Arbeitgeber, die lästige Mitarbeiter aus dem Unternehmen mobben wollen, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen. Den Opfern steht eine Entschädigung zu.
Arbeitgeber, die versuchen, einen Angestellten aus dem Betrieb zu mobben, müssen unter Umständen hohes Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Cottbus (Az.: 7 Ca 1960/08), teilt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin mit.
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Wer Angestellte aus dem Unternehmen mobben will, muss mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen. (© Foto: iStock)
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Die Klägerin arbeitete als Pflegedienstleiterin in einem Altenheim. Mit ihrem Vorgesetzten gab es zunehmend Konflikte. Er versuchte daher, durch sein Verhalten die Mitarbeiterin zur Aufgabe ihres Arbeitsplatzes zu bewegen. So machte er Entscheidungen rückgängig, die sie getroffen hatte, gab ihr bei Anschuldigungen nicht die Gelegenheit der Stellungnahme und sprach ihr unbegründete Hausverbote aus. Wörtlich sagte er vor anderen: "Frauen meckern nur und sind alle niederträchtig und boshaft, so wie Sie."
Das Gericht verurteilte den Arbeitgeber zu einem Schmerzensgeld von 30.000 Euro. Außerdem müsse er der Klägerin alle weiteren Gesundheits-, und sonstigen Schäden ersetzen. Der Arbeitgeber habe durch das Verhalten seines Geschäftsführers seine Fürsorgepflicht und das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin verletzt. Von der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sei auszugehen, wenn der Arbeitgeber immer wieder mit seinen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichteten Maßnahmen den Arbeitnehmer schikaniere, benachteilige oder diskriminiere.
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(sueddeutsche.de/dpa/holz)
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es geht so viel schief vor Gericht. da kann ich meinen "vorredner" nur zustimmen.
auf der seite http://www.mobbing-gegner.de treffen sich die verzweifeltem im Forum!
lg und ein neues Arbeitsgesetz wüscht macdet
Solange Leute wie der Kündigungsanwalt Naujoks, unterstützt von den Spitzen der Industrie, noch in diesem Land ihr menschenverachtendes Unwesen treiben können, so lange gibt es keinen funktionierenden Schutz der Arbeitnehmer, so lange ist die Verfassung nur Papier mit schwarzen Flecken darauf.
Erst wenn solchem Treiben per höchstem Gerich ein Ende gemacht, erst wenn den Unterstützern klargemacht wird, mit welchen Anwälten sie es zu tun haben, erst dann kann es wieder Achtung vor dem Rechtssystem geben.
i.d.R. ist Mobbing aber nicht oder schlecht nachweisbar / schwer definier-/greifbar. Die entsprechenden Personen wenden diese Methoden nicht emotional oder plötzlich an, sondern meist kalt und zynisch kalkuliert und dosiert, auch darauf bedacht keine offensichtlichen Zeichen zu setzen, die eine außenstehende Person genauso erkennen/wahrnehmen könnte wie der Betroffene.