Missbrauch vom Firmenwagen: Kündigung:Fahrt in die Arbeitslosigkeit

"Nur mal schnell was erledigen" geht nicht: Wer den Firmenwagen für eine private Autofahrt nutzt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Erst recht, wenn er sich nach der Tat falsch verhält.

Was als schnelle Spritztour geplant war, kann böse enden: Arbeitnehmern droht die Kündigung, wenn sie verbotenerweise ein Firmenfahrzeug privat nutzen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg (Az.: 13 Ca 2025/09), auf das die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hinweist. Dem Richterspruch zufolge ist in solchen Fällen sogar eine fristlose Entlassung gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer hinterher den Arbeitgeber anlügt und die privaten Fahrten leugnet.

Pkw auf nasser Fahrbahn

Nutzt ein Arbeitnehmer den Firmenwagen unerlaubterweise auch privat, darf ihm der Arbeitgeber kündigen.

(Foto: dapd)

In dem konkreten Fall hatte ein Beschäftigter seine Arbeitsstelle mit dem Firmen-Lkw verlassen, um etwas Privates zu erledigen. Ihm war zuvor mehrfach gesagt worden, dass solche Privatfahrten verboten seien und ein Verstoß eine Kündigung nach sich ziehe. Auf Nachfrage seines Arbeitgebers leugnete der Arbeitnehmer, mit dem Lkw gefahren zu sein. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristlos.

Das war zulässig, urteilten die Richter. Dem Mann müsse bewusst gewesen sein, dass sein Verhalten Konsequenzen haben werde. Erschwerend komme hinzu, dass er die Privatfahrt gegenüber dem Arbeitgeber geleugnet und so das Vertrauen unwiederbringlich verletzt habe. Ein derart schwerer Vertrauensbruch rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung.

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