Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger möchte den Datenschutz für Arbeitnehmer gesetzlich regeln. Das hätte Konsequenzen für Bewerbungsgespräche.
Die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich für eine gesetzliche Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz ausgesprochen. Damit sollte unter anderem geregelt werden, welche Fragen bei Bewerbungsgesprächen generell unzulässig sind, "damit dann Arbeitgeber genau wissen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen", sagte die Ministerin im Deutschlandradio Kultur.
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Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: "Damit Arbeitnehmer genau wissen, was sie dürfen und nicht dürfen" (© Foto: ddp)
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Nach Ansicht der FDP-Politikerin gibt es derzeit einen Trend unter Arbeitgebern, möglichst viel von Mitarbeitern und Bewerbern wissen zu wollen. Sie äußerte den Verdacht, dass diese Daten auch dazu dienen könnten, bestimmte Arbeitnehmer in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wieder loszuwerden. Die Arbeitgeber machten sich ein Bild vom Gesundheitszustand der Mitarbeiter, um dann "vielleicht in Zeiten wirtschaftlicher Krise (...) zu sagen, wem können wir denn am ehesten eine Kündigung aussprechen", sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Dem Koalitionsvertrag von Union und FDP zufolge ist Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und nicht Leutheusser-Schnarrenberger zuständig für den Datenschutz und ein darin eingebettetes Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmerdaten. Die Ministerin reklamiere deshalb auch nicht die Federführung, sagte ein Sprecher. Sie habe sich lediglich für ein eigenes Kapitel zum Arbeitnehmerdatenschutz im Bundesdatenschutzgesetz ausgesprochen.
Arbeitgeber skeptisch
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte den Vorstoß der Ministerin. Die jüngsten Vorkommnisse wie etwa die unzulässige Erhebung von Gesundheitsdaten bei Einstellungen zeigten, dass nun rasch gehandelt werden müsse, erklärte DGB-Sprecherin Claudia Falk.
Der DGB erwartet Falk zufolge, am Entwurf eines neuen Gesetzes beteiligt zu werden. Darin müsse vor allem das gezielte Überwachen am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld wie etwa die Kontrolle von Telefongesprächen oder der Datenabgleich von Kontennummern verboten werden. Ausnahmen sollten nur bei einem schwerwiegenden konkreten Verdacht und mit Zustimmung des Betriebsrats möglich sein.
Der Bund Deutscher Arbeitgeber (BDA) warnte vor Überregulierungen. Es gebe in Deutschland bereits "ein sehr hohes Datenschutzniveau", sagte ein BDA-Sprecher. Auch mit einem neuen Gesetz müsse die Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten in Betrieben möglich bleiben.
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(AFP/sueddeutsche.de/joku/beu)
Sparpaket
Bei Siemens im Bewerbungsbogen wurden und werden die Daten über alle Familienmitglieder verlangt.
Damit hat der Konzern sämtliche Geburtsdaten über die Familienmitglieder.
Folgendes Szenario: Der damalige Mitarbeiter steht mit diesen Daten noch im Personaldatenbestand. Der Mitarbeiter ist aus dem Konzern ausgeschieden. Eines der Kinder arbeitet als Dipl. Kaufmann und Consultants über eine externe Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung in diesem Konzern. Was machte der Konzern? Er forderte von der Unternehmensberatung unter fadenscheinigen Gründen (für ein Carveout-projekt) den Lebenslauf des jungen Mannes. Damit hatte er den Zusammenhang zum ehemaligen Mitarbeiter, der ein renitenter Betriebsrat war, der sich für die schickanierte Belegschaft eingesetzt hatte.
Ahnungslos und arglos handeln junge Leute, die glauben, dass solche Zusammenhänge rein zufällig sind.
Rein zufällig hat Burda (INSM) jetzt auch die Aktienmehrheit bei XING - und damit die größte Datenbank über willige Arbeitskräfte!!!
Alles rein zufällig?
Der Datenschutz für Arbeitnehmer existiert nicht!
die Hürde für Einstellungen so hoch wie möglich legen. Auf etwas anderes läuft dies nicht hinaus.
Schon nach dem Antidiskriminierungsgesetz habe ich mir abgewöhnt Stellen auszuschreiben. Das Risiko ist einfach zu groß von Abzockern aufgelauert und ausgenommen zu werden. Der risikobewußte Unternehmer wird sich seine Bewerber aus den Stellengesuchen zusammensuchen und selbst ausbilden. Da hat er die Möglichkeit der ungestraften Vorauswahl und bleibt insoweit unverbindlich. Gerade in der freien Wirtschaft können kurzfristig Auftragsvolumina storniert oder reduziert werden, so daß eine personelle Verstärkung wieder obsolet wird. Der Absage- und Erklärungsbedarf wird geringer sein, wenn man den von mir eingeschlagenen Weg beschreitet.
Natürlich gibt es Unternehmen, die schon aus marketingtechnischen Gründen Stellenausschreibungen schalten, ob ein Bedarf besteht oder nicht. Die müssen dann halt mit diesen gesetzgeberischen Auswüchsen zurechtkommen. Ein leistungsorientierter und loyaler Bewerber wird immer bestrebt sein, seinem zukünftigen Arbeitgeber ein großes Maß an Information über seine Person und seine Leistungsfähigkeit anzubieten.
Wenn ein Unternehmer in wirtschaftlich schlechten Zeiten einen Mitarbeiter kündigt, tut er das in der Regel später, als es für die Firma gut gewesen wäre, denn er hat so lange es ging gehofft, daß es besser wird. Also wird er das dann wohl müssen. Dazu braucht er keine Bluttests.
Unternehmer, die Ihre Leute nur so zum Spaß entlassen, kenne ich wenigstens nciht.
Die meisten Arbeitgeber wissen schon sehr genau, was sie "dürfen" und was nicht ;o)
Sie halten sich halt oft nicht daran. es hat ja auch so gut wie keine Konsequenzen für sie. Schriftlich festgehalten werden diese Fragen sowieso nicht, und der Arbeitnehmer will/ muss ja schliesslich auch unbedingt den ausgeschriebenen Job ergattern...
so ziemlich ALLES, was nicht Geist und Sinn des in Ihrem Avatar und Nickname zitierten Herrn und seiner menschenverachtenden Ideologie entspricht.
Paging