Von D. Kuhr

Ein neues Gesetz ermöglicht es Angestellten, stärker vom Erfolg ihrer Firma zu profitieren. Vor allem Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen haben von den Neuerungen Vorteile.

Arbeitnehmer sollen stärker vom Erfolg ihres Arbeitgebers profitieren. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetz, das Mitarbeitern mehr Möglichkeiten gewährt, sich am eigenen Unternehmen zu beteiligen. So können Angestellte künftig 360 statt bislang nur 135 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in Anteile ihrer Firma stecken.

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Anteil am Erfolg: Ab dem 1. April sollen Arbeitenehmer durch Mitarbeiterfonds direkt in ihre Firmen investieren können. (© Foto: dpa)

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Außerdem sollen vom 1. April an neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds entstehen, in die Arbeitnehmer direkt investieren können. Bei solchen Fonds können sich zum Beispiel mehrere Arbeitgeber einer bestimmten Branche zusammenschließen. Die Fonds sind vor allem für die Angestellten kleiner und mittlerer Unternehmen interessant, denen es bislang nicht möglich war, sich etwa durch den Erwerb von Aktien an ihrem Arbeitgeber zu beteiligen.

Sparzulage steigt

Die Fonds müssen 75 Prozent des eingesammelten Gelds in das Unternehmen stecken, von dessen Mitarbeitern es gekommen ist. Zudem haben künftig mehr Menschen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Bislang bekamen nur Arbeitnehmer, die weniger als 17900 Euro (Verheiratete: 35800 Euro) jährlich verdienten, einen Zuschlag vom Staat. Künftig steigen die Einkommensgrenzen auf 20000 Euro für Alleinstehende und 40000 Euro für Verheiratete. Die Arbeitnehmer-Sparzulage selbst steigt von 18 auf 20 Prozent.

Den Arbeitnehmern stehe "ein fairer Anteil am Erfolg der Unternehmen zu, für die sie ihre Arbeitskraft einsetzen", heißt es in der Gesetzesbegründung aus dem Haus von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU). Der Ausbau der Kapitalbeteiligung mache Unternehmen für Mitarbeiter attraktiver und verbessere die Eigenkapitalbasis.

Im Ernstfall sind Job und Erspartes weg

Wissenschaftler dagegen hatten das Vorhaben von Anfang an kritisiert. Es verkenne, "dass sich hohe Kapitalerträge auch mit hohem Risiko verbinden" hieß es in einem Brief des Wissenschaftlichen Beirats an Glos. Der Wissenschaftliche Beirat, dem mehr als 30 Experten angehören, soll den Bundeswirtschaftsminister unabhängig in allen Fragen der Wirtschaftspolitik beraten. Die Mitarbeiterbeteiligung erhöhe das Risiko für die Arbeitnehmer, schrieben die Experten. Geht es dem Unternehmen schlecht, verlieren die Mitarbeiter nämlich im Zweifelsfall nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern auch noch ihr Erspartes.

Der Unionspolitiker Klaus-Peter Flosbach verteidigte das Gesetz dagegen: "Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein zentraler Baustein dafür, dass die Soziale Marktwirtschaft auch im 21. Jahrhundert ihre Erfolgsgeschichte weiterschreiben wird", sagte er.

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(SZ vom 23.01.2009/tess)