Ein 26-jähriger Bäcker soll sich unerlaubt am Brotaufstrich seiner Firma bedient haben und wurde entlassen. Zu Unrecht, entschied jetzt das Arbeitsgericht: Die Bäckerei muss den Mann weiterbeschäftigen.
Ein 26-jähriger Bäcker aus dem westfälischen Bergkamen, der sich bei der Arbeit unerlaubt einen Brötchenbelag genommen haben soll, muss als Bäcker weiterbeschäftigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Dortmund am Dienstag entschieden.
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Bäckerei Westermann: Das Unternehmen muss einen der entlassenen Mitarbeiter wieder einstellen. (© Foto: dpa)
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Er und ein Kollege, beide Angestellte der Bäckerei-Kette Westermann, hatten ihre Brötchen mit dem Belag bestrichen. Das Unternehmen hatte den beiden daraufhin im Spätsommer vergangenen Jahres fristlos gekündigt. Dagegen hatte der 26-Jährige, der auch Mitglied des Betriebsrats war, geklagt.
Das Gericht entschied aus formalen Gründen. So hätte bei einer Kündigung eines Betriebsratsmitglieds der Betriebsrat gehört werden und zustimmen müssen. Die Einladung zu dieser Anhörung sei formal nicht richtig gewesen. Deshalb sei die Kündigung unwirksam.
"Unpopuläre Entscheidung"
Gestern hatte die Bäckerei in einer Mitteilung eingeräumt, dass es sich bei der Entlassung wegen eines Brotbelags um eine "unpopuläre Entscheidung" handele, die aber im Sinne einer "Gleichbehandlung aller 300 Mitarbeiter" notwendig gewesen sei.
Über den Fall des Kollegen, der ebenfalls gegen seine Kündigung geklagt hatte, verhandelte das Gericht am Vormittag noch.
Vor knapp zwei Wochen hatte das Berliner Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung einer Frau für rechtens erklärt, die zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll.
(dpa/bön)
Nationalteam vor der EM
@bundesboy,
sehr guter Beitrag!
Wer bei seiner Auswanderung eine Banane in der Bundesrepublik liegengelassen hat, der kann sich ja ruhig in Costa Rica eine neue kaufen. Fakt ist aber, dass Vorgesetzte nicht so schnell die Nerven verlieren dürfen, wenn ihnen etwas nicht passt.
Die Problematik dieses Falles besteht ja darin, dass für Aussenstehende zwischen der Verletzung von Anstandsregeln und Diebstahl so schwer zu unterscheiden ist.
Dass es auf den Brotbelag ankommt, bringen sich allerdings schon Kinder auf dem Pausenhof bei. Umso wichtiger ist es, jetzt nicht die beleidigte Leberwurst zu spielen und auf Prinzipien herumzureiten, die normalerweise überholt sein müssten.
Die Krise scheint nämlich einigen Moral-Aposteln gut ins Konzept zu passen, um sich mit genervten Vorgesetzten zu solidarisieren, von denen viel tatsächlich nicht mehr so üppig einkaufen gehen, weil ihnen die Lust an Champagner vergangen ist.
Denn etliche von ihnen dürften bei eigener Entlassung wohl maximal ein Jahr ALG I beziehen und dann wegen zu hoher Rücklagen ganz aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden.
Auch die Kündigung des 2. Bäckers ist für unwirksam erklärt worden.
Mal sehen, wie die Begründung dort aussieht (stand noch nix dabei).
Wenn das jetzt keine hochmotivierten Mitarbeiter sind, na dann weiß ich es auch nicht.
Ich habe fast 20 Jahre lang in das bescheiden System eingezahlt, meine Familie lebt noch in dem Affenstaat, also habe ich alles Recht der Erde hier auch meinen Senf dazu zu geben.
Vorallem, vielleicht will ich ja irgendwann mal zurück!!!
Ist natürlich schlecht, wenn man sich nicht traut, mal aus der gewohnten Umgebung auszubrechen und auch mal was zu riskieren. Da ensteht Argwohn, gell!!
Paging