Sechs geklaute Maultaschen rechtfertigen keine fristlose Kündigung. Die entlassene Altenpflegerin bekam in zweiter Instanz recht - und 42.500 Euro Abfindung.
Er verstehe die ganze Sache mit den Maultaschen nicht so ganz, sagte der Richter nach einer Stunde. "Ich bin Rheinländer, wir essen Frikadellen ohne Teig." Außerdem wisse man ja nie, was drin sei in diesen Maultaschen. Was drin ist, weiß man nicht immer genau - was für juristische Folgen ein Maultaschendiebstahl haben kann, weiß man inzwischen aber schon. Eine 58-jährige Altenpflegerin hat es persönlich erfahren. Ihr wurde nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt, weil sie sechs Maultaschen gegessen hatte, die nach der Essenausgabe im Pflegeheim übrig geblieben waren.
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Wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen wurde eine Altenpflegerin fristlos entlassen. Jetzt erhält sie 42.500 Euro Abfindung. (© Foto: AP)
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Grundsätzlich problematisch
Vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg klagte sie in zweiter Instanz gegen die Kündigung. Und da der Arbeitsrichter Christoph Tillmanns am Dienstag deutlich machte, dass er als Rheinländer nicht nur Maultaschen grundsätzlich für problematisch halte, sondern auch deren Diebstahl als fristlosen Kündigungsgrund, ließ sich das Heim auf einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich ein: Die Pflegerin bekommt eine Abfindung von insgesamt 42.500 Euro, die fristlose Kündigung wird in eine ordentliche umgewandelt.
Das erstinstanzliche Urteil im Maultaschen-Fall war im Oktober 2009 gefallen. Es hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil es in die Debatte fiel über Banker, die Milliarden verbrannten und dafür noch hohe Abfindungen kassierten, während Bagatelldelikte wie der Verzehr von Maultaschen hart bestraft wurden.
Kein materieller Schaden
Die Maultaschen waren vor einem Jahr nach dem Mittagessen in der Spitalhofpflege Konstanz übrig geblieben und wären nach übereinstimmenden Angaben der Entlassenen und der Heimleitung weggeworfen worden. Dem Heim sei also kein materieller Schaden entstanden, sagte der Richter. "Es wurde höchstens die Abfallmenge reduziert."
Tadeln erlaubt
Die Rechtsvertreter des Altenheimes bestanden dennoch darauf, dass durch die Entwendung der Maultaschen ein nicht wieder gutzumachender Vertrauensverlust entstanden sei. Der Richter sah dies anders und machte deutlich, dass er die fristlose Kündigung aufheben werde, falls das Pflegeheim dem Vergleich nicht zustimme. Zwar sei das Entwenden und Essen von Maultaschen ("Das sich Einverleiben ist die intensivste Form des sich Aneignens") nicht gestattet gewesen und auch zu tadeln. Für eine fristlose Kündigung reiche das jedoch nicht aus.
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(SZ vom 31.03.2010/holz)
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Halt mal ein,. es war der ARBEITNEHMER, der geklaut hat. Bislang konnte der AG auf eine solide Rechtsprechung vertrauen, die dieses Verhalten als Kündigungsgrund akzeptierte/ansah. Ausgangspunkt ist damit wohl dieses krasse Fehlverhalten des AN, auf das der AG reagierte. Richtigerweise müßte der Adressat Ihrer Empörung wohl eher die klauende Mitarbeiterin sein...
Dass nun ein Herr Tillmanns dies völlig anders sieht, ist wohl eine eher rheinländische Variante des Spruches "Nur bei Besoffe.nen und Richtern weiß man nicht, auf welche Seite sie fallen".
@Donata - natürlich steckt in einem solchen Falle fast immer mehr dahinter, als Außenstehende wahrnehmen oder als offen ausgesprochen wird. Nicht immer geht es nur darum, Arbeitnehmer "billig loszuwerden"... es gibt auch Fälle von "Notwehr" durch Arbeitgeber (wenn der eigentliche Grund bsp. nicht sauber beweisbar ist, aber die ganze Belegschaft in Angst und Schrecken vor einer bestimmten Person lebt,ich kenne solche Fälle) und provozierten Kündigungen durch Arbeitnehmer, die noch eine schöne Abfindung mitnehmen wollen. Gut und Böse sind hier nicht einfach nach Arbeitgeber und- Arbeitnehmer verteilt.
Ein Mitarbeiterverhältnis das in Ordnung ist, scheitert nicht an ein paar Maultauschen. Offenbar, zurecht oder Unrecht, war die Dame bereits auf der Abschussliste und hat die Steilvorlage geliefert.
Mit dem Vergleich dürfte der Arbeitgeber gut weggekommen sein - und erspart sich elende weitere Auftritte vor Gericht - und die Dame dürfte mit dem Betrag nicht allzuweit kommen, wobei er geeignet ist, die "redliche" Empörung - oder Uneinsichtigkeit - jener hochzuhalten. Allen ist also geholfen.
@PUAN - die Kosten eines Rechtsstreits in Zivilsachen gehen NIE zu Lasten der Staatskasse, sondern IMMER einer oder beider Parteien.
und der Gesetzgeber sollte einmal darüber nachdenken, wie man derartig unsinnige Verfahren im Vorfeld verhindern kann, ohne die gesamte Justizmaschinerie in Gang setzen zu müssen. Die Kosten des Verfahrens gehen ja wohl bei einem Vergleich zu Lasten des Staates. Wir Steuerzahler sind also gut dabei, wenn ein durchgedrehter Arbeitgeber eine Lapalie zum Anlass nimmt, unliebsame Arbeitnehmer loszuwerden. Wie wäre es, wenn der Bund der Steuerzahler das Urteil zum Anlass nimmt, gegen das Unternehmen wegen Verschwendung von Steuergeldern zu klagen.
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