Nordrhein-Westfalen:Schlappe an der Schulfront: Gericht stoppt Gemeinschaftsschule

Wieder keine gute Nachricht für die nordrhein-westfälische Landesregierung von der Justiz. Das Verwaltungsgericht Arnsberg stuft die Einführung der Gemeinschaftsschule als rechtswidrig ein. Die CDU jubelt und lädt zum Friedensgespräch.

Erneute Schlappe für die nordrhein-westfälische Landesregierung vor Gericht: Erst hatten die NRW-Verfassungsrichter den Nachtragshaushalt 2010 für nichtig erklärt. Jetzt ließ das Verwaltungsgericht Arnsberg ein zentrales Vorhaben der rot-grünen Bildungspolitik durchfallen. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) dürfe die neue Gemeinschaftsschule nicht ohne Gesetz einführen, befand das Gericht. Ein Schulversuch sei für ein so weitreichendes Vorhaben keine ausreichende Grundlage. Die CDU jubelt über einen "historischen Tag" und lädt zu Konsensgesprächen über einen Schulfrieden ein.

In der Gemeinschaftsschule sollen alle Kinder länger gemeinsam lernen - mindestens bis zur sechsten Klasse. Wenn Eltern und Schulträger wollen, auch noch länger. Die Schule soll zudem einen Weg zum Abitur anbieten. Weil das Vorhaben politisch umstritten ist und Rot-Grün eine eigene Mehrheit im Landtag fehlt, will Löhrmann die neue Schulform nicht mit der Brechstange einführen. Deshalb nutzt sie die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung ins Schulgesetz geschriebene Experimentierklausel. Einzelne Kommunen sollen auf freiwilliger Basis die neue Schulform ausprobieren. Bis zu 50 Schulen könnten an diesem Versuch teilnehmen, ohne dass dazu das Schulgesetz geändert werden müsse, hatte sich Löhrmann von Verfassungsjuristen versichern lassen.

Die ersten 14 Gemeinschaftsschulen sollen im kommenden Schuljahr an den Start gehen. Weitere Interessenten haben sich im Schulministerium gemeldet. Unter den NRW-Kommunen sorgt die Gemeinschaftsschule aber für Streit. Nachbargemeinden fürchten um den Bestand der eigenen Schulen, falls die neue Schulform die von Löhrmann erwartete Attraktivität entwickeln sollte. Die Sauerlandgemeinden Attendorn und Lennestadt zogen deshalb gegen die im Nachbarort Finnentrop geplante Gemeinschaftsschule vor Gericht - und erreichten zumindest einen Teilerfolg. Deren Klagen haben aufschiebende Wirkung, die Schule dürfe bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht an den Start gehen, entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg.

Über die Gemeinschaftsschule als solche haben die Arnsberger Richter aber nicht geurteilt. Auch die Befürchtung der Bürgermeister von Attendorn und Lennestadt, ihre Schulen könnten ausbluten, hätten die Richter nicht bestätigt, meldete das Schulministerium nach eingehender Prüfung der Entscheidung. Löhrmann ist auch deshalb zuversichtlich, dass die von ihr angerufene zweite Instanz, das Oberverwaltungsgericht Münster, doch noch grünes Licht gibt.

CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann wertete das Arnsberger Urteil als "dicke Klatsche" für die Landesregierung. Jetzt seien Gespräche über einen "Schulfrieden" notwendig, die es in Nordrhein-Westfalen seit mehr als 40 Jahren nicht mehr gegeben habe. Die CDU, die von der der Hauptschule abgerückt ist und ihren Frieden mit der Gesamtschule gemacht hat, sei zu Reformen am Schulsystem bereit, versicherte er.

Nur, so weit wie Rot-Grün will die CDU nicht gehen. Eine Gemeinschaftsschule, in der auch nach Gymnasialstandards unterrichtet wird, werde es mit ihm nicht geben, betonte Laumann. Der Fraktionschef ist überzeugt, bei der Reform des Schulsystems einen Trumpf in der Hand zu haben. Um eine neue Schulform einführen zu können, müsse die Bestandsgarantie für die Hauptschule aus der Landesverfassung gestrichen werden. Die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit sei ohne die CDU nicht zu erreichen, warnte Laumann die Landesregierung vor einem Alleingang.

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