Personal:Verhältnis auf Zeit

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Die Regierung will es Unternehmen leichter machen, Mitarbeiter befristet einzustellen.

Von Nina Bovensiepen

Erich Sixt dürfte die Nachricht freuen. Der Autovermieter werde künftig vor allem ältere Mitarbeiter einstellen, weil sich bei über 50-Jährigen der Kündigungsschutz nahezu aushebeln lässt, erklärte der Firmenchef kürzlich. Schon bald könnte es für Sixt allerdings attraktiver werden, auch wieder junges Personal einzustellen. Die Regierung will es Unternehmen erleichtern, Mitarbeiter auf Zeit - und damit ohne Schutz vor Entlassung - zu beschäftigen.

Das Vorhaben, das an diesem Mittwoch im Kabinett beraten wird, gehört zu den 20 Punkten für mehr Wachstum und Beschäftigung, die Kanzler Gerhard Schröder (SPD) am 17. März in seiner Regierungserklärung angekündigt hat. In dem Getöse um den Job-Gipfel wurde es bisher kaum beachtet. Zu Unrecht, denn mehr als zehn Prozent der deutschen Arbeitnehmer haben laut Statistik einen Vertrag auf Zeit. Vor allem im Bergbau, in Handel und Gastronomie sowie in der öffentlichen Verwaltung ist befristete Beschäftigung verbreitet.

Derzeit gelten für solche Arbeitsverhältnisse relativ strenge Regeln. Erst vor fünf Jahren hat der damalige Arbeitsminister Walter Riester sie mit dem so genannten Teilzeit- und Befristungsgesetz verschärft. Dieses legt fest, dass Unternehmen ohne einen sachlichen Grund - wie zum Beispiel die Vertretung eines kranken Kollegen - Mitarbeiter maximal zwei Jahre befristet einstellen dürfen. Neu gegründete Betriebe haben es etwas leichter: Sie dürfen Arbeitnehmer bis zu vier Jahre auf Zeit beschäftigen. Auch für ältere Mitarbeiter gelten Sonderregeln. Wer älter als 52 ist, darf unbegrenzt unbefristet eingestellt werden - eine Regel, die Sixt offenbar gerne nutzt.

Weiter verbietet das Gesetz den Firmen, einen Mitarbeiter, der schon einmal auf Zeit beschäftigt war, später erneut ohne sachlichen Grund befristet einzustellen. Wer etwa bei Siemens als Student einen begrenzten Arbeitsvertrag hatte, darf dort später nicht noch einmal befristet angestellt werden. Oder: Wer als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni gearbeitet hat, kann im selben Bundesland später nicht im öffentlichen Dienst befristet beschäftigt werden.

Kettenvertrag als Dauerzustand

Mit dieser Regelung wollte Riester einst verhindern, dass Arbeit auf Zeit in Form von Kettenverträgen zum Dauerzustand wird. Inzwischen ist in der Regierung aber die Erkenntnis gereift, dass man damit wohl übers Ziel hinausgeschossen ist. Es sei schließlich immer noch besser, wenn Arbeitgeber Mitarbeiter noch ein zweites Mal befristet einstellen, als überhaupt nicht mehr, heißt es nun. Deshalb sollen Betriebe künftig nach zwei Jahren Pause den nächsten befristeten Vertrag mit demselben Arbeitnehmer schließen können.

Widerstand gegen die Pläne kommt von den Gewerkschaften. "Das bringt nicht mehr Menschen in Arbeit, aber es werden künftig mehr Menschen ohne Rechte arbeiten", sagt Martina Perreng, Arbeitsmarktexpertin beim DGB. Sie warnt davor, dass Konzerne künftig Verschiebebahnhöfe eröffnen und Mitarbeiter erst bei Tochter A, dann bei Tochter B und C je zwei Jahre befristet beschäftigen. Auf diese Weise werde der Job auf Zeit zum Dauerzustand, sagt Perreng. Die Arbeitgeber sehen in den Plänen dagegen eine Verbesserung - die ihnen noch nicht weit genug geht. Sie würden die Pause, bis eine Firma Mitarbeiter zum zweiten Mal befristet einstellen darf, gerne auf sechs Monate verkürzt sehen.

Viele Chancen, mit ihren Wünschen durchzudringen, haben indes die Lobbyisten beider Seiten nicht. Rot-Grün kann das Vorhaben ohne den unionsdominierten Bundesrat umsetzen. Weil die Regierung derzeit viel dafür tut, handlungsfähig und entschlossen zu erscheinen, sollen die Änderungen bis zum Sommer durch sein. So hat es der Kanzler angekündigt. Den Namen Riester erwähnte er in dem Zusammenhang nicht.

© SZ vom 20.4.2005 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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