Plagiatsaffäre um Doktorarbeit:Gutachten: Guttenberg hat absichtlich abgeschrieben

So viel Plagiat kann kein Zufall sein: In einem Gutachten kommt die Universität Bayreuth zu dem Schluss, dass der Ex-Minister mit Absicht abgeschrieben haben muss. Anders lassen sich die kopierten Passagen nicht erklären. Veröffentlichen darf die Hochschule ihre Analyse noch nicht - Guttenbergs Anwälte haben etwas dagegen.

Tanjev Schultz

In der Plagiatsaffäre hat Karl-Theodor zu Guttenberg zwar Fehler eingeräumt und sich entschuldigt. Er hat aber stets bestritten, absichtlich abgeschrieben und die Hochschule mit seiner Doktorarbeit getäuscht zu haben. Die Kommission der Universität Bayreuth, die den Fall geprüft hat, sieht es anders. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung kommt sie zu dem Urteil, dass Guttenberg mit Absicht gehandelt haben muss. Ausmaß und Art der Plagiate in Guttenbergs Doktorarbeit ließen keinen anderen Schluss zu.

Musste wegen seiner abgekupferten Doktorarbeit als Verteidigungsminister zurücktreten: Karl-Theodor zu Guttenberg

Musste wegen seiner abgekupferten Doktorarbeit als Verteidigungsminister zurücktreten: Karl-Theodor zu Guttenberg

(Foto: dapd)

Die Gutachter können sich dabei auf einschlägige Urteile von Verwaltungsgerichten stützen, die schon in weniger schweren Fällen von vorsätzlichem Handeln ausgingen. Noch allerdings ist der Bericht der Bayreuther Kommission, der auch Professoren anderer Universitäten angehören, nicht ganz fertig.

Bis Ende April sollen einige redaktionelle Änderungen eingearbeitet werden - vor allem aber ringt die Hochschule derzeit mit Guttenbergs Anwälten. Diese hätten, so heißt es, "Vorbehalte" angemeldet gegen eine Veröffentlichung des Uni-Berichts und seines für Guttenberg wenig schmeichelhaften Ergebnisses.

Bei den Professoren in Bayreuth zeigt man sich über diesen Widerstand ihres prominenten Absolventen erstaunt. Schließlich hatte Guttenberg noch Anfang März in seiner Erklärung zum Rücktritt vom Amt des Verteidigungsministers beteuert, es sei ihm "ein aufrichtiges Anliegen, mich an der Klärung der Fragen hinsichtlich meiner Dissertation zu beteiligen". Er bezog dies ausdrücklich auf die Universität Bayreuth, aber auch auf strafrechtliche Ermittlungen. Es liege "im öffentlichen wie in meinem eigenen Interesse", wenn Ermittlungen zeitnah geführt werden könnten.

Die Staatsanwaltschaft hat Interesse

Aus Sicht der Hochschule hat Guttenberg damit anerkannt, dass an der Aufklärung des Falls und am Abschlussbericht ein öffentliches Interesse besteht. "Auf das Wort verlasse ich mich", sagte Uni-Präsident Rüdiger Bormann am Freitag.

Auch die Staatsanwaltschaft Hof, die mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht prüft, hat frühzeitig signalisiert, sie wolle den Bericht der Uni-Kommission anfordern und für ihre Ermittlungen nutzen.

Guttenberg könnte sich dagegen auf den Standpunkt stellen, dass die Universität Bayreuth seinen Doktorgrad bereits aberkannt habe, dass er nicht Mitglied der Hochschule sei und diese nun kein Recht mehr habe, zu seiner Person Stellung zu nehmen - jedenfalls nicht öffentlich. Bormann will sich mit einem internen Bericht aber nicht zufriedengeben. Er hat Guttenberg schriftlich aufgefordert, Vorbehalte gegen eine Veröffentlichung zurückzunehmen "und eine umfassende Information zu unterstützen".

Guttenberg muss sich nicht selbst belasten

Dass Guttenbergs Dissertation zu weiten Teilen aus einer Collage fremder Texte besteht, ist freilich ohnehin bekannt. Und Plagiatsexperten haben längst dargelegt, dass in diesem Fall eine vorsätzliche Täuschung unterstellt werden muss. Dennoch hat sich Guttenberg, der sich nicht selbst belasten muss, darauf berufen, ihm seien Fehler unterlaufen, ohne dass er bewusst täuschen wollte.

Gutachter werten das als Schutzbehauptung. So habe Guttenberg - offenbar in der Schlussphase seiner Dissertation - seitenlang aus Papieren des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestag abgeschrieben. Eine solche Übernahme könne nicht unbewusst geschehen sein.

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