Schwangere Ärztinnen:Mutterschutz schadet der Karriere

Wenn Medizinerinnen schwanger werden, können sie ihre Ausbildung oftmals vergessen. Schuld ist der Mutterschutz, sagt die Ehrenpräsidentin des Ärztinnenbundes.

Eine junge Medizinerin auf dem Weg zum Facharzt sollte tunlichst nicht schwanger werden. Dann nämlich muss sie de facto ihre Ausbildung unterbrechen: Sie darf nicht röntgen, keinen Nachtdienst schieben, noch nicht mal Blut abnehmen ist ihr erlaubt. Astrid Bühren, Vorstandsmitglied des Hartmannbundes und Ehrenpräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, kämpft seit Jahren dafür, dass die Mutterschutzrichtlinien für Ärztinnen gelockert werden. Kann das wirklich im Interesse der werdenden Mütter sein? Bühren sagt: Ja.

KONGRESS DEUTSCHER ÄRZTINNENBUND

Astrid Bühren (Mitte) kämpft als Ehrenpräsidentin des Deutschen Ärztinnentages für mehr Selbstbestimmung für schwangere Ärztinnen.

(Foto: dpa)

SZ: Sie beklagen, dass der Mutterschutz die Karriere von Ärztinnen beeinträchtige. Was ist an den Richtlinien auszusetzen?

Astrid Bühren: Zu bemängeln ist, dass sie zu pauschal, bundesweit uneinheitlich, nicht auf dem neuesten Stand der Technik und ohne ausreichende wissenschaftliche Basis umgesetzt werden. Sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, darf die werdende Mutter nicht mehr mit Situationen oder Stoffen in Berührung kommen, die ihr oder dem Kind irgendwie gefährlich sein könnten. Das heißt bei angehenden Fachärztinnen: Sie dürfen nicht operieren oder in der Intensivmedizin arbeiten. Aber das gehört nun mal zur Weiterbildung. Stattdessen werden sie an Stellen versetzt, an denen sie Routinearbeiten und Bürokratie zu erledigen haben, die nicht für die Weiterbildung angerechnet werden.

SZ: Warum sollte sich eine werdende Mutter der Gefahr aussetzen, eine Hepatitis-B-Infektion zu bekommen?

Bühren: Das sollte sie nicht. Aber Ärztinnen können einschätzen, wo Risiken liegen und dass diese etwa mit stichsicheren Systemen und mit geschlossenen Narkoseanlagen weitestgehend ausgeschaltet werden können. Arbeitsplätze im Krankenhaus sollten für alle Frauen und Männer ungefährlich sein. Interessanterweise gelten die Richtlinien nicht für Studentinnen im Praktischen Jahr oder für selbständig arbeitende Ärztinnen.

SZ: Was nicht heißt, dass das gut ist.

Bühren: Genau. Deshalb muss von der Politik überlegt werden, wie auch für diese Schwangeren und ihre ungeborenen Kinder die Vorteile der Mutterschutzgesetzgebung gelten können: Die Schutzfristen vor und nach der Geburt, die Gefährdung durch Nachtarbeit, die finanziellen Ausgleichszahlungen...

SZ: Der Deutsche Ärztinnenbund hat 2006 eine Umfrage zum Thema Mutterschutz gemacht. Mit welchem Ergebnis?

Bühren: Mehrheitlich vertraten die befragten Ärztinnen die Ansicht, dass sie stärker einbezogen werden wollen in die Entscheidung, welche Arbeit für sie gut ist und welche nicht.

SZ: Vielleicht muss man sie vor sich selbst schützen.

Bühren: Soll Ärztinnen für sich selbst die Fachkenntnis abgesprochen werden? Jede Schwangere soll den Schutz erhalten, den sie für erforderlich hält. Die Realität jedenfalls sieht so aus: Viele machen ihre Schwangerschaft erst öffentlich, wenn der Bauch nicht mehr zu übersehen ist. Und das kann dann viel riskanter sein. Sinnvoller ist es, die starren Richtlinien flexibel zu handhaben. Ich kenne einen Fall, in dem eine schwangere Ärztin von der Intensivstation auf eine normale Station versetzt werden sollte. Dabei wäre sie dort als Stationsärztin im Notfall erst einmal allein gewesen. Das hätte tatsächlich gefährlich werden können. Auf der Intensivstation dagegen stehen ihr sofort drei Kollegen zur Seite. Zum Glück konnte sie die Betriebsärztin überzeugen und ihre Weiterbildung auf der Intensivstation fortsetzen.

SZ: Fürchten Sie nicht, dass Ihre Forderungen den Mutterschutz insgesamt aufweichen könnten - zum Nachteil von Beschäftigten, die nicht in der Lage sind, ihre Rechte durchzusetzen?

Bühren: Das darf auf keinen Fall passieren. Die Arbeitgeber müssen weiterhin verpflichtet sein, für jede Schwangere und Stillende den erforderlichen und gewünschten Schutz zu gewährleisten. Aber die Mutterschutzrichtlinien müssen am konkreten Arbeitsplatz anhand der tatsächlichen Gefährdung und unter Einbeziehung der Betroffenen ausgelegt werden, ohne dass der Schutz in Benachteiligung umschlägt.

Interview: Jutta Göricke

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