Von Interview: Manuel J. Hartung

Haben Prozesse gegen Schulnoten Erfolg?

Immer mehr Eltern und Schüler versuchen, sich juristisch gegen schlechte Noten zu wehren. Sie beschweren sich bei der Schulbehörde oder klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen ein Zeugnis. Heribert Pöttgen, Rechtsanwalt in Düsseldorf, hat einen Kommentar zum Schulrecht verfasst. Er erklärt, wann eine Klage Erfolg hat - und wann nicht.

Schüler

Schwierige Beweislage: Die Behörden schlagen sich meist auf die Seite des Lehrers, wenn's Kritik an der Note gibt. (© Foto: dpa)

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SZ: Haben Sie sich früher als Schüler selber über schlechte Noten beschwert?

Pöttgen: Ich habe mich besonders über meine Deutsch-Note im mündlichen Abitur geärgert. Der Lehrer wollte mir eine Eins geben, doch der Direktor setzte eine Zwei durch - ich hätte zu lang geredet. Dagegen zu klagen, wäre mir aber nicht eingefallen. Ein Lehrer war doch damals eine Art Herrgott.

SZ: Heute landen immer mehr Noten vor Gericht.

Pöttgen: Ja, dafür ist auch die schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt verantwortlich. Und wem ein Numerus clausus droht, der ist bereit, vor Gericht für ein besseres Zeugnis zu kämpfen. Kürzlich habe ich eine junge Frau vertreten, die in Französisch und Englisch schlechte Zensuren bekam, aber trotzdem Hotelfachfrau werden wollte. Da hing die berufliche Existenz an der Notengebung.

SZ: Wie groß ist die Chance, eine Note per Klage zu verbessern?

Pöttgen: Nicht sehr hoch. Höchstens jede fünfte Anfechtung hat Erfolg. An Noten kommt man juristisch kaum ran. Jeder Lehrer hat einen Beurteilungsspielraum, die Kriterien sind schwammig. Zum Beispiel ist nach der Schulordnung in Nordrhein-Westfalen eine Leistung mangelhaft, "die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können". Das kann ein Lehrer milde auslegen oder streng. Eine mathematisch nachprüfbare Beurteilung von Schülerleistungen gibt es nicht.

SZ: Wann sind Klagen erfolgreich?

Pöttgen: Es müssen grobe Verstöße vorliegen. Ein Lehrer muss sich gehässig über einen Schüler äußern oder in der Oberstufe Inhalte behandeln, die sonst im sechsten Semester an der Universität gelehrt werden.

SZ: Wo stolpern die Kläger?

Pöttgen: Die Behörden stellen sich meist schützend vor die Schule. Außerdem ist die Beweislage schwierig. Bei mündlichen Leistungen sind die Eltern auf das angewiesen, was ihre Kinder berichten. Klassenarbeiten kann man dagegen einem Experten vorlegen, der sie inhaltlich überprüft. Einfacher ist es bei Verfahrensfehlern - wenn ein Lehrer eine Frist nicht beachtet oder in der Konferenz ein Lehrer für Nichtversetzung stimmt, der den Schüler gar nicht unterrichtet.

SZ: Wie lange dauern die Verfahren?

Pöttgen: Im Normalfall ein bis anderthalb Jahre. Nur bei größtem Zeitdruck kann das Gericht sofort einstweilen entscheiden.

SZ: Ein langwieriger Prozess, ungewisse Aussichten - ist es da überhaupt ratsam, gegen ein schlechtes Zeugnis vorzugehen? Schließlich müssen die Schüler oft noch Jahre mit ihren Lehrern zurechtkommen.

Pöttgen: Eltern haben oft Angst vor Repressalien. Ich kenne aber keinen Fall, bei dem Lehrer sich gerächt haben. Eltern sind dennoch gut beraten, wenn sie ihre Worte abwägen und die Diskussion nicht emotional aufheizen. Gerade das passiert aber häufig. Besonders unsachlich sind oft Ärzte, Pfarrer und Eltern, die selbst Lehrer sind. Die möchten, dass ich auf den Putz haue, weil die Schule ihr hochbegabtes Kind kaputtmacht. Mit dieser Haltung kommen sie nicht weit.

SZ: Was raten Sie stattdessen?

Pöttgen: Eltern müssen wissen: Die meisten Entscheidungen der Lehrer sind richtig. Und viele Unstimmigkeiten lassen sich durch ein Gespräch lösen.

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(SZ vom 25.7.2005)