Die Sonne brennt, der Schweiß rinnt und das Wochenende ruft. Allen hohen Temperaturen zum Trotz haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf kühle Arbeitsräume. Entsprechend gibt es auch kein "Hitzefrei" bei hochsommerlichen Temperaturen.
Eindeutig gesetzlich geregelt sei das nicht, sagt der Rechtsanwalt Tobias Werner aus Berlin. Anhaltspunkte gebe aber zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung, die 26 Grad als zulässige Höchsttemperatur in Arbeitsräumen nennt. Allerdings lasse die Verordnung ausdrücklich Ausnahmen zu, erläuterte der Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Unabhängig davon könne der Arbeitgeber aber eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um das Arbeiten bei sommerlicher Hitze zu erleichtern. Dazu zählt zum Beispiel, zusätzliche Pausen zu ermöglichen oder anzubieten, Überstunden "abzubummeln". Die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht zu gefährden, sei schließlich auch im Interesse des Arbeitgebers.