Entfernungspauschale, doppelte Haushaltsführung, Weiterbildung, Arbeitszimmer - wann sich eine Steuererklärung lohnt.
Bis zu einer halben Milliarde Euro im Jahr, schätzt der Bund der Steuerzahler, schenken die Bürger dem Staat - weil sie auf ihren Lohnsteuerjahresausgleich verzichten. Für 2003 sollte die Steuererklärung in der Regel bis Ende Mai beim Finanzamt sein. Eine Fristverlängerung muss beantragt werden. Doch lieber auf den letzten Drücker als gar nicht, meint auch Finanztest. Das gilt besonders für das abgelaufene Jahr: Wegen Änderungen dürften viele Arbeitnehmer für 2003 mehr Geld zurück bekommen als sonst.
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Entfernungspauschale: Die Mühe einer Steuererklärung lohnt sich in diesem Jahr für die meisten allein schon wegen der hohen Entfernungspauschale. Viele kommen bereits mit kurzen Wegen zur Arbeit über die Werbungskostenpauschale von 1.044 Euro. Profitieren können nicht nur Autofahrer, sondern auch Fußgänger, Radfahrer oder Pendler, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Bei 15 Kilometern Entfernung kann ein Arbeitnehmer für 2003 also pauschal 1.288 Euro abrechnen.
Diesen Vorteil gibt es aber zum letzten Mal. 2004 wird die Kilometerpauschale von 36 (für die ersten zehn Kilometer) und dann 40 Cent auf einheitlich 30 Cent abgesenkt. Dann dürfte der gleiche Arbeitnehmer nur noch pauschal 1.035 Euro ansetzen. Bei Fahrgemeinschaften kann jedes Mitglied der Gruppe die Entfernungspauschale geltend machen. Hat es auf dem Weg zur Arbeit gekracht, beteiligt sich das Finanzamt an den Ausgaben. Unfallkosten dürfen zusätzlich zur Entfernungspauschale als Werbungskosten abgesetzt werden.
Doppelte Haushaltsführung: Richtig Steuern sparen kann auch der, der sich beispielsweise aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsplatz einrichten musste. Die bisherige Zwei-Jahres-Frist der doppelten Haushaltsführung wurde gekippt. Fernpendler können ihre Kosten nun auch dann absetzen, wenn sie mehr als zwei Jahre einen zweiten Wohnsitz unterhalten.
Sie profitieren schon bei der Steuer 2003, obwohl das Gesetz erst 2004 in Kraft trat. Für 2003 können Betroffene die Kosten also ruhig wieder ansetzen, auch wenn das Finanzamt den Zweithaushalt schon seit Jahren nicht mehr anerkannte. Das gilt nicht nur für Ehepaare. Auch unverheiratete Paare können einen doppelten Haushalt führen wie auch Alleinstehende, deren Lebensmittelpunkt am Wohnort bleibt, weil dort Eltern, Freunde und Vereine sind.
Geltend gemacht werden können eine Heimfahrt pro Woche (0,40 Euro ab dem ersten Kilometer), auf drei Monate beschränkte Verpflegungsmehraufwendungen (bis 24 Euro pro Tag), Miete, Strom- Heizungs- und Wasserkosten. Auch Ausgaben für Reinigung und Möbel sowie Einrichtung über 410 Euro können auf zehn Jahre abgeschrieben werden. Endet die doppelte Haushaltsführung, können Umzugs- und Renovierungskosten steuermindernd angesetzt werden.
Letzte Chance
Steuerzahler ohne eigenen Hausstand, die beispielsweise bei den Eltern wohnen, haben 2003 ein letztes Mal die Chance, eine doppelte Haushaltsführung anerkannt zu bekommen, betont der Bund der Steuerzahler. Das können erwachsene Kinder in einer auswärtigen Berufsausbildung sein oder Arbeitnehmer, deren Beschäftigung in der Ferne von kurzer Dauer ist.
Umzug: Wer berufsbedingt umzieht oder durch Umzug den Weg in den Job um etwa eine Stunde verkürzt, kann die Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen Reisekosten sowie Möbeltransport, Maklergebühren und umzugsbedingte Unterrichtskosten für die Kinder (höchstens 1.349 Euro pro Kind, bei Umzug nach dem 30.6.2003: 1.381 Euro). Auch das Trinkgeld für die Möbelpacker, die Kosten fürs An- und Abmelden des Telefons oder unter gewissen Voraussetzungen auch Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung lassen sich absetzen.
Wer aus gesundheitlichen Gründen umziehen muss, kann die Kosten als außergewöhnliche Belastung angeben. Beispiel: Muss eine gehbehinderte Frau in eine ebenerdige Wohnung ziehen, kann sie auch Spedition und Elektroinstallation abschreiben (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen: 5K 1429/02).
(AP)
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