Von M. Völklein

Wer arbeitslos wird, muss dies rasch der Agentur für Arbeit melden, sonst drohen Kürzungen beim Arbeitslosengeld. Von Aufhebungsverträgen bis Sperrzeit - ein Ratgeber.

Zurzeit ist es noch ruhig bei Christiane de Santana in der Augsburger IG-Metall-Zentrale. Klar haben die Gewerkschafter viel zu tun: Kurzarbeit aushandeln, Betriebsräte betreuen. "Wir versuchen derzeit alles, um Kündigungen zu vermeiden", sagt die Gewerkschafterin. Aber wird das auf Dauer durchzuhalten sein? Auch de Santana ist da skeptisch. Über kurz oder lang werden immer mehr Mitglieder bei ihr Fragen stellen. Zum Beispiel zum Thema Arbeitslosigkeit und zum Umgang mit der Agentur für Arbeit. Einige Fragen klärt die SZ.

Ratgeber Arbeitslosigkeit, dpa

Arbeitslos: Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses muss man bei der Agentur vorsprechen und sich arbeitssuchend melden. (© Foto: dpa)

Anzeige

Wann muss man sich arbeitslos melden?

Das ist die erste Frage nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag - und eine der wichtigsten. Denn 2008 haben die Arbeitsagenturen 294.000 Beziehern von Arbeitslosengeld I eine Sperrzeit aufgebrummt - 55.000 mehr als 2007. Seit 2003 gilt: Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer bei der Agentur vorsprechen und sich arbeitssuchend melden. "Dies muss persönlich geschehen", sagt de Santana. Nur einen Brief oder eine E-Mail zu senden, genügt nicht. Wer anruft, muss den persönlichen Termin nachholen. Bei Arbeitsverträgen mit Kündigungsfristen unter drei Monaten muss die Meldung spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung erfolgen.

Wieso achten die Agenturen so darauf?

Die offizielle Begründung lautet: Weiß die Arbeitsagentur früh von der drohenden Arbeitslosigkeit, kann sie sich auch früh um die Vermittlung bemühen - gelingt ihr das, spart sie Geld. Viele Arbeitssuchende haben aber festgestellt, dass sich nach der Meldung oft gar nichts tut. Deshalb sollte man die Agentur fordern, rät der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) im Buch "111 Tipps für Arbeitslose" (Bund-Verlag, 9,90 Euro) - zum Beispiel um eine Weiterbildung bitten.

Was genau ist eine Sperrzeit?

Bei einer einwöchigen Sperrzeit bekommt ein Arbeitsloser in der ersten Woche seiner Arbeitslosigkeit kein Geld. Zugleich wird seine Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld um eine Woche gekürzt.

Aus welchen Gründen werden noch Sperrzeiten verhängt?

Oft reagieren Arbeitnehmer wütend auf eine Kündigung, werfen die Brocken hin und bleiben zu Hause. Doch wer sein Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist beendet, erhält von der Agentur oft eine Sperrzeit. "Das Arbeitsamt geht dann davon aus, dass nicht die Arbeitslosigkeit an sich, wohl aber der vorzeitige Eintritt der Arbeitslosigkeit selbst verschuldet ist", so der DGB.

Droht auch bei Aufhebungsverträgen eine Sperrzeit?

Oft lassen sich Mitarbeiter, denen eine betriebsbedingte Kündigung droht, auf einen Aufhebungsvertrag ein - "ihnen erscheint eine Kündigung als Makel, den sie durch einen Aufhebungsvertrag vermeiden möchten", sagt de Santana. Die Arbeitsagenturen verhängen dann aber nicht selten eine Sperrzeit; der Erwerbslose hat ja in den Augen der Agentur freiwillig den Job aufgegeben. Vermeiden lässt sich die Sperrzeit durch eine Zusatzklausel im Aufhebungsvertrag, die festhält, dass die Aufhebung nur geschlossen wurde, um eine ansonsten sichere betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden.

Auf der nächsten Seite: Wann beantragt man Arbeitslosengeld? Und wie lange wird es gezahlt?

Sie sind jetzt auf Seite 1 von 3 nächste Seite

  1. Sie lesen jetzt Kündigung - was nun?
  2. Kündigung - was nun?
  3. Kündigung - was nun?
Leser empfehlen