Revision eingelegt:Sechs Maultaschen durch alle Instanzen

Streitbare Teigtaschen-Diebin: Ein Gericht hatte die Kündigung einer Frau wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen für rechtens erklärt - doch damit will diese sich nicht abfinden.

Die Konstanzer Altenpflegerin, die wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen - im Wert von weniger als fünf Euro - ihren Job verloren hat, wird Berufung beim baden-württembergischen Landesarbeitsgericht einlegen. Das kündigte ihr Verteidiger Klaus Staudacher an.

Maultasche, dpa

Fristlose Kündigung wegen Maultaschen-Klaus: Die vermeintliche Diebin, die mit ihrer ersten Klage vor dem Arbeitsgericht Radolfzell gescheitert war, hat nun Berufung vor dem Landesarbeitsgericht eingelegt.

(Foto: Foto: dpa)

Das Arbeitsgericht Radolfzell hatte die fristlose Kündigung der 58 Jahre alten Mitarbeiterin der städtischen Konstanzer Spitalstifung am 16. Oktober für rechtens erklärt.

Unverhältmäßige Reaktion

"Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass der Arbeitgeber zu scharf geschossen hat", sagte Staudacher. Der Rauswurf nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit sei unverhältnismäßig, eine Abmahnung hätte gereicht, meinte er.

Der Fall gehört zu einer Reihe von Kündigungen wegen vermeintlicher Bagatelldelikte, die seit Monaten in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden. Die 58-Jährige, die in einem Seniorenheim der Konstanzer Stiftung arbeitet, hatte sechs der gefüllten Teigtaschen aus der Verpflegung der Bewohner mitgenommen. Die Essensreste wären nach ihrer Darstellung im Müll gelandet.

Ihr Arbeitgeber betrachtete die Mitnahme der Maultaschen jedoch als Diebstahl und bekam vor dem Arbeitsgericht Recht.

Der Fall beschäftigt unterdessen auch den Konstanzer Gemeinderat. SPD, Grüne und Linke wollen verhindern, dass sich ein solcher Fall wiederholt und das Image der Stadt geschädigt wird. Deshalb wollen sie beantragen, dass sich die Stadt und ihre Betriebe dazu verpflichten, keine Kündigungen bei Bagatelldiebstählen auszusprechen. Sie verweisen darauf, dass Strafverfahren bei Waren-Diebstählen im Wert von unter 50 Euro in der Regel eingestellt werden. Ob der Antrag zulässig ist, muss nach Angaben eines Stadtsprechers allerdings noch geprüft werden.

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