Über Jahre hinweg verschaffte eine Lufthansa-Angestellte ihrem Lebensgefährten millionenschwere Aufträge - und die Fluggesellschaft zahlte. Das Problem: Alle Bestellungen waren frei erfunden, die bezahlten Werbefilme nie bestellt. Das Unternehmen zog vor Gericht.

Ende eines bizarren Falls: Die Lufthansa hat vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen millionenschweren Schadenersatzprozess gewonnen. Die Fluggesellschaft wollte von einer ehemaligen Mitarbeiterin und deren Lebensgefährten knapp 2,4 Millionen Euro zurück, die das Unternehmen irrtümlich für die Produktion nicht bestellter Imagefilme bezahlt hatte.

File photo of the tail section of a Deutsche Lufthansa passenger jet in Frankfurt Bild vergrößern

Die Lufthansa hat einen millionenschweren Schadenersatzprozess um nicht bestellte Werbefilme gewonnen. (© Reuters)

Anzeige

In der Verhandlung am Mittwoch wertete das Gericht das Vorgehen der Frau als Betrug und warf dem Filmemacher vor, das Unrecht billigend in Kauf genommen zu haben. Allerdings bezeichnete Richter Mustafa Yilmaz auch die Rechnungsabwicklung der Lufthansa als "merkwürdig".

Am Anfang des kuriosen Falls steht Doris W. Um ihren Lebensgefährten zu beeindrucken, verschafft die damalige Lufthansa-Angestellte im Herbst 2006 Markus Z. einen fingierten Beratervertrag. Dabei bleibt es nicht. Schon bald soll der heute 37-Jährige für das Bordprogramm der Lufthansa kurze Werbefilme über alle Destinationen der Airline drehen, ein Projekt mit einem riesigen Auftragsvolumen.

Für die Imagefilme der 37-Jährige und mehrere seiner Mitarbeiter daraufhin um die ganze Welt und erhielten auch mehr als 150 Freiflüge von der Fluggesellschaft. Für die Imagefilme heimst er sogar Preise auf Festivals in Cannes und Hamburg ein. Fast vier Jahre lang zahlt die Lufthansa Rechnungen in Höhe von etwa 2,4 Millionen Euro.

Die von dem Filmemacher eingereichten Rechnungen für die Filme und Auslagen gab seine Lebensgefährtin dann frei. Allerdings war die Assistentin der Abteilung Handelsbeziehungen dazu überhaupt nicht berechtigt und die Abteilung für solche Aufträge gar nicht zuständig. Die Betrugsabsicht der Frau und die damit verbundene rechtmäßige Schadensersatzforderung hielt das Arbeitsgericht für unstrittig.

Kein Kontakt zu Mitarbeitern

Die Verhandlung kreiste daher vielmehr um die Frage, inwieweit dem Filmemacher hätte klar sein müssen, dass seine Lebensgefährtin als einfache Assistentin keine Aufträge in Millionenhöhe erteilen kann. Denn während der vermeintlichen Geschäftsbeziehung von 2007 bis zur vorübergehenden Festnahme des 37-Jährigen im September 2010 hatte er nie mit einer anderen Person bei der Lufthansa in Kontakt gestanden.

Der 37-Jährige beteuerte in der Verhandlung seine Unschuld. Seine ehemalige Lebenspartnerin habe Personen bei der Lufthansa erfunden, um ihn in Sicherheit zu wiegen. Von den üppigen Honorarzahlungen will der Filmemacher zudem nicht viel gehabt haben: "Das Geld wurde für Kameramänner oder Guides in Tunis ausgegeben."

Rechnung doppelt bezahlt

In einem Fall habe er die Lufthansa sogar darauf hingewiesen, dass sie ihm eine Rechnung doppelt bezahlt habe. Bei einer Betrugsabsicht hätte sein Mandant dies wohl kaum gemacht, sagte der Anwalt des 37-Jährigen. Der Richter hielt dem entgegen, der 37-Jährige habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass den millionenschweren Aufträgen die Rechtsgrundlage fehlt. Die nicht mehr miteinander liierten Beschuldigten müssen den Millionenbetrag plus Zinsen nun gemeinsam aufbringen.

Leser empfehlen 

(sueddeutsche.de/dapd/holz)