Steuern

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Alle erzielten Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer.

Bis zu einer Einkommensgrenze von 3.630 Euro wird keine Lohn- und Einkommenssteuer erhoben. Wer mehr verdient, aber unter der Grenze von 14.535 Euro bleibt, hat einen Steuersatz von 21 Prozent.

Mit einem Steuerabzug von 31 Prozent ist bei einem Einkommen von bis zu 29.100 Euro zu rechnen. Liegt man darüber, so beträgt er 41 Prozent. Alle Besserverdienenden mit einem Jahreseinkommen von mehr als 50.870 Euro unterliegen einem Steuersatz von 50 Prozent.

Bei Angestellten zieht der Arbeitgeber - wie in Deutschland - die Lohnsteuer direkt vom Lohn oder Gehalt ab und führt sie an das Finanzamt weiter. Österreich hat mit allen EU-Mitgliedstaaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, damit Einkünfte nicht zweimal besteuert werden.

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