Nicht nur am Studienanfang haben Bewerber mit dem Numerus Clausus zu kämpfen. Die Notenhürde gilt auch bei Masterstudiengängen. Studentenvertreter ziehen deswegen vor Gericht.
Für Anna-Lena Meyer ist klar, dass sie weiterstudieren möchte. Mit einem Bachelor-Abschluss will sie sich nicht zufriedengeben, sie will noch einen Master erwerben. Der Bachelor sei schließlich noch nicht so viel wert, sagt die Bamberger Studentin der Betriebswirtschaft (BWL) im dritten Semester. Aber werden ihre Noten ausreichen?
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Bachelor-Studenten in Köln: Ständiger Druck. (© Foto: dpa)
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Zu Master-Studiengängen wird vielerorts nur zugelassen, wer beim Bachelor-Zeugnis die Note 2,5 oder besser mitbringt. "Wir alle spüren deshalb einen großen Druck", sagt Meyer über sich und ihre Kommilitonen. In BWL geht schnell mal eine Klausur daneben, und anders als in den alten Diplom-Studiengängen zählt nun jede Note.
Hitzige Konkurrenz
Der Asta, der Allgemeine Studierendenausschuss, der Universität Potsdam will sich das nicht gefallen lassen und in einem bundesweiten Musterprozess die neuen Zulassungsbarrieren zu Fall bringen. Er klagt dagegen, dass nicht nur Studienanfänger, sondern auch Bewerber für den Master einen Numerus clausus überwinden müssen.
Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat der Asta jetzt einen Normenkontrollantrag eingereicht. In BWL verlangt die Universität Potsdam von Master-Studenten eine Bachelor-Note von 2,5 oder besser; und in Informatik wird nur zugelassen, wer zu den besten zwei Dritteln seines Bachelor-Jahrgangs zählt. Nach Ansicht des Asta heizen solche Regeln die Konkurrenz unter den Studenten auf ungesunde Weise an.
Zurzeit ringen Hochschulen, Kultusminister und die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS) um ein bundesweites Serviceverfahren, um das gegenwärtige Durcheinander bei der Zulassung von Studienanfängern zu beenden.
Neuer "Regelabschluss" Bachelor
An diesem Dienstag bittet Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) die Beteiligten erneut zu einer Gesprächsrunde. Bisher konzentriert sich die Debatte auf den Beginn des Studiums. "Das Problem der Master-Bewerbungen ist bei den Hochschulen noch gar nicht richtig angekommen", sagt ein Mitarbeiter der ZVS. Doch schon bald werden die Absolventen der meist nur auf sechs Semester angelegten Bachelor-Angebote scharenweise in die neuen Master-Studiengänge drängen - und dann erneut ausgesiebt werden. Nach Auskunft der Hochschulrektorenkonferenz ist bundesweit etwa jeder zweite Master-Studiengang zulassungsbeschränkt.
Die Kultusminister betrachten den Bachelor als neuen "Regelabschluss"; der Master, so sehen es auch viele Professoren, soll den guten und an wissenschaftlicher Vertiefung interessierten Studenten vorbehalten bleiben. Gäbe es einen freien Zugang zum Master, wie es Studentenvertreter fordern, würde das die Hochschulreform komplett infragestellen.
Für Juristen kann sich so ein neues Feld auftun, um Bewerber einzuklagen. In Potsdam beruft sich der Anwalt des Asta auf die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit. Aus dieser hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten Numerus-Clausus-Urteil von 1972 abgeleitet, dass Zulassungsbeschränkungen nur zulässig sind, wenn die Hochschulen ihre Kapazitäten voll ausschöpfen. Eine Notengrenze, die allein dazu dient, angeblich schlechte Bewerber abzuwehren, sei unzulässig, meinen deshalb die Studentenvertreter. In Brandenburg gebe es dafür noch nicht einmal eine landesgesetzliche Grundlage.
Die Universitätsleitung in Potsdam hingegen sieht sich im Recht. Master-Angebote seien wie ein zweiter Studiengang; und für diesen seien Bachelor-Absolventen eben nicht automatisch qualifiziert.
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(SZ vom 02.03.2009/grc)
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"In Potsdam beruft sich der Anwalt des Asta auf die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit" - und warum darf dann als Voraussetzung für ein Studium überhaupt das Abitur verlangt werden? Oder auch nur die Fähigkeit des Lesens/Schreibens?
Der Bachelor ist EIN Abschluss, der Master ein anderer - warum sollten alle unabhängig von ihrer Note im Bachelor das nächsthöhere Studium, den Master, draufsetzen dürfen, aber für eine Promotion nach Abschluss eines Studiums ist eine Mindestnote wieder okay (einige Bundesländer verzichten drauf, andere nicht)? Entweder man verabschiedet sich von JEGLICHEN Zugangsvoraussetzungen - egal, wie sinnvoll sie auch sein mögen -, oder man akzeptiert auch, dass als Voraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiengangs eine bestimmte Note im Bachelor erbracht werden muss!
Nebenbei - numerus clausus ist hier ein missverständliches Wort, denn üblicherweise bezieht er sich auf die Abinote - und die ist beim Master ja egal. Bei Promotionsstudiengängen, nur um dieses Beispiel wieder zu bemühen, spricht man ja auch nicht vom N.C.! Und, wie gesagt: was ist falsch dran, für einen höheren Abschluss eine bestimmte Note im vorigen zu verlangen? Denn auch mit dem BA hat man ja einen Abschluss!
Grundsätzlich war die Reform ja gut gedacht. Durch den Bachelor verkürzen sich die Studienzeiten und somit steht schneller als bisher Nachwuchs für den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Doch die Wahrheit ist die, dass man ohne Master (noch) kaum Changen auf dem Arbeitsmarkt hat oder nur unter wesentlich schlechteren Bedingungen(Gehaltsverflachung etc.), da man natürlich auch nicht so viel kann.
D.h. die Reform führt nicht zu mehr hochqualifizierten Nachwuchs den dieses Land dringend benötigt, sondern ist eigentlich eine Einsprarungsmasnahme, da kein zusätzliches Geld in die Bildung investiert wird um mehr "echte" Sudienabgänger zu bekommen, sondern ledeglich mehr Bachelorabsolventen "produziert" werden. Dadurch steigt zwar die Studienquote (für Politiker wichtig) aber tatsächlich haben wir kein "Mehr" an Bildung und Wissenschaft.
Sicher ist es richtig das niemand mit durchgeschleift werden sollte, aber jeder der will und kann muss hierzulande ohne weiters voll studieren können. Dies darf nicht von einer Quote also von finziellen Mitteln abhänig sein.
Das ist nämlich weder gerecht noch kann es sich unsere (gesamte EU-) Volkswirtschaft leisten.
studiengebuehren auf 3000 EUR/monat anheben (oder bei 500 EUR belassen...). Das ist auch eine Auswahl, Dann sparen wir uns den numerus clausus.
Stimmt, Fragen nach der persönlichen Motivation des Kandidaten und ähnliches gehört mit dazu (auch hier wieder: Wenn wir schon das Modell aus dem Anglo-amerikanischen Raum übernehmen, dann auch konsequent: Auch hier muss man in seiner Bewerbung für ein Postgrad selbstverständlich auch seine Beweggründe erläutern, weshalb man sich als geeignet für das Studium ansieht - und andersrum, warum man gerade dieses Studium als geeignet für sich sieht).
Zu deinen Einwänden mit das man teilweise einfach Pech hat und man eine enorm schwere oder gar unfaire Klausur erwischt: In der Regel dürfte sich die Endnote aus einem Minimum von 20, eher von 30 Einzelnoten zusammensetzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man ein besonders schweres Jahr in Fach X erwischt ist ja nunmal nicht höher als die Wahrscheinlichkeit, eine besonders gnädige Klausur in Fach Y zu erwischen. Über 20 oder 30 Klausuren/Hausarbeiten gleicht sich alles wieder aus (da ist die Abi-Note durch solche Schankungen sicherlich stärker betroffen). Außerdem: Die verlangen ja nicht gerade Meisterleistungen, sondern einen Schnitt von 2,5 - wer den verpasst, bei dem liegt mehr im argen als dass er sich auf eine unfaire Klausur rausreden könnte, die viel schwerer war als in den anderen Jahren (und glaube mir, ich habe solche Klausuren auch gehabt - wie wohl jeder Stundent/Akademiker sie hat/hatte)
Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten... naja.. Die Idee an dem Aussieben ist nicht schlecht (ich sehe ständig Kommilitonen, die sich durch das Studium schleifen lassen und meiner Meinung nichts an einer Hochschule zu suchen haben), allerdings ist die Basis des Vergleichs lächerlich... Was sagen Noten schon aus? Da muss ich nur mein Studium ankucken... Ein Semester hat Glück und ne machbare Klausur, im nächsten Jahr ist das gleiche Fach wieder um Dimensionen schwerer, da der Prof mal wieder miese Laune hat (oder was weiß ich, woran diese Niveau-Schwankungen liegen) und die Note ist, sorry für die Entgleisung, verschissen.
Auch wenn ich mir beim Master-Schnitt keine Sorgen machen muss (wow, darf ich jetzt Elite auf meine Visitenkarte schreiben?), sollten andere Kriterien herangezogen werden, wie z.B. Motivationsschreiben oder persönliche Gespräche, die es sogar vereinzelt gibt, um den Willen und die Absicht hinter dem Studiumswunsch zu erkennen.
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