Rektorin in Leipzig: Verbeamtung verweigert:Krebs oder Diabetes, das ist hier die Frage

Gewählt war sie bereits, aber weil sie eine Krebserkrankung überwunden hatte, wurde einer FH-Rektorin die Verbeamtung verweigert. Jetzt wird sie wohl doch verbeamtet - weil sie Diabetes hat.

Christiane Kohl

Die von der Leipziger Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) gewählte Rektorin Renate Lieckfeldt darf wahrscheinlich doch ihren Dienst in Leipzig antreten: "Es gibt eine schöne, eine konstruktive Lösung", sagte die Professorin nach einem Gespräch mit der sächsischen Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemmer am Dienstagabend. Noch Tage zuvor hatte die Ministerin eine förmliche Berufung der Wissenschaftlerin abgelehnt, nachdem bekannt geworden war, dass Lieckfeldt im vergangenen Jahr eine Krebserkrankung überstanden hatte. Nun sollen über ein erweitertes amtsärztliches Gutachten letzte Unklarheiten beseitigt werden - danach könnte die Wissenschaftlerin zur Beamtin in Sachsen ernannt werden.

Gewählte Hochschulrektorin darf Amt nicht antreten

Wird nun wahrscheinlich trotz Krankheit doch verbeamtet: Die Leipziger Rektorin Renate Lieckfeldt.

(Foto: dpa)

Der Fall erregte bundesweit Aufsehen. Warf er doch die Frage auf, bei welchen Gesundheitsrisiken der Staat eine Berufung in den Beamtenstand verweigern kann. Im Januar 2001 war Lieckfeldt vom erweiterten Senat der Hochschule in Leipzig zur neuen Rektorin gewählt worden. Der Wahl vorausgegangen war ein juristisches Hickhack um die Frage der Kandidaten, da zunächst nur der bisherige Rektor als Aspirant für den Posten aufgestellt worden war. In einer Stichwahl setzte sich Lieckfeldt dann gegen den Amtsinhaber durch, daraufhin verweigerte jedoch das Ministerium die Berufung unter Bezug auf eine Krebserkrankung, die Lieckfeldt im vergangenen Jahr überstanden hatte. Die 45-jährige Professorin hatte offen über ihre Erkrankung gesprochen: "Der Krebs hat mich stärker gemacht", meinte sie. Das Ministerium aber sah in einer möglichen Rückfallgefahr einen Grund, ihr die Verbeamtung in Sachsen zu verweigern.

Die Rheinländern Lieckfeldt ist allerdings bereits in Nordrhein-Westfalen Beamtin auf Lebenszeit, sie leitet den Bereich technisches Management und Projektmanagement an der Fachhochschule Gelsenkirchen. Als Rektorin in Leipzig wurde Lieckfeldt für fünf Jahre gewählt, entsprechend ging es nur um eine befristete Beamtenstelle in Sachsen. Namhafte Verwaltungsrechtler gehen daher davon aus, dass ihr der Posten aus rechtlichen Gründen nicht verweigert werden kann. Dies zumal, da Lieckfeldt auch eine Diabetes-Erkrankung hat, der zufolge sie als Schwerbehindert gilt.

Laut sächsischem Beamtengesetz darf der Dienstherr hier "nur das Mindestmaß gesundheitlicher Eignung" verlangen. Alles andere könnte namhaften Juristen zufolge wie dem Leipziger Verwaltungsrechtler Jochen Rozekt als unzulässige Diskriminierung betrachtet werden. Er weist auch daraufhin, dass das Ministerium bei der Berufung einen erheblichen Ermessenspielraum habe. Hingegen hatte ein Sprecher des Wissenschaftsressorts behauptet, der Ministerin seien "die Hände gebunden". Über ein erweitertes amtsärztliches Gutachten soll nun der Weg für die Bestallung der Rektorin frei gemacht werden.

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