Eine Verabredung zum Kino lässt sich vom Büro aus unkompliziert per E-Mail regeln. Auch einen Gruß an den Partner senden viele Mitarbeiter während der Arbeitszeit. Doch dürfen sie das überhaupt?
Um Ärger mit dem Chef zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer den Umgang mit privaten E-Mails im Büro am besten vertraglich regeln. "Ein Anspruch auf private Nutzung besteht nur, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist", sagt Rechtsanwalt Thomas Lapp aus Frankfurt am Main.
Anzeige
Ohne eine solche Regelung drohe Angestellten eine fristlose Kündigung, wenn sie im Büro längere Zeit für eigene Zwecke im Internet surfen oder Freunden persönliche Nachrichten schreiben, so der Experte. In der Praxis lasse sich ein generelles Verbot privater Mitteilungen aber kaum einhalten.
So könne nur der Versand persönlicher Botschaften verboten werden, nicht aber der Empfang, sagt Lapp, der Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin ist. Auch dürfe der Arbeitgeber keine E-Mails an Bekannte verbieten, die betrieblich veranlasst sind. "Dazu gehört etwa die Mitteilung nach Hause, dass man wegen Überstunden später aus dem Büro kommt."
Als Regelung im Arbeitsvertrag empfiehlt sich Lapp zufolge etwa eine Klausel, dass private E-Mails "nur in den Pausen" oder "nur in Ausnahmefällen" geschrieben werden dürfen. Sinnvoll sei auch eine Vereinbarung darüber, dass E-Mails an Bekannte über ein persönliches Webkonto geschrieben werden dürfen - auf diese Weise ließen sich betriebliche und private Daten besser auseinander halten.
(dpa/bön)
Voreiliges Buch "Der Pott ist dahoam"
"Ohne eine solche Regelung drohe Angestellten eine fristlose Kündigung, wenn sie im Büro längere Zeit für eigene Zwecke im Internet surfen oder Freunden persönliche Nachrichten schreiben, so der Experte"
Das ist so mit Sicherheit nicht ganz richtig. Die Kündigung droht nur, wenn die Arbeit massiv unter dem Surfen/Mailen leidet. Das auch nur nach vorheriger Mahnung (z.B. mittels Abmahnung) und fristlos auch nur dann, wenn gegen diese Abmahnung trotz eindeutiger innerbetrieblicher Regelung verstossen wird! Wenn keine Regelung besteht (wie im Artikel beschrieben) kann ein Arbeitnehmer auch nicht ohne weiteres gekündigt werden!! Im Gegenteil, dann hat nicht einmal eine Abmahnung Bestand.
Ich gebe zu, das klingt nach Pedanterie, aber Kündigungen sind ja auch keine Kleinigkeit und es geht hier ja auch immerhin um die Juristerei...
zumindest in größeren Betrieben- diese sind dann maßgebend.
Wer ( Im Betrieb!) mehr mit dem persönlichen als mit dem Betriebsinteresse beschäftigt ist, der muß mit Konsequenzen rechnen.
Ein Chef der nichts besseres zu tun hat, als solche Kleinigkeietn zu verbieten, schadet sich nur selbst. Demotivierte Mitarbeiter die unter Dauerangst vorm Chef leiden sind weitaus weniger Produktiv als motivierte Mitarbeiter die auch mal das ein oder andere private vom Job aus erledigen dürfen.
Sonst geht es so aus:
youtube.com/watch?v=e3CiDRKXKA0