"Die Firmen können so festlegen, wie die Medien von ihren Mitarbeitern genutzt werden sollen", erklärt Carsten Ulbricht, "das ist sinnvoll und wichtig und wird auch in Deutschland verstärkt nachgefragt. Den Mitarbeitern zeigt es eine klare Linie auf, was erlaubt ist und was nicht. Das schafft Transparenz, und die Mitarbeiter werden für bestehende Risiken und etwaige Folgen sensibilisiert." Der Stuttgarter Jurist geht davon aus, dass der Betriebsrat bei der Erstellung dieses Regelwerks ein Mitspracherecht haben wird.

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Keine falschen Tatsachen

Doch auch ohne "Social Media Guidelines" ist es untersagt, Unternehmensinterna im Internet zu veröffentlichen. "Über Kunden und die Qualität von Kundenbeziehungen, Absprachen und Konditionen sowie über Konkurrenzunternehmen sollte man sich auf keinen Fall äußern", warnt Ulbricht, "das kann arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen." Grundsätzlich dürften Arbeitnehmer nicht gegen ihre Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstoßen. "Bloß keine falschen Tatsachen über das eigene Unternehmen oder vertrauliche Informationen im Internet streuen", rät der Jurist, "da sollte man sehr vorsichtig sein."

Anzügliche Schmähkritik

Anders sieht es mit persönlichen Meinungsäußerungen aus - aber nur, wenn sie nach Dienstschluss ins Netz gestellt werden. "Natürlich darf man auch eine negative Meinung über das eigene Unternehmen oder den Chef äußern", sagt Ulbricht. "Aber wer das im Internet verbreiten will, sollte sich genau überlegen, wann er was schreibt." Noch ist die Grenze, was zulässig und was unzulässig ist, nicht klar festgezurrt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist jedenfalls kein Freibrief für Geheimnisverrat, Beleidigungen oder üble Nachrede. Carsten Ulbricht: "Wenn sich ein Kommentar klar gegen den Arbeitgeber richtet oder als unzulässige Schmähkritik daherkommt oder sogar während der Arbeitszeit vom Firmencomputer aus ins Internet gestellt wird, dürfte eine Abmahnung berechtigt sein."

In den USA reißen sich die Internetnutzer mittlerweile am Riemen. Den Grund dafür erfährt, wer folgendes in eine Suchmaschine eingibt: "How I lost my job through twitter".

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  1. Karriere-Fettnäpfchen Internet
  2. Sie lesen jetzt Kein Freibrief für Geheimnisverrat
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(SZ vom 13.02.2010/holz)