Skurrile Kündigungsgründe:Bunte Socken und Pornobilder

Buchmesse Frankfurt - Klaus Wagenbach

Rote Socken kann der Arbeitgeber verbieten - genau wie bunt lackierte Fingernägel.

(Foto: dpa)

Zu bunt gekleidet, zu viel im Internet gesurft, zu eifrig beim Löschen von E-Mails - und prompt gekündigt. Was Arbeitnehmer besser bleiben lassen sollten.

Zum Jahreswechsel verschicken viele Firmen ihre Kündigungsschreiben. Wer gegen die Entlassung rechtlich vorgehen will, muss schnell aktiv werden: Eine Klage beim Arbeitsgericht können Betroffene nur in den ersten drei Wochen nach der Kündigung einreichen. Diese Frist wird auch nicht verlängert, wenn dazwischen Feiertage liegen. Ob eine Kündigung rechtmäßig ist, entscheiden dann die Richter. Im vergangenen Jahr landeten einige mehr oder weniger skurrile Kündigungsfälle vor den Arbeitsgerichten. Eine Auswahl von Urteilen:

Zu bunt

Wenn am Arbeitsplatz einheitliche Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, dann gilt das auch für Details. Ein Arbeitgeber darf zum Beispiel darauf bestehen, dass die einheitliche Dienstkleidung nicht durch Unterwäsche mit Blümchenmuster gestört wird (Urteil am Landesarbeitsgericht Köln: 3 TaBV 15/10). Er dürfe auch vorschreiben, dass die Socken keine Muster haben dürfen oder Feinstrumpfhosen keine Nähte und dass die Fingernägel nicht in verschiedenen Farben lackiert sind.

Zu langsam

Nichts zu überstürzen, ist grundsätzlich ein gutes Motto. Wer allerdings extrem langsam arbeitet, riskiert seinen Job. Der Arbeitgeber müsse das nicht akzeptieren (Urteil am Arbeitsgericht Frankfurt: 2 Ca 254/04). Eine Kreisverwaltung hatte einer Architektin gekündigt, die trotz mehrerer Abmahnungen auch nach 96 Arbeitstagen mit dem geforderten Gutachten nicht fertig geworden war - 40 Tage hatte ihr Arbeitgeber für die Aufgaben als realistisch eingeschätzt. Mehr als doppelt so lang war nach Ansicht des Gerichts einfach zu viel.

Zu eifrig

Fristlos gekündigt werden kann auch ein allzu eifriger Mitarbeiter: In einem Fall vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (7 Sa 1060/10) war einem Account-Mangager einer Firma gekündigt worden, weil er eigenmächtig Daten gelöscht hatte. Dazu zählten Kontakte, E-Mails und Termine. Das Gericht befand, dass der Mitarbeiter damit gegen seine Pflicht verstoßen habe, die Interessen des Arbeitgebers zu berücksichtigen.

Zu süchtig

Heimlich die eine oder andere Raucherpause einzulegen, kann großen Ärger geben: Wer regelmäßig zur Pause in den Raucherraum geht, ohne wie vorgeschrieben vorher "auszustempeln", darf fristlos gekündigt werden (Urteil am Arbeitsgericht Duisburg: 3 Ca 1336/09). Eine Mitarbeiterin hatte schon mehrere Abmahnungen bekommen, weil sie sich nicht an die Regel gehalten hatte, die Zeit für die Pausen zu erfassen.

Zu sexistisch

Vorgesetzte, die vor Mitarbeitern Pornobilder herumzeigen, riskieren eine fristlose Kündigung (Urteil am Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein: 3 Sa 163/06). Denn sexuelle Belästigung fange nicht erst beim Betatschen oder körperlichen Bedrängen an. Ein Vorgesetzter hatte zwei Mitarbeiterinnen Pornobilder gezeigt und angeboten, er könne solche auch von ihnen anfertigen.

Zu sparsam

In Großbritannien hat ein notorischer Schwarzfahrer seinen Job verloren, weil er über mehrere Jahre Fahrgeld in Höhe von mehr als 42 000 Pfund (etwa 53 000 Euro) nicht bezahlt hat. Der 44 Jahre alte Investmentbanker wurde von seinem Arbeitgeber suspendiert, als er aufgeflogen war. Den vermeintlich gesparten Fahrpreis musste der Mann nachzahlen.

Zu viel online

Wer während der Arbeitszeit zehntausende private Dateien aus dem Internet auf seinen Dienstrechner herunterlädt, dem droht die Kündigung. Eine maßlose Internetnutzung rechtfertige selbst nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung (Urteil am Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein: 1 Sa 421/13). Der Mitarbeiter hatte durch seine Musik-Downloads sogar dafür gesorgt, dass Datenverarbeitungsprozess im Unternehmen langsamer liefen. So kam ihm sein Chef auf die Schliche.

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