Recht auf zweite Schülerzeitung:Vom Schülerzeitungs-Redakteur zum Helden der Meinungsfreiheit

Posse um Gymnasialblatt: Aus Unzufriedenheit über die bestehende Schülerzeitung gründete ein Schüler aus Landsberg am Lech kurzerhand sein eigenes Blatt. Doch die Erlaubnis, das an seiner Schule zu veröffentlichen, musste er vor Gericht erstreiten. Die Schulleitung zeigt sich nach wie vor unzufrieden mit der Lösung.

Verena Hölzl

Eine regelrechte "Posse" sei sein Fall am Landsberger Ignaz-Kögler-Gymnasium, findet Rechtsanwalt Raphael Thomas. Auch wenn das Gericht sich am Freitag vor einer Woche für den umstrittenen Verkauf einer Schülerzeitung ausgesprochen hat, herrscht in Landsberg noch lange keine Ruhe.

Zwölfjähriger besiegt Kultusbürokratie

Stephan Albrecht mit den ersten beiden Ausgaben des Bazillus.

(Foto: dpa)

Die Hauptdarsteller der Geschichte: ein zwölfjähriger Hochbegabter, das Kultusministerium und eine Schulleitung, die eine zweite Schülerzeitung nicht unterstützen wollte. Die gegnerischen Parteien zeigten sich so unnachgiebig, dass die Angelegenheit am Ende vor Gericht landete: Der Siebtklässler errang einen Sieg über den Freistaat und wird seitdem in der Presse als Held der Meinungsfreiheit gefeiert.

Es begann damit, dass Stephan Albrecht sich am Ignaz-Kögler-Gymnasium bei der Schülerzeitung Virus engagierte. Als die Umstellung auf das achtstufige Gymnasium viele Oberstufen-Redakteure zwang, kürzer zu treten und die Zeitung nur noch unregelmäßig erschien, wollte der Siebtklässler die Redaktionsarbeit "aktivieren", wie er sagt. Mit dem Ergebnis war er allerdings nicht zufrieden.

Stephan ergriff deshalb die Initiative und gründete mit Gleichgesinnten sein eigenes Unterstufen-Blatt, den Bazillus. Er "hält für uns den Kopf hin", heißt es im Editorial. Denn Stephan ist als gewählter Herausgeber im Sinne des Pressegesetzes für den Inhalt verantwortlich. Statt im Rahmen der Schülermitverwaltung zu erscheinen, sollte das Blatt unabhängig sein.

Allerdings: Um im Schulhaus verkaufen zu dürfen, mussten die Bazillus-Redakteure ihr Werk dennoch bei Schulleiterin Ursula Triller vorlegen. Die erste Ausgabe wurde auch abgesegnet, doch als die Schüler im Herbst mit ihrer zweiten Ausgabe bei der Direktorin vorstellig wurden, wies man sie ab.

"Zwei Zeitungen - ungesunde Konkurrenz"

Er habe es mehrmals versucht, sei aber von der Schulleiterin regelmäßig ignoriert worden, bedauert Stephan. Das Direktorat habe die Schülerzeitung anfangs noch unterstützt. Sogar gratuliert habe man ihm, erzählt der Siebtklässler.

Den plötzlichen Sinneswandel der Schulleitung relativiert ein Lehrer des Ignaz-Kögler-Gymnasiums: "Es ist pädagogisch sinnvoll, die Schüler zur Teamfähigkeit zu ermutigen. Deshalb wollten wir, dass Stephan und die anderen sich in den Virus integrieren."

Die Zustimmung zur ersten Ausgabe sei nur deshalb erfolgt, weil sie im Rahmen eines Projekttages entstand. Im Editorial besagter Ausgabe ist allerdings bereits die Rede von weiteren Ausgaben. Leonard Storz, stellvertretender Schulleiter, gibt zu bedenken: "Zwei Zeitungen schaffen eine ungesunde Konkurrenz um Anzeigen."

Zwischenzeitlich hatte die Schulleitung auch das Kultusministerium eingeschaltet. Dessen Auslegung der, wie man dort zugibt, "uneindeutigen Rechtslage" im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ergab: Es darf pro Schule tatsächlich nur eine Schülerzeitung geben.

"Bazillus" wird verteilt

Das wollte Stephan sich nicht gefallen lassen. Die Junge Presse Bayern e. V., eine Interessenvertretung von Jugendmedien, stellte den Kontakt zu einem Anwalt her. Der fand die Rechtsauslegung des Kultusministeriums ungeheuerlich. Stephan reichte vertreten durch seine Eltern Klage gegen den Freistaat ein.

Anfang Dezember urteilte das Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung: "Dem Wortlaut des Gesetzes kann nicht entnommen werden, dass es nur eine Schülerzeitung in jeder Schule geben darf." Seit Dienstag ist es deshalb soweit: Das Bazillus-Team verteilt sein Magazin. Schule und Kultusministerium wollen das Urteil akzeptieren.

Doch überzeugt ist die Schulleitung nicht: "Die Neugründung einer eigenen Zeitung im Konfliktfall scheint in unseren Augen nach wie vor keine sinnvolle Lösung zu sein", heißt es in einer Stellungnahme. Und ein Lehrer sagt: "Schade, wenn man das Recht nur um seiner selbst Willen durchboxt und die Folgen nicht bedenkt."

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