Laut Arbeitsstättenrichtlinie darf es am Arbeitsplatz nicht heißer sein als 26 Grad. Ein Recht auf Hitzefrei habe Angestellte trotzdem nicht.
Bei dem warmen Wetter kommen Büroarbeiter derzeit schnell ins Schwitzen - einen Anspruch auf Hitzefrei haben sie deshalb aber nicht.
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Das teilt der TÜV Süd in München mit. Zwar sehe die Arbeitsstättenrichtlinie vor, dass es im Büro nicht heißer als 26 Grad sein soll. Klare Vorschriften über zulässige Höchsttemperaturen bei der Arbeit gebe es aber nicht.
Angestellte sollten daher versuchen, mit ihrem Chef Sonderregelungen für die Arbeitszeiten an besonders heißen Tagen auszuhandeln, rät der TÜV. Eine mögliche Lösung sei etwa, dass Mitarbeiter früher mit der Arbeit anfangen, um eher wieder aus aufgeheizten Büroräumen herauszukommen.
Auch ließe sich mit dem Chef eine lockere Kleiderordnung ausmachen, wenn das Büro zum Backofen zu werden droht. So könnten Angestellte fragen, ob sie bei großer Hitze ohne Krawatte und Jackett oder im kurzärmligen Hemd zur Arbeit kommen dürfen. Kurze Hosen und Flip-Flops seien aber in den meisten Büros verpönt.
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(dpa/cag/mri)
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