Mittelpunkt des Arbeitsalltags
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"Nur wer wirklich ein Zimmer braucht, soll auch eines absetzen können" - so formuliert Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin den Geist der aktuellen Gesetzesfassung. "Das hat den Subventionscharakter beschränkt: Vorher hat mancher 20 Prozent seines Hauses über das Arbeitszimmer bei der Steuer abgesetzt und das vorher auch so mit eingeplant."
Sprechen Fachleute davon, dass die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer absetzbar sind, geht es dabei um "typische Raum- und Ausstattungskosten". Dazu zählen "Stuhl und Schreibtisch, anteilige Miet- und Heizkosten und Teile der Müllgebühren", zählt Gramlich auf. Wer im Eigentum wohnt, könne Finanzierungskosten abschreiben.
Vorläufigkeitskatalog erweitert
Ihm zufolge geht es vor Gericht jetzt um die Frage, ob zum Beispiel Lehrer oder andere Berufstätige mit viel Schreibarbeit "quasi zwei Mittelpunkte" in ihrem Arbeitsalltag haben. In allen drei Verfahren haben nach Angaben von Gramlich Lehrer geklagt. Sollte etwa das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Steuerzahler entscheiden, müsse der Gesetzgeber die Regelung neu fassen. Laut der Pressestelle des Gerichts in Karlsruhe ist es allerdings "vorstellbar", dass in diesem Jahr keine Entscheidung mehr fällt.
Wer dennoch von Entscheidungen zugunsten der Steuerzahler profitieren will, hat jüngst Hilfe vom Bundesfinanzministerium erhalten: In einem Schreiben an die Finanzämter erweiterte die oberste Behörde am 1. April 2009 den sogenannten Vorläufigkeitskatalog, indem es das häusliche Arbeitszimmer hinzufügte.
Das bedeutet, dass alle Einkommensteuerbescheide seit dem 1. April 2009 automatisch bis zur Klärung durch die Gerichte offenbleiben - sie ergehen "vorläufig". Steuerzahler-Vertretungen raten, dass Betroffene also weiter ihre Kosten geltend machen sollen. Wer einen früher datierten Bescheid hat, muss allerdings Einspruch einlegen.
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(dpa/Thorsten Wiese/bön)
Moderne Verwaltung
"DAs Problem ist, dass hier der Arbeitgeber keinen Raum zum arbeiten zur Verfügung stellt. "
In meiner Schulzeit gab es dazu ein sogenanntes Lehrerzimmer... niemand zwingt die Lehrer, die Klassenarbeiten zuhause zu korrigieren. Aber bei Anwesenheitspflicht in der Schule während der Unterrichtsvor- und Nachbereitung könnte man die angeblich so langen Arbeitszeiten der Lehrer ja überprüfen.
Aber Ironie beiseite, mein Steuerberater hat von einem Fall berichtet, wo das Finanzamt einem freiberuflichen Bauingenieur das Arbeitszimmer komplett gestrichen hat, weil er an 4 Wochen des Jahres von einem Container auf der Baustelle aus gearbeitet hat. In so einem Fall hätte ich sicherlich auch geklagt!
Warum schreibt die SZ Ihrer sonstigen Diktion folgend nicht "Klagefreudige Pauker"?
Ironie beiseite:
Warum werden Lehrer, die nicht einsehen, dass sie das Geld, das für berufsbedingte Aufwendungen draufgeht, voll versteuern müssen, als "klagefreudig" verunglimpft? Wenn Angehörige einer Berufsgruppe einen zumindest nicht abwegigen Anspruch auf dem Rechtswege verfolgen, sind sie doch dadurch nicht "klagefreudig". "Klagefreudig" ist jemand, der - gerne auch öfters - die Gerichte bemüht, wenn es wahrscheinlich auch vermeidbar wäre.
Das Arbeitszimmer, oft genug auch die Umzugskosten. Da werden immer häufiger die Kosten auf die Mitarbeiter verlagert, weil ja Flexibilität und Mobilität verlangt werden. Besonders perfide finde ich das z.B. bei Arbeitslosen, wenn das Amt verlangt, dass man umzieht, die doppelte Haushaltsführung aber nicht abzugsfähig sein soll. Und waren es nicht zuletzt die Politiker, die das Wachstum der Heimarbeitsplätze befürworteten???
DAs Problem ist, dass hier der Arbeitgeber keinen Raum zum arbeiten zur Verfügung stellt. Dieses Problem sollte nicht auf dem Steuerwege pseudogelöst werden, sondern vom Arbeitgeber gelöst werden, indem dieser entsprechende Räumlichkeiten zur verfügung stellt. Arbeitet der Lehrer dann immer noch von zu Hause ist es sein persönliches Vergnügen, und steuerlich irrelevant.