Und was ist mit Leiharbeit?
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Auch die darf man grundsätzlich nicht ablehnen. Ganz im Gegenteil: Die Agenturen sind der Ansicht, dass Leiharbeit ein guter (Wieder-)Einstieg ins Erwerbsleben sein kann. Sie setzen darauf, dass der Leiharbeiter irgendwann bei einer Firma "kleben" bleibt. Für Alleinstehende gilt außerdem: Auch ein Umzug ist grundsätzlich zumutbar. Allerdings gelten Ausnahmen: Wer zum Beispiel seine kranken Eltern pflegt, muss nicht in eine andere Stadt umziehen. Längere Fahrwege für Pendler muss ein Arbeitssuchender allerdings in der Regel akzeptieren.
Muss man an jeder Fortbildung teilnehmen?
In der Regel schon - "auch wenn es für die Betroffenen oft unverständlich ist, zu welchen Maßnahmen sie herangezogen werden", sagt de Santana. Aus ihrer Sicht sind aber viele Angebote sinnvoll - nicht nur wegen der vermittelten Inhalte, "auch weil die Menschen eine Beschäftigung haben und der Prozess des Lernens wieder angestoßen wird". Sie rät Betroffenen stets, sich Kurse vorab rauszusuchen. So lasse sich Einfluss nehmen auf die Fortbildung. Außerdem sei es wichtig, die Zeit zu nutzen: "Zwölf Monate Arbeitslosengeldbezug sind rasch vorbei." Und anschließend droht Arbeitslosengeld II, auch "Hartz IV" genannt.
Wer hilft bei Ärger mit der Arbeitsagentur?
Gewerkschafterin de Santana hat erlebt, dass es oft auch auf die "Chemie" zwischen dem Sachbearbeiter in der Agentur und dem Arbeitslosen ankommt. Laut de Santana gibt es die gewerkschaftliche Kampagne "Ich geh mit!". Dabei werden Arbeitslosen zu schwierigen Gesprächen in die Arbeitsagentur begleitet. "Sobald da ein Zweiter dabeisitzt, verhalten sich manche Sachbearbeiter ganz anders", sagt de Santana. Ähnliche Unterstützung sowie Beratung in Streitfragen bieten auch Arbeitsloseninitiativen.
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(SZ vom 4.3.2008/bön)
65. Filmfestspiele Cannes
@Saringer:
Ja, Sie haben diese Änderung verpaßt. Die Dauer des Bezugs von ALG1 ist reduziert worden. Diese längere Bezugsdauer gibt es nun seit gut drei Jahren nicht mehr.
Das gilt seit 01.02.2006, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Zu dem Zeitpunkt gab es diesbezüglich die letzte Änderung.
Offensichtlich kann die Arbeitsagentur wegen jeder Kleinlichkeit kleine Sperrzeiten verhängen. Will man so den Beamten, die ja auch keine goldenen Berge verdienen, wenigstens das Gefühl von Macht und Einfluss geben?
Wollen Sie mir Angst machen oder habe ich da was verpasst? Gibt es ab dem 55. Lebensjahr tatsächlich nur 18 Monate (und nicht 24) Arbeitslosengeld I?