Religionsfreiheit:Deutsche Firmen verzichten auf Richtlinien zum Tragen von Kopftüchern

Lesezeit: 3 min

Viele deutsche Unternehmen stehen dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eher entspannt gegenüber (Foto: Oliver Berg/dpa)
  • Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitgeber ihren Angestellten unter Umständen das Tragen religiös geprägter Kleidung verbieten dürfen.
  • Die meisten deutschen Firmen haben aber ohnehin kein Problem damit, wenn zum Beispiel muslimische Mitarbeiterinnen bei der Arbeit Kopftuch tragen.

Von Alexander Hagelüken, Michael Kläsgen und Katharina Kutsche

In Bad Godesberg ist man Kopftücher gewöhnt. "Die vermögenden Araber machen mittlerweile mehr als 50 Prozent der Kunden aus", sagt Mohamed Azerar, Bezirksleiter der Drogeriekette Rossmann. Schließlich sind es vor allem Menschen aus Kuwait, Bahrain und Dubai, die zur ärztlichen Behandlung in den Bonner Stadtteil kommen. Azerar hat deswegen das Personal entsprechend ausgewählt, in der Verwaltung, aber auch in den Märkten. Allerdings sollen sie dort nur im Notfall Arabisch sprechen. Englisch hat Vorrang. "Es kommt auf die Leistung und das Verhalten an, nicht auf das Kopftuch", sagt ein Rossmann-Sprecher. "Sie kriegen überhaupt keine Azubis mehr, wenn Sie das Kopftuch im Geschäft verbieten."

Die Arbeitgeberverbände wollen keine Empfehlungen für ihre Mitglieder aussprechen

Religionsfreiheit
:EuGH stößt die Tür für Kopftuchverbot am Arbeitsplatz auf

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass ein Kopftuchverbot unter Umständen rechtens sein könnte. Für die deutsche Rechtsprechung könnte das kuriose Folgen haben.

Von Wolfgang Janisch

Die Drogeriekette ist offenbar nicht das einzige Unternehmen, das dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eher entspannt gegenübersteht. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hält die Entscheidung des EuGH für richtig. "Arbeitgeber müssen eine Arbeitsordnung erlassen können, die politische, philosophische oder religiöse Neutralität gegenüber den Kunden gewährleistet", sagt ein BDA-Sprecher. Vielfalt sei den deutschen Arbeitgebern wichtig: "Jeder Arbeitgeber wird verantwortungsvoll entscheiden, ob eine Arbeitsordnung notwendig ist." Und deswegen werde es keine Handlungsempfehlungen für die BDA-Mitglieder geben. Die einzelnen Branchen setzen die deutsche und europäische Rechtsprechung eigenständig um.

Diese Haltung dürfte auch auf das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2002 zurückzuführen sein. Damals hatte eine Verkäuferin gegen ihre fristgemäße Kündigung geklagt. Die junge Frau hatte bereits zehn Jahre in einem Hanauer Kaufhaus gearbeitet, ohne Kopftuch. Nach der Rückkehr aus der Elternzeit teilte sie ihren Vorgesetzten mit, dass sich ihre religiösen Vorstellungen gewandelt hätten und sie nun auch am Arbeitsplatz ein Kopftuch tragen wolle. Der Arbeitgeber kündigte fristgemäß - zu Unrecht, wie das Bundesarbeitsgericht befand. Ohne konkrete "Störung des Arbeitsfriedens" dürfe der Arbeitgeber der Verkäuferin das Kopftuch nicht verbieten, es sei denn, er könne nachweisen, dass deswegen der Umsatz des Kaufhauses leidet. Seitdem, so schätzt es ein Arbeitsrechtler ein, "handhaben Firmen es eher liberal, wenn jemand ein Kopftuch trägt".

So machen es jedenfalls viele Handelsketten in Deutschland. Richtlinien zum Tragen von Kopftüchern gibt es kaum. Eine Sprecherin des Bekleidungsdiscounters Kik sagt: "Wenn Sie unsere Filialen besuchen, werden Sie sehen, dass wir auch Mitarbeiterinnen beschäftigen, die Kopftücher oder andere religiöse Symbole tragen. Sie alle sind bei uns herzlich willkommen." Ähnlich hört sich das bei Aldi Nord und Süd sowie der Drogeriekette dm an. Dabei spielt eine Rolle, dass nicht nur die Kunden internationales Flair in die Filialen bringen. Bei Galeria Kaufhof etwa sind Mitarbeiter aus rund 80 Nationen beschäftigt. In der Betriebsordnung ist lediglich geregelt, dass alle Mitarbeiter gehalten sind, der jeweiligen Tätigkeit und Abteilung angemessene Kleidung und, in den Filialen, das Firmenansteckschild zu tragen.

Bei Kaufland schätze man ebenfalls die vielfältigen Kulturen, Religionen und Traditionen, die die Mitarbeiter ins Unternehmen trügen, sagt ein Sprecher: "Für uns ist es daher selbstverständlich, dass unsere muslimischen Mitarbeiterinnen ein Kopftuch tragen."

"Das ist kein Thema, das uns beschäftigt", sagt ein Sprecher des Bankengewerbes

Auch in anderen Branchen scheint das Kopftuch am Arbeitsplatz keine Probleme zu bereiten - zumindest äußert das niemand öffentlich. Beim Arbeitgeberverband des privaten Bankengewerbes etwa gibt es weder Handlungshilfen noch Empfehlungen für die rund 120 angeschlossenen Banken und Kreditinstitute. "Das ist kein Thema, das uns auf Verbandsebene beschäftigt", so ein Sprecher, die Institute regelten das eigenständig. Sie sprechen jedoch nicht darüber. Bei der Commerzbank heißt es auf Anfrage nur: "Wir fördern die Vielfalt unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und gehen positiv mit verschiedenen Kulturen und Religionen um. Das gilt für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Filialen genauso wie für Angestellte in anderen Einheiten der Commerzbank."

Dabei machen viele Unternehmen wohl keinen Unterschied, ob Beschäftigte mit Kopftuch direkten Kundenkontakt haben oder am Fließband zwischen Robotern und anderer Spezialtechnik stehen. Bei den Autobauern Daimler und BMW etwa gibt es ebenfalls keine unternehmensweiten Regelungen. "Wir haben durchaus einige Mitarbeiterinnen, die ein Kopftuch tragen", sagt ein BMW-Sprecher. Lediglich in speziellen Bereichen könne es aus Gründen der Arbeitssicherheit sein, dass eine Mitarbeiterin ihr Kopftuch abnehmen müsse. Bei Daimler sehe man es als Pflicht, die Vielfalt in der Belegschaft zu fördern - sie sei ohnehin seit Langem Alltag, sagt ein Sprecher des Autoherstellers. Daimlers Belegschaft stammt demnach aus etwa 140 Nationen.

Eine Verpflichtung, die manchmal unschöne Konsequenzen hat, wie man bei Rossmann erfahren musste. Immer wieder erhalte die Drogeriemarktkette kritische Reaktionen von Kunden. An der bisherigen Regelung ändere das aber nichts.

© SZ vom 15.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Religionsfreiheit am Arbeitsplatz
:Der Islam wird als störend betrachtet

Der EU-Gerichtshof ermöglicht ein Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz. Er gewährt damit Unternehmen mehr Freiheit als der Religion.

Kommentar von Heribert Prantl

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: