Mit der Dienstrechtsreform hat der Leistungsgedanke Einzug in die Amtsstuben gehalten.

Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes arbeiten in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen. Die Mitarbeiter einer Behörde setzen sich aus Verwaltungskräften und fachspezifischem Personal zusammen.

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Ein flexibleres Besoldungsrecht soll den Leistungswillen der Beamten stärken (© photodisc)

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Die meisten Beschäftigten im Öffentlichen Dienst arbeiten im so genannten mittleren Dienst. Dazu zählen beispielsweise Polizisten und Krankenschwestern.

Die Beamtenfachhochschulen bilden für den gehobenen nicht-technischen Dienst aus. Den Absolventen steht die gesamte Laufbahn des gehobenen Dienstes offen. Dazu gehört auch, Führungsverantwortung zu übernehmen. "Fünf bis sechs Jahre nach dem Examen können die Abolventen Führungspositionen mit Verantwortung für bis zu 60 Mitarbeitern inne haben", sagt Klaus Völkel, Hochschullehrer an der Bayerischen Beamtenfachhochschule in Hof.

"Für Hochschulabsolventen, die in den höheren Dienst einsteigen, gibt es Positionen mit hoher Verantwortung wie beispielsweise die Richterlaufbahn oder auch den Lehrerberuf", sagt Rüdiger von Woikowsky vom Deutschen Beamtenbund.

Die Aufstiegsmöglichkeiten im Öffentlichen Dienst schätzt er aber als gering ein. "Die Beförderungschancen sind sehr schlecht geworden. Karrierewillige haben in der privaten Wirtschaft sicherlich mehr Möglichkeiten", sagt Woikowsky.

Auch die so genannte "Leistungsbezahlung", die mit der Dienstrechtsreform eingeführt wurde, sieht er skeptisch. Problem: Es gebe weder Kriterien noch ein Budget für Leistungsprämien.

Grundsätzlich gehen die Aufstiegsmöglichkeiten im Öffentlichen Dienst über die so genannten Dienstalterstufen hinaus. Leistungsabhängig können Beamte schneller die nächste Gehaltsstufe erreichen. Auch ein Wechsel in eine höhere Laufbahngruppe ist möglich. "Doch der Fall, dass ein jüngerer Beamter wegen besserer Leistung an seinen älteren Kollegen vorbeizieht, wird schon wegen fehlender Beförderungsplanstellen eher die Ausnahme bleiben", sagt Klaus Völkel von der Bayerischen Beamtenfachhochschule.

Quelle: Deutscher Beamtenbund (Stand 1998).(Nur Beamte und Angestellte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit.)

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