Ratgeber Kündigung:Arbeitslos - und jetzt?

Wer arbeitslos wird, verfällt oft in Schockstarre. Dabei sind nach einer Kündigung viele Dinge zu beachten. Ein Ratgeber in sechs Schritten.

Was muss ich bei drohender Arbeitslosigkeit zuerst tun?

Ratgeber Kündigung Arbeitslos - und jetzt?, dpa

Arbeitslos: Wer seine Arbeit verliert, wird von der Arbeitsagentur automatisch gesetzlich krankenversichert.

(Foto: Foto: dpa)

Wird einem Arbeitnehmer gekündigt oder läuft sein Vertrag aus, muss er sich spätestens drei Monate vor Beschäftigungsende bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Wer kurzfristiger vom Ende seiner Beschäftigung erfährt, hat eine Frist von drei Tagen. Die Meldung ist auch telefonisch möglich.

Wie viel Arbeitslosengeld erhalte ich?

Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG-I) hat, wer vor dem Jobverlust innerhalb von zwei Jahren mindestens ein Jahr Geld in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Die Höhe ist gedeckelt und richtet sich nach dem bisherigen Verdienst, ist aber unabhängig vom Vermögen. Arbeitslose ohne Kinder erhalten etwa 60 Prozent ihres Nettogehalts, mit Kindern 67 Prozent. Das ALG-I wird grundsätzlich zwölf Monate gezahlt, bei Älteren bis zu 24 Monate.

Erhält man automatisch eine Abfindung?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Teilweise bieten Arbeitgeber eine solche an, wenn der Arbeitnehmer im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Da Kündigungen formale Fehler enthalten können, raten einige Arbeitsrechtsanwälte Gekündigten zu einer Klage gegen ihre Entlassung. Die Frist dafür beträgt drei Wochen. Besteht für Arbeitgeber die Aussicht, den Prozess zu verlieren, zahlen sie häufig eine Abfindung - denn ein Urteil käme teuer. Verliert der Arbeitnehmer, muss er die Prozesskosten tragen. Hält ein Arbeitgeber bei einer Kündigung mit Abfindung die Kündigungsfrist nicht ein, wird das Geld meist auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Abfindungen sind steuerpflichtig.

Bin ich als Arbeitsloser kranken- und rentenversichert?

Wer seine Arbeit verliert, wird von der Arbeitsagentur automatisch gesetzlich krankenversichert. Bei privat Versicherten zahlt die Arbeitsagentur unter bestimmten Bedingungen bis zur Höhe der Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse. Sie übernimmt auch die Beiträge zur Rentenversicherung für Arbeitslose, die im Jahr vor der Arbeitslosigkeit rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Da die Beiträge wegen des geringeren Arbeitslosengeldes niedriger sind, sinkt auch der Rentenanspruch.

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Arbeitslos - und jetzt?

Was ist mit meiner privaten Altersvorsorge?

Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht, die meisten Versicherer zeigen sich bei Arbeitslosigkeit aber gesprächsbereit für individuelle Lösungen. Möglich ist meist das Aussetzen der Beiträge für einen bestimmten Zeitraum. Das Geld muss dann später, oft mit Zinsen, nachgezahlt werden, oder der Vertrag verlängert sich entsprechend. Bei einer Kündigung drohen hohe Einbußen, vor allem bei älteren Verträgen. Riester-Beiträge können bei Arbeitslosigkeit ausgesetzt oder gemindert werden. In diesem Fall sinken dann aber die staatlichen Zuschüsse oder sie entfallen ganz.

Was mache ich mit Berufsunfähigkeitsversicherungen?

Der Bund der Versicherten rät, alles zu versuchen, um den Vertrag aufrechtzuerhalten. Besonders wichtig ist dies, wenn der Vertrag schon lange läuft. Wer vereinbart, seine Beiträge zeitweise auszusetzen, ist in diesem Zeitraum nicht abgesichert, sollte er berufsunfähig werden. Anders ist das bei der Stundung der Beiträge - dann allerdings müssen die Beiträge mit Zinsen irgendwann nachgezahlt werden.

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