Die Alpenrepublik muss ihre Hochschulen stärker für Ausländer öffnen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Der Europäische Gerichtshof (EUGh) hat die in Österreich praktizierte Zulassungsbeschränkung für ausländische Studenten für gesetzwidrig erklärt. Wien wurde angewiesen, Studenten aus anderen EU-Ländern künftig ebenso zum Hochschulstudium zuzulassen wie einheimische.
Studenten in einem überfüllten Hörsaal an der Uni Halle. Foto: dpa (© )
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Die österreichische Regierung kündigte daraufhin bereits für diesen Freitag "Notmaßnahmen" an, um eine Überflutung der Landesuniversitäten vor allem durch deutsche Studenten zu verhindern.
Einen Numerus Clausus wie im Nachbarland werde man allerdings nicht einführen, bekräftigte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer nach dem Urteil. Der Richterspruch vom Donnerstag würde theoretisch mehr als 60.000 vom Nummerus Clausus betroffenen deutschen Studenten den Zugang zu Österreichs Universitäten öffnen.
Bisher hatten nur österreichische Abiturienten an den Landesuniversitäten freien Zugang zu allen Studienfächern. Ausländer erhielten dagegen nur einen Studienplatz, wenn sie auch in ihrem Herkunftsland die Voraussetzung zum Studium in dem gewünschten Fach erfüllten. So musste beispielsweise ein deutscher Abiturient, der in Österreich Medizin studieren wollte, nachweisen, dass er in Deutschland den Anforderungen des dort geltenden Numerus Clausus gerecht geworden wäre.
Diese Zulassungsbeschränkung verstieß nach Überzeugung der Luxemburger Richter gegen das Diskriminierungsverbot innerhalb der Europäischen Union. Sie wiesen Wien an, für alle Studenten gleiche Zulassungsbedingungen zu schaffen.
Aufnahmetests geplant
In Österreich war die Entscheidung des EUGh erwartet worden. Nach Angaben von Bildungsministerin Gehrer wird das Parlament an diesem Freitag Maßnahmen beschließen, um den Zustrom zu den besonders begehrten Numerus-Clausus-Fächern zu begrenzen. Unter anderem würden die Universitäten Aufnahmeverfahren oder Einstiegssemester für sieben Fächer, darunter Medizin, Biologie, Psychologie und Betriebswirtschaft, beschließen. Die Zahl der Studienanfänger solle damit in jedem Fall auf die Durchschnittszahl der vergangenen drei Jahre begrenzt werden.
In seinem Urteil hatten der EUGh betont, die bisherige Zugangsregelung benachteiligte nicht nur Schulabgänger aus anderen EU-Staaten. Sie führe auch zu einer unterschiedlichen Behandlung ausländischer Abiturienten - je nachdem, wo diese das Reifezeugnis erworben haben. Sie führe daher "zu einer mittelbaren Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit". Österreich könne "Einer überhöhten Nachfrage nach der Zulassung zu bestimmten Ausbildungsfächern (...) mit dem Erlass spezifischer, nicht diskriminierender Maßnahmen (Aufnahmeprüfung oder Erfordernis einer Mindestnote)" begegnen.
(dpa)
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