Streitbare Teigtaschen-Diebin: Ein Gericht hatte die Kündigung einer Frau wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen für rechtens erklärt - doch damit will diese sich nicht abfinden.
Die Konstanzer Altenpflegerin, die wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen - im Wert von weniger als fünf Euro - ihren Job verloren hat, wird Berufung beim baden-württembergischen Landesarbeitsgericht einlegen. Das kündigte ihr Verteidiger Klaus Staudacher an.
Fristlose Kündigung wegen Maultaschen-Klaus: Die vermeintliche Diebin, die mit ihrer ersten Klage vor dem Arbeitsgericht Radolfzell gescheitert war, hat nun Berufung vor dem Landesarbeitsgericht eingelegt. (© Foto: dpa)
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Das Arbeitsgericht Radolfzell hatte die fristlose Kündigung der 58 Jahre alten Mitarbeiterin der städtischen Konstanzer Spitalstifung am 16. Oktober für rechtens erklärt.
Unverhältmäßige Reaktion
"Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass der Arbeitgeber zu scharf geschossen hat", sagte Staudacher. Der Rauswurf nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit sei unverhältnismäßig, eine Abmahnung hätte gereicht, meinte er.
Der Fall gehört zu einer Reihe von Kündigungen wegen vermeintlicher Bagatelldelikte, die seit Monaten in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden. Die 58-Jährige, die in einem Seniorenheim der Konstanzer Stiftung arbeitet, hatte sechs der gefüllten Teigtaschen aus der Verpflegung der Bewohner mitgenommen. Die Essensreste wären nach ihrer Darstellung im Müll gelandet.
Ihr Arbeitgeber betrachtete die Mitnahme der Maultaschen jedoch als Diebstahl und bekam vor dem Arbeitsgericht Recht.
Der Fall beschäftigt unterdessen auch den Konstanzer Gemeinderat. SPD, Grüne und Linke wollen verhindern, dass sich ein solcher Fall wiederholt und das Image der Stadt geschädigt wird. Deshalb wollen sie beantragen, dass sich die Stadt und ihre Betriebe dazu verpflichten, keine Kündigungen bei Bagatelldiebstählen auszusprechen. Sie verweisen darauf, dass Strafverfahren bei Waren-Diebstählen im Wert von unter 50 Euro in der Regel eingestellt werden. Ob der Antrag zulässig ist, muss nach Angaben eines Stadtsprechers allerdings noch geprüft werden.
(sueddeutsche.de/jobr/joku)
Sparpaket
Leider scheint der Süddeutschen völlig entgangen zu sein, dass bei "Maultaschen Urteil" inzwischen die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Demnach wurde die Mitartbeiterin im Oktober 2008 bereits abgemahnt, weil sie beim Umgang mit Betäubungsmitteln schlampig gewesen war. Das kann man nun wirklich keine Bagatelle nennen. Außerdem hatte die Mitarbeiterin, ebenfalls im Jahr 2008, zwei Ermahnungen des Arbeitgebers erhalten, sie möge besser arbeiten.
Schade, dass eine so ausgezeichneten Zeitung wie die Süddeutsche den längst fälligen Nachtrag zur wohlfeilen Empörung über die angeblich ungerechtfertigte Enlassung nicht bringt. Erst mal empört und dann nicht weiter recherchiert? Oder die Urteilsbegründung unterdrückt, da die soziale Empörung erhalten bleiben soll.
Wie gesagt, sehr schade.
ckb
Leider ist die Gemengelage zu diesem Fall höchst undurchsichtig. Vielleicht geht es auch um gezielte Falschinformationen. Richtig ist jedenfalls, dass im DLF in einer Berichterstattung davon die Rede war, die Pflegerin habe sich in ihrer pflegerischen Tätigkeit wiederholt gewisser Nachlässigkeiten schuldig gemacht. So habe sie bei der Medikamentenausgabe geschlampt. Nachdem man sie darauf aufmerksam gemacht habe, hätten sich diese Fälle und andere dazu wiederholt. So soll es jedenfalls im Gerichtsurteil stehen. In der SZ wie auch in anderen Gazetten habe ich davon bisher nichts gelesen. Jedenfalls kann man ohne viel Fantasie die Strategie erkennen, sich von MA recht bequem und billig zu trennen. Das System wird sicherlich noch ausgefeilt werden, um es noch universeller einsetzen zu können.
Wieso vermeintlich?
Wenn die beschriebenen Fälle keine Bagatellen sind, was fällt dann unter den Begriff?
Zwei Mal hintereinander die Toilettenspülung betätigen?