Bei der Steuererklärung für 2004 gelten viele neue Regeln.

In diesen Wochen machen sich zahlreiche Bundesbürger an die Steuererklärung für das Jahr 2004. Dabei müssen sie sehr viel Neues beachten - ein Überblick:

Teils per Post, teils elektronisch: Mit eTIN wird der Papierkrieg weniger (© Foto: dpa)

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Elektronische Lohnsteuer-Bescheinigung: Statt der guten alten Lohnsteuerkarte bekommen viele Arbeitnehmer in diesem Jahr von ihrem Arbeitgeber erstmals einen einheitlichen Ausdruck, welche Lohnsteuerdaten vorab elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Dazu erhält der Arbeitnehmer seine so genannte eTIN. Das steht für electronical Taxpayer Identification Number, also Steuerzahler-Nummer. Die eTIN muss in der Anlage N der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt kann dann per Knopfdruck die Lohnsteuerdaten aufrufen.

Automatische Kindergeld-Anrechnung: Das Finanzamt geht von 2004 an immer davon aus, dass Eltern mit Kindergeld-Anspruch das Kindergeld auch erhalten haben. Das kann nachteilig sein, wenn der Steuervorteil durch Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung höher sein sollte als der Anspruch auf Kindergeld. Das Finanzamt rechnet dann 1848 Euro (Kindergeld für ein Jahr) der Einkommensteuer hinzu - selbst wenn das Kindergeld gar nicht bezogen wurde. Ein Trost: Wer Anspruch auf Kindergeld hat, kann den Antrag noch bis zu vier Jahre rückwirkend stellen.

Doppelte Haushaltsführung: Seit 1996 können Steuerzahler beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung maximal für zwei Jahre geltend machen. Diese Befristung ist gefallen. Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung erkennt das Finanzamt nun unbegrenzt an. "Es muss aber jeweils ein eigener Hausstand vorhanden sein, also eine Wohnung, die der Steuerzahler unterhält und im Regelfall mindestens zweimal monatlich aufsucht", sagt der Krefelder Steuerberater Markus Pfeifer. Das Kinderzimmer bei den Eltern reicht für auswärts untergebrachte Azubis nicht mehr.

Monatsgenaue Abschreibung: Arbeitsmittel, die ohne Mehrwertsteuer mehr als 410 Euro gekostet haben, sind über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Das gilt zum Beispiel für Computer. Bislang gab es dafür eine vereinfachte Regel, nach der eine volle Jahresabschreibung möglich war, wenn das Gerät im ersten Halbjahr angeschafft worden war. Damit ist es vorbei: Nun muss die Abschreibung monatsgenau erfolgen. Ein Beispiel: Wurde ein PC im April gekauft, lassen sich nur noch 9/12 der Jahresabschreibung ansetzen.

Kapitalertrags-Bescheinigungen: Der Gesetzgeber hat die Banken verpflichtet, von 2004 an ihren Kunden umfassende Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge und erstmals auch über Spekulationsgeschäfte auszustellen. Steuerzahler sollten Angaben dazu deshalb nun besonders sorgfältig machen, denn spätere Entschuldigungen ("hatte ich doch glatt übersehen') dürften nicht mehr ziehen.

Gestiegener Unterhalts-Höchstbetrag: Wer an bedürftige Angehörige, seinen Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder an die Mutter seines nichtehelichen Kindes (maximal bis zum dritten Lebensjahr) Unterhalt gezahlt hat, kann für 2004 mehr absetzen: Der Unterhaltshöchstbetrag ist von 7188 auf 7680 Euro gestiegen. 7680 Euro ist zugleich die Einkommensfreigrenze beim Kindergeld für 2004. Bis zu diesem Einkommen von volljährigen Kindern kann noch Kindergeld bezogen werden.

Gekappter Vorsorgeabzug: Die Prämien für Kapitallebens- oder Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht lassen sich für 2004 nur noch zu 88 Prozent als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Das betrifft aber im Wesentlichen nur Selbstständige und Beamte. "Bei Angestellten ist der abzugsfähige Vorsorgehöchstbetrag meist bereits durch die Sozialabgaben des Arbeitsnehmers ausgeschöpft", sagt Pfeifer.

Wohnungsbau-Prämie: Für 2004 zahlt der Staat nur 8,8 statt 10 Prozent auf den maximal begünstigten Sparbeitrag von 512 Euro für Alleinstehende oder 1024 Euro für Verheiratete.

Arbeitnehmer-Sparzulage: Hier gibt es nur noch neun statt zehn Prozent auf den maximal begünstigten Sparbeitrag von 470 Euro statt 480 Euro. Beim Beteiligungssparen mit Aktienfonds schießt der Staat 18 statt 20 Prozent auf den maximal begünstigten Sparbeitrag von 400 statt 408 Euro hinzu. Im Osten sinkt der Satz von 25 auf 22 Prozent.

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(SZ vom 15.2.2005)