Anerkennung
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Wenn ein Beruf in den Niederlanden nicht reglementiert ist, ist eine Anerkennung der Befähigungsnachweise nicht nötig; Deutsche haben in diesen Berufen die gleichen Rechte und Pflichten wie Niederländer.
Für reglementierte Berufe gibt es allgemeine Regeln, allerdings auch einige spezielle Richtlinien, etwa für Rechtsanwälte oder Lehrer.
Zuständig für die Anerkennung deutscher Diplome ist das Nationale Informationszentrum für die akademische Anerkennung in Den Haag. Grundsätzlich werden Diplome anerkannt, allerdings nicht automatisch. Erst wird geprüft, ob Beruf und Ausbildung in Deutschland und Holland übereinstimmen - falls nicht, sind Ausgleichsmaßnahmen möglich. Ist die Ausbildung in Deutschland überhaupt nicht reglementiert, kann Berufserfahrung verlangt werden.
Die niederländischen Behörden müssen innerhalb von vier Monaten über die Anerkennung entscheiden.
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