Von Rolf Winkel

Zuschuss, Praktikum, Weiterbildung: Wie die Arbeitsagenturen die Einstellung Älterer fördern.

Von den über 55-Jährigen sind nur noch 38 Prozent erwerbstätig. Mit einer "Initiative 50plus" will Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering (SPD) Betrieben zusätzliche Anreize geben, um ältere Arbeitnehmer einzustellen. Doch schon jetzt können Arbeitsagenturen Arbeitslose jenseits der 50 beim Wiedereinstieg in ein Arbeitsverhältnis unterstützen.

Arbeitsagentur

Neuer Job, aber weniger Geld? Auch mögliche Einkommensverluste gleichen die Agenturen teilweise aus. (© Foto: AP)

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Welche Hilfen gibt es, um direkt aus einem gekündigten Job heraus eine neue Stelle zu finden?

Am besten sind auch für Ältere die Arbeitsmarktchancen, wenn sie sich aus einem noch bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus bewerben - also noch vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Der 2004 neu eingeführte Paragraf 216 a des dritten Sozialgesetzbuchs soll dafür sorgen, dass der Wechsel von Job zu Job besser klappt - und zwar durch die Förderung einer so genannten Transferberatung. Sie soll Gekündigten den direkten Transfer von einer in die andere Stelle erleichtern: zum Beispiel durch das Erkennen von beruflichen Stärken und Schwächen, Bewerbungs-Trainings und ausführliche EinzelCoachings. Die Arbeitsagenturen beteiligen sich an diesen von Bildungsträgern oder Personaldienstleistern angebotenen Maßnahmen mit bis zu 2500 Euro.

Haben Gekündigte einen Rechtsanspruch hierauf?

Es gibt einen Rechtsanspruch auf die Förderung - aber nur für den Arbeitgeber. Dieser muss den Zuschuss beantragen und er muss die Transferberatung mitfinanzieren. Die Arbeitsagenturen beteiligen sich maximal mit dem Betrag, den auch der Arbeitgeber zuschießt. Beispiel: Die Transferberatung kostet 4000 Euro, der Arbeitgeber übernimmt hiervon 2000 Euro. In diesem Fall gibt die Arbeitsagentur ebenfalls einen Zuschuss in Höhe von 2000 Euro. Den Förderungsantrag muss der bisherige Arbeitgeber stellen. Die Regelung gilt übrigens auch für jüngere Arbeitslose.

Kann die Arbeitsagentur Einkommensverluste bei einem schlechter bezahlten neuen Job ausgleichen?

Wer mit 50 oder 55 nochmals eine neue Stelle findet, wird dort vielfach weniger verdienen als beim bisherigen Arbeitgeber. Es gibt aber Regelungen, um den Verlust abzufedern: Arbeitslose ab 50, die einen schlechter bezahlten Job annehmen, haben Anspruch auf eine so genannte Entgeltsicherung durch die Arbeitsagentur. Diese ersetzt ihnen eine Zeit lang die Hälfte des Einkommensverlusts gegenüber ihrem alten Job. Außerdem werden die Älteren durch einen Zuschuss, den die Arbeitsagentur zu den Rentenbeiträgen zahlt, gegenüber der Rentenkasse so gestellt, als würden sie weiter 90 Prozent ihres Einkommens vor der Arbeitslosigkeit erzielen. Die Entgeltsicherung gibt es nur, wenn sie vor Antritt des neuen Jobs beantragt wird und noch mindestens ein halbes Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) besteht. Die Leistung wird so lange gezahlt, wie sonst das ALG I laufen würde. Bezieher von ALG II erhalten keine Entgeltsicherung. Der bei Antritt des Jobs noch bestehende Rest-Anspruch auf ALG I wird durch die Entgeltsicherung nicht aufgebraucht.

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