Lehrer und Beamte:Mit 35 noch nicht zu alt

Die Bundesländer buhlen um Lehrer: Hohe Altersgrenzen für die Verbeamtung sind dabei ein gutes Argument.

Tanjev Schultz

In ihrem Kampf für den Beamtenstatus sind mehrere angestellte Lehrer vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Schritt weitergekommen. Die Bundesrichter in Leipzig kippten am Freitag die in Nordrhein-Westfalen geltende Altersgrenze von 35 Jahren für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis.

Lehrer und Beamte: Im Klassenzimmer: Das Urteil könnte auch andere Pädagogen ermutigen, eine Übernahme ins Beamtenverhältnis zu verlangen.

Im Klassenzimmer: Das Urteil könnte auch andere Pädagogen ermutigen, eine Übernahme ins Beamtenverhältnis zu verlangen.

(Foto: Foto: ap)

Altersgrenzen seien zwar grundsätzlich möglich und widersprächen nicht dem Antidiskriminierungsgesetz, betonten die Richter; die Laufbahnverordnung in Nordrhein-Westfalen sei jedoch unzulänglich. Altersgrenzen und ihre Ausnahmen müssten vom Gesetzgeber festgelegt werden, bloße Verwaltungserlasse reichten nicht. Geklagt hatten sieben Lehrer, über deren Verbeamtung nun neu entschieden werden muss.

Bundesweite Werbekampagnen

Das Urteil könnte auch andere Pädagogen ermutigen, eine Übernahme ins Beamtenverhältnis zu verlangen. Von den 190.000 Lehrern in Nordrhein-Westfalen sind 30.000 Angestellte. Das Land müsse um seine Konkurrenzfähigkeit auf dem Lehrerarbeitsmarkt kämpfen, sagte der Landeschef der Lehrergewerkschaft GEW, Andreas Meyer-Lauber. Der Beamtenstatus sei nicht entscheidend, angestellte Lehrer dürften aber nicht schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen.

Bundesweit konkurrieren die Länder immer heftiger um Lehrer. Hessen und Baden-Württemberg betreiben bundesweite Werbekampagnen, sie locken mit Geld und einer großzügigen Übernahme ins Beamtenverhältnis. Auch in Nordrhein-Westfalen wurden zeitweise im Zuge eines "Mangelfacherlasses" Lehrer, die begehrt waren, noch nach dem 35. Lebensjahr verbeamtet. In Hessen ist dies mittlerweile bis zum 50. Lebensjahr möglich, in anderen Bundesländern bis zum 45. Lebensjahr.

"Klassengesellschaft" im Lehrerzimmer

Die Altersgrenze ist vor allem für Quereinsteiger wichtig, die spät in den Schuldienst wechseln. Dirk Essers - einer der Kläger, die jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg hatten - war 40 Jahre alt, als er in Köln an einer Hauptschule anfing. Der heute 48-Jährige hatte als Gärtner gearbeitet und Geographie studiert, bevor er mit den Fächern Erdkunde und Biologie ein Lehramtsstudium absolvierte. "Gerade Leute, die außerschulische Erfahrungen haben, kommen den Schulen doch zugute", sagte Essers nach der Urteilsverkündung. Es sei ungerecht, dass er 500 bis 600 Euro weniger verdiene als verbeamtete Kollegen.

In Berlin, wo Lehrer grundsätzlich nicht mehr verbeamtet werden, beschloss der Senat in dieser Woche, die angestellten Lehrer um mehrere hundert Euro besser zu bezahlen. Ein Sprecher der Berliner Initiative "Verbeamtung jetzt!" bezeichnete dies als unzureichend und warnte vor einer "Klassengesellschaft" in den Lehrerzimmern. Berlins Bildungssenator Jürgen Zöllner kündigte an, in der Kultusministerkonferenz bundesweite Regeln für die Bezahlung und Eingruppierung von Lehrern zu verlangen. (BVerwG 2 C 18.07) (Seite 4)

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