Mehr Geld für Angestellte:Bonus oder nix

Schadensersatz für Arbeitnehmer: Einen Bonus bekommt, wer bestimmte Vorgaben erreicht. Hat der Chef vergessen, diese Ziele festzulegen, muss er zahlen.

Zu jedem Manager-Dasein gehören sie dazu, jeder Beschäftigte möchte sie gerne: Bonuszahlungen. In der Regel sind sie daran gebunden, dass ein Beschäftigter festgelegte Ziele erreicht. Sie stehen Arbeitnehmern aber auch zu, wenn der Chef es versäumt, solche Ziele zu vereinbaren. Denn es ist seine Aufgabe, rechtzeitig darüber zu verhandeln, wenn der Arbeitsvertrag Bonuszahlungen auf der Grundlage regelmäßiger Vereinbarungen vorsieht.

Bonus Geld Gehalt

Auch wenn es keine Zielvereinbarungen gab - der Bonus steht den Beschäftigten zu.

(Foto: Foto: dpa)

Schuldige Arbeitgeber

Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart entschieden (Az.: 13 Sa 33/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt. Die Richter verurteilten den Arbeitgeber zu einem Schadenersatz in Höhe des im Vorjahr gezahlten Bonus, weil er kein Gespräch über eine Zielvereinbarung geführt hatte.

Sie begründeten dies damit, dass dass der Arbeitgeber es in diesem Fall zu verantworten hatte, keine Zielvereinbarung getroffen zu haben. Daher stehe dem Arbeitnehmer ein Schadenersatz in Höhe der maximal erreichbaren Bonuszahlungen zu. Denn grundsätzlich müsse das Gericht davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer die vereinbarten Ziele erreicht habe, wenn nicht besondere Umstände dem entgegenstehen.

Ziele müssen erreichbar sein

Generell sei es zwar nicht so, dass bei jeder getroffenen Zielvereinbarung der in Aussicht gestellte Bonus später gezahlt wird. Es muss für den Arbeitnehmer aber möglich sein, die Ziele zu erreichen und den vollen Bonus einzustreichen. Eine solche Vereinbarung verfehle ihre Motivation und werde ihrer Anreizfunktion nicht gerecht, wenn die festgelegten Ziele vom Arbeitnehmer von vornherein nicht erreicht werden können. Auch könne ein Arbeitgeber sich der zugesagten Bonuszahlung nicht dadurch entziehen, dass er vom Arbeitnehmer Unmögliches verlange und nur bereit sei, unerreichbare Ziele zu vereinbaren.

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