Mobbing-Prozess in Düsseldorf:Gericht weist 900.000-Euro-Klage zurück

Eine Entschädigung in rekordverdächtiger Höhe wollte eine Rechnungsprüferin von ihrem Arbeitgeber erstreiten. Doch ihre Klage wurde jetzt abgewiesen: Die Richter geben der Frau eine Teilschuld an der Eskalation des Job-Konflikts.

Ein spektakulärer Mobbing-Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist mit einer Niederlage für die Klägerin zu Ende gegangen. Die bei der Stadt Solingen beschäftigte Rechnungsprüferin hatte rekordverdächtige 900.000 Euro Schmerzensgeld von ihrem Arbeitgeber gefordert - als Entschädigung für jahrelange Schikane. Das Gericht wertete die von der Frau eingebrachten Fälle jedoch nicht als Mobbing und folgte damit dem erstinstanzlichen Urteil.

Die Klägerin hatte behauptet, seit einer unrechtmäßigen Kündigung von ihren Vorgesetzten drangsaliert worden zu sein. Als sie nach einem Kündigungsschutzprozess an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollte, habe man ihr fortdauernd Steine in den Weg gelegt: So habe man ihr Schulungen verweigert und sie mit einem Sonderauftrag an eine neun Kilometer weit entfernte Einsatzstelle "entsorgt".

Das Landesarbeitsgericht entschied nun, dass auch länger andauernde Konfliktsituationen zum Arbeitsleben gehören können. Im vorliegenden Fall seien weder schikanöse Tendenzen noch Persönlichkeitsverletzungen zu erkennen, die ein Schmerzensgeld rechtfertigten.

"Ich kann dieses Urteil nicht nachvollziehen"

Gleichzeitig brachte die Kammer in ihrer Urteilsbegründung zum Ausdruck, dass die Klägerin selbst keinen ausreichenden Beitrag geleistet habe, die verhärtete Auseinandersetzung zu entschärfen. So hatte sie ein Mediationsverfahren abgelehnt, weil sie von ihren Vorgesetzten verlangt hatte, das angebliche Mobbing zunächst zuzugeben.

Mit der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes hatte die Klägerin ein Zeichen setzen wollen. "Mir geht es darum, das Mobbing aufhört hier in Deutschland", sagte sie im Gerichtssaal. Ihr Anwalt hatte die Höhe der Summe mit der jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts begründet, wonach die bislang zugesprochenen Summen zu niedrig seien, um abschreckend zu wirken.

Nach der Urteilsverkündung zeigte sich die 52-Jährige Diplom-Ökonomin entsetzt. "Ich kann dieses Urteil nicht nachvollziehen. Mobbing-Opfer haben keine Lobby", sprach sie in die Mikrofone der anwesenden Medienvertreter. "Es ist ein bedrückendes Gefühl, morgen wieder zur Arbeit zu gehen." Sie ist weiterhin als Rechnungsprüferin für die Stadt Solingen tätig.

Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: