Tausende Studenten in Baden-Württemberg verweigern die Studiengebühr. Bei den Gerichten stapeln sich die Klagen.

Der Protest gegen die Studiengebühren in Baden-Württemberg nimmt an Schärfe zu. In Karlsruhe boykottieren Studierende von drei Hochschulen die ab Sommersemester 2007 fälligen 500 Euro, wie Studentenvertreter Jakob Reinhart am Donnerstag berichtete. Nach Angaben der Studierenden war damit an den ersten drei Hochschulen in Deutschland ein solcher Boykottaufruf erfolgreich.

Proteste gegen Studiengebühren: Sie zahlen nicht

Teilnehmerin einer Demo in Karlsruhe Ende Januar. (© Foto: dpa)

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Die Vertreter der Studierenden wollen mit Boykotten erreichen, dass die Gebühren nicht eingeführt werden. Dazu sollen die Studenten einer Hochschule die bei der Rückmeldung zu zahlende Gebühr auf ein Treuhandkonto einzahlen. Wird ein bestimmtes Quorum erreicht - ein Drittel oder Viertel der Studierenden - bleibt das Geld auf dem Treuhandkonto, weil die Organisatoren davon ausgehen, dass keine Hochschule eine derart große Zahl ihrer Studierenden exmatrikuliert. Wird die erforderliche Mindestzahl nicht erreicht, wird das Geld an die Hochschule überwiesen.

In Karlsruhe wurde das nötige Quorum an der Hochschule für Gestaltung, der Akademie für Bildende Künste sowie der Musikhochschule erreicht. An der Pädagogischen Hochschule in Freiburg scheiterte der Boykottaufruf, an der Universität Heidelberg läuft die Frist noch bis zum 15. Februar.

Tausende Studierende haben zudem Klagen gegen die Studiengebühren eingereicht. Bei den Verwaltungsgerichten Baden-Württembergs gingen knapp 2500 Klagen ein, allein 1700 in Stuttgart. An zweiter Stelle folgt das Verwaltungsgericht Freiburg mit gut 500 Klagen gegen die Gebühr von 500 Euro pro Semester. Der überwiegende Teil dieser Klagen ruht allerdings. Voraussichtlich werden nur wenige Musterklagen verhandelt.

Die Studenten argumentieren in ihren Klagen unter anderem mit der angeblichen Verfassungswidrigkeit des Landesstudiengebührengesetzes. Dabei sehen sich die Kläger in ihrem Recht auf freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl eingeschränkt.

Ein weiterer Klagegrund ist, dass männliche Studenten, die Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, sich durch das Gesetz benachteiligt sehen; sie fordern zwei Semester Gebührenerlass.

Andere Studenten in höheren Semestern machen wiederum den Vertrauensschutz geltend und weisen darauf hin, dass sie zu Beginn des Studiums die Erhebung von Gebühren nicht einkalkuliert haben.

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(AP/dpa)