Wie wird das Arbeitslosengeld I berechnet, wenn man auch den neuen schlechter bezahlten Job verliert?
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Die frühere Höhe des Arbeitslosengelds I ist auch nach Antritt einer schlechter dotierten neuen Stelle für Ältere und Jüngere eine Zeit lang gesichert - nämlich für bis zu zwei Jahre. Das dritte Sozialgesetzbuch bestimmt nämlich in Paragraf 131, Absatz 4: "Hat der Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist."
Subventioniert die Arbeitsagentur Arbeitgeber, die Ältere einstellen?
Die Arbeitsagenturen können einem Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss gewähren, wenn dadurch "Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen" eine Arbeit verschafft wird. Maximal übernehmen die Agenturen 50 Prozent der Lohnkosten, für Behinderte gibt es bis zu 70 Prozent. Für Ältere ab 50 Jahren kann der Zuschuss nach einer im SGB III versteckten Sonderregelung für eine Förderdauer bis zu 36 Monate gewährt werden. An den meisten Orten liegen Fördersätze und -dauer allerdings weit unter dem maximal Möglichen.
Wer muss den Zuschuss beantragen?
Der Arbeitgeber, und zwar vor Abschluss eines Arbeitsvertrags. Dennoch ist es auch für Arbeitslose wichtig zu wissen, ob solche Zuschüsse in ihrem Fall gezahlt werden können. Denn dies kann, wenn sich auf eine Stelle mehrere gleich Qualifizierte bewerben, ein wichtiges Argument für die Entscheidung des Arbeitgebers sein. Tipp: Ältere Erwerbslose sollten ihren Arbeitsvermittler schon zu Beginn der Arbeitslosigkeit darauf ansprechen, ob in ihrem Fall ein Zuschuss in Frage kommt. Das kann auch in die so genannte Eingliederungsvereinbarung, die die Agenturen mit allen Arbeitslosen abschließen sollen, aufgenommen werden.
Kann man einen Arbeitgeber auch durch Arbeit auf Probe überzeugen?
Es gibt betriebliche Trainingsmaßnahmen: Das sind für die Unternehmen kostenlose Betriebspraktika, während derer Arbeitslosengeld I weitergezahlt wird. Zusätzlich kann der Betrieb den Praktikanten ein Taschengeld zahlen. Für viele Betroffene dürfte es allerdings sinnvoller sein, bezahlte Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen in den Bereichen zu suchen, wo man sich auch eine längerfristige Tätigkeit vorstellen kann.
Genauso sollten Ältere auch mit Nebenjobs verfahren. Für Arbeitslose sind kleine Jobs mit wöchentlich weniger als 15 Arbeitsstunden erlaubt. Das Arbeitslosengeld wird dann fortgezahlt und man darf von den Nebeneinkünften 165 Euro behalten.
Egal ob Nebenjob oder eine Urlaubsvertretung - die Arbeitsuchenden sollten sich stets fragen: Bei welchem Arbeitgeber wäre ich gern tätig? Wo kann ich meine Qualifikationen und besonderen persönlichen Eigenschaften gut nutzen? Was kann ich dem Betrieb bieten? Zeigt eine Firma Interesse, sollte man schon in der Kurzbewerbung deutlich machen, dass man prinzipiell an einem festen Job mit längerer Arbeitszeit interessiert ist und den Nebenjob als eine Art Probephase ansieht, in der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenseitig kennen lernen können.
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