Von Maria Holzmüller

Wer als FH-Absolvent promovieren will, muss an Universitäten oft hohe Hürden überwinden. Doch die Grenzen zwischen Fachhochschulen und Universitäten werden durchlässiger.

Manchmal können zwei Buchstaben die Welt bedeuten. Ein einfaches Dr. vor dem Namen zum Beispiel. Wie man den Titel bekommt, ist in der Regel ziemlich klar: ein Studium, ein guter Abschluss, die Promotion. So geradlinig dieser Weg für viele Studenten ist, so beschwerlich und manchmal voller Umwege ist er für andere. Nämlich für diejenige, die ihr Abschlusszeugnis nicht von einer Universität sondern von einer Fachhochschule erhalten haben. Wer sich einmal für eine FH-Ausbildung, und damit für ein praxisorientiertes Studium entschieden hat, dem wird der Wechsel in eine akademische Laufbahn nicht immer leichtgemacht.

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Noch immer haben FH-Absolventen auf dem Weg zur Promotion oft mehr Schwierigkeiten zu überwinden als ihre Kollegen von der Universität. (© Foto: iStock)

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Trotzdem weichen die Grenzen langsam auf. Während die Promotion vor einigen Jahren fast ausschließlich Universitätsstudenten vorbehalten war, steigt die Zahl der promovierenden FH-Absolventen stetig. In den Jahren 2006 bis 2008 schlossen 570 ehemalige FH-Studenten in Deutschland erfolgreich ihre Promotion ab, das sind 41 Prozent mehr, als in den drei Jahren zuvor, wie die jüngste Studie der Hochschulrektorenkonferenz belegt. Die große Mehrheit der zugelassenen Doktoranden promoviert in den Ingenieurwissenschaften.

Die Präsidentin der deutschen Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professorin Margret Wintermantel, begrüßt diese Entwicklung: "Wir brauchen gute junge Leute."

Wie sehr sich die Universitäten tatsächlich für FH-Absolventen öffnen, bleibt jedoch umstritten. Professor Andreas Geiger, Rektor der Hochschule Magdeburg/Stendal und Sprecher der HRK-Mitgliedergruppe der Fachhochschulen, beurteilt die Entwicklungen der vergangenen Jahre zurückhaltend: "Es promovieren zwar immer mehr FH-Absolventen, aber es ist nicht einfacher für sie geworden. Wir kämpfen immer noch dagegen, dass viele Universitäten die Hürden für FH-Absolventen hoch halten".

Die Bedingungen für FH-Absolventen in den Promotionsordnungen der Universitäten variieren von Uni zu Uni und von Fakultät zu Fakultät. Neben einem bestimmten Notendurchschnitt - in der Regel 2,5 - werden oftmals Zusatzprüfungen verlangt. Im sogenannten Eignungsfeststellungsverfahren soll ermittelt werden, ob ein FH-Absolvent tatsächlich zur Promotion geeignet ist. Von einem einfachen Vorstellungsgespräch beim Professor bin hin zur verpflichtenden Seminarteilnahme in mehreren Fächern, obliegt es der jeweiligen Fakultät, welche Auflagen sie dem Promotionsbewerber stellt.

Nur die besten zehn Prozent des Jahrgangs dürfen promovieren

Die TU München beispielsweise lässt FH-Absolventen nur dann zur Promotion zu, sofern sie zu den besten zehn Prozent ihres Jahrgangs gehören. Zudem verlangt sie ein Bewerbungsgespräch bei dem zuständigen Professor und eine Ergänzungsprüfung, die sich aus Pflichtprüfungen der universitären Vordiplom-, Diplom-, Bachelor- oder Masterprüfung zusammensetzt und innerhalb eines Jahres abgelegt werden muss. Über den genauen Umfang der Prüfungen entscheidet eine gesonderte Prüfungskommission.

Ähnlich handhabt es die TU Berlin. Zusätzlich zu einem sehr guten oder mindestens guten Abschluss muss der FH-Absolvent bis zu drei zusätzliche Prüfungen durchlaufen, bevor er zur Promotion zugelassen wird. In der Promotionsordnung heißt es: "In einer Feststellungsprüfung wird geprüft, ob die Kandidatin oder der Kandidat auf dem Gebiet der beabsichtigten Promotion die zu fordernden wissenschaftlichen Fähigkeiten besitzt."

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie die Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Fachhochschulen in Zukunft aussehen könnte.

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  2. "Nicht jede Uni sollte automatisch das Promotionsrecht haben"
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