Die Bundesländer buhlen um Lehrer: Hohe Altersgrenzen für die Verbeamtung sind dabei ein gutes Argument.
In ihrem Kampf für den Beamtenstatus sind mehrere angestellte Lehrer vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Schritt weitergekommen. Die Bundesrichter in Leipzig kippten am Freitag die in Nordrhein-Westfalen geltende Altersgrenze von 35 Jahren für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis.
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Im Klassenzimmer: Das Urteil könnte auch andere Pädagogen ermutigen, eine Übernahme ins Beamtenverhältnis zu verlangen. (© Foto: ap)
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Altersgrenzen seien zwar grundsätzlich möglich und widersprächen nicht dem Antidiskriminierungsgesetz, betonten die Richter; die Laufbahnverordnung in Nordrhein-Westfalen sei jedoch unzulänglich. Altersgrenzen und ihre Ausnahmen müssten vom Gesetzgeber festgelegt werden, bloße Verwaltungserlasse reichten nicht. Geklagt hatten sieben Lehrer, über deren Verbeamtung nun neu entschieden werden muss.
Bundesweite Werbekampagnen
Das Urteil könnte auch andere Pädagogen ermutigen, eine Übernahme ins Beamtenverhältnis zu verlangen. Von den 190.000 Lehrern in Nordrhein-Westfalen sind 30.000 Angestellte. Das Land müsse um seine Konkurrenzfähigkeit auf dem Lehrerarbeitsmarkt kämpfen, sagte der Landeschef der Lehrergewerkschaft GEW, Andreas Meyer-Lauber. Der Beamtenstatus sei nicht entscheidend, angestellte Lehrer dürften aber nicht schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen.
Bundesweit konkurrieren die Länder immer heftiger um Lehrer. Hessen und Baden-Württemberg betreiben bundesweite Werbekampagnen, sie locken mit Geld und einer großzügigen Übernahme ins Beamtenverhältnis. Auch in Nordrhein-Westfalen wurden zeitweise im Zuge eines "Mangelfacherlasses" Lehrer, die begehrt waren, noch nach dem 35. Lebensjahr verbeamtet. In Hessen ist dies mittlerweile bis zum 50. Lebensjahr möglich, in anderen Bundesländern bis zum 45. Lebensjahr.
"Klassengesellschaft" im Lehrerzimmer
Die Altersgrenze ist vor allem für Quereinsteiger wichtig, die spät in den Schuldienst wechseln. Dirk Essers - einer der Kläger, die jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg hatten - war 40 Jahre alt, als er in Köln an einer Hauptschule anfing. Der heute 48-Jährige hatte als Gärtner gearbeitet und Geographie studiert, bevor er mit den Fächern Erdkunde und Biologie ein Lehramtsstudium absolvierte. "Gerade Leute, die außerschulische Erfahrungen haben, kommen den Schulen doch zugute", sagte Essers nach der Urteilsverkündung. Es sei ungerecht, dass er 500 bis 600 Euro weniger verdiene als verbeamtete Kollegen.
In Berlin, wo Lehrer grundsätzlich nicht mehr verbeamtet werden, beschloss der Senat in dieser Woche, die angestellten Lehrer um mehrere hundert Euro besser zu bezahlen. Ein Sprecher der Berliner Initiative "Verbeamtung jetzt!" bezeichnete dies als unzureichend und warnte vor einer "Klassengesellschaft" in den Lehrerzimmern. Berlins Bildungssenator Jürgen Zöllner kündigte an, in der Kultusministerkonferenz bundesweite Regeln für die Bezahlung und Eingruppierung von Lehrern zu verlangen. (BVerwG 2 C 18.07) (Seite 4)
- Pädagogenmangel Berlin verdoppelt Lehrergehalt 18.02.2009
- Verbeamtung Zwei-Klassen-Gesellschaft im Lehrerzimmer 17.02.2009
- Bildung und Föderalismus Wenn Lehrer streiken 06.02.2009
- Lehrermangel Aktionismus sehr gut - Pädagogik mangelhaft 22.01.2009
- Neue School of Education "Lehramtsstudenten sind billig" 14.01.2009
- Lehrerin verklagt Schülerin Wegen Hasenzeichnung vor Gericht 19.05.2010
- Schulmanagement Ein Assessment-Center für Schulleiter 17.05.2010
(SZ vom 21.2.2009/bön)
Single Awareness Day
Das sind fast 160 monatlicher Nettounterschied. Es ist schon erstaunlich, dass ein Beamter in A13 (Mittlere Stufe) und monatlich 2800 Netto (vor PKV) etwa 855 Steuern bezahlt, dabei Anspruch auf später etwa 2900 Pension hat. Der TVÖDler nach E13 hat vor GKV etwa 2400 Netto, zahlt und Anspruch auf etwa 1600 Rente, auch steuerpflichtig.
Müsste der Beamte 2900 Pension über die Rentenkasse erarbeiten, so wären dazu etwa 100 Rentenpunkte insgesamt nötig. Bei 35 Beitragsahren sind das etwa 2,9 Rentenpunkte je Jahr. Daraus würde ein jährlicher _Eigenanteil_ der Rentenversicherung von 8400 im resultieren. Alleine diese fiktiven Zahlungen an eine Rentenkasse würden zusätzliche Steuern in Höhe von etwa 300 monatlich begründen, da die Vorsorgepauschale wie bei der Mehrzahl aller Arbeitnehmer nicht ausreichend bemessen ist um die Kosten der Rentenversicherung zu decken.
Sie müssten lesen was ich schreibe, dann gäbe es weniger Missverständnisse, zudem wäre es hilfreich wenn Sie nicht Tatsachen bzw. bei Beamten günstige Regelungenbzw. zulagen unterschlagen.
"eine Beamter muß jedes Familienmitglied einzeln versichern"
Richtig, dafür gibts zusätzlich die Familienzulage, zusätzlich zum normalen Kindergeld. Für die Frau und die ersten beiden Kinder jeweils ca 100 (etwas abhängig von der Gruppierung), ab dem dritten Kind runde 200. Damit sind die Kosten einer PKV trotz Steuerpflicht dieses Einkommens mehr als gedeckt. Reale Mehrkosten entstehen nicht. Beim Angestellten nach TVÖD sind Frau und Kinder Privatvergnügen, die sich nicht auf das Bruttogehalt auswirken. Zudem liegt die Beihilfe für Frau und Kinder über 50% und ist nicht auf den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt. Ein Angestellter mit drei Kindern zahlt spätestens den Beitrag des dritten privat versicherten Kinde voll aus dem Netto, beim Beamten gibts immer noch AFAIK 70% Beihilfe. Die bei Beamten fälligen 6 Euro je Rechnung entsprechen übrigens etwa den 5 Rezeptgebühr eines gesetzlichen Versicherten. Die 10 "Eintritt" je Quartal und Kassenpatient zahlt der Beamte übrigens nicht.
Was die angeblich steuerpflichtigen Pensionsansprüche angeht - ich hoffe Ihnen ist der Unterschied zwischen einem Pensionsanspruch und einer Pension bekannt. Natürlich ist die Pension der Beamten steuerpflichtig, genau wie zukünftig die Rente. Allerdings ist der Erwerb dieser Pension (also der Anspruch) steuerfrei, während Rentenversicherungsbeiträge zu guten Teilen nach §19(2) Estg steuerpflichtig sind. Ein Angestellter im ÖD nach TVÖD Stufe 13 verdient in einer mittleren Altersstufe etwa 50k Brutto im Jahr (b zw. 2100 Netto in Klasse I/IV). Damit werden insgesamt 5200 Arbeitnehmeranteil an die Rentenkasse abgeführt. Davon sind lediglich ca 2200 steuerfrei, der Rest von 3000 musste vorher versteuert werden. Bei der üblichen Spitzensteuerquote nebst Soli bedeutet es, dass etwa 2000 Steuern angefallen sind um den Eigenanteil der Rentenversicherung zu bezahlen. Diese Steuern hat der Beamte nicht, da Pensionsansprüche steuerfrei sind. In 30 Jahren werden beide faktisch Ihr gesamtes Einkommen versteuern müssen. Haben Sie das jetzt verstanden oder soll ich ihnen den Vorsorgefreibetrag nach §19 ESTG noch mal erklären und detailliert vorrechnen?
Stimmt nicht so ganz was Sie hier aufführen:
z.B. PKV
- eine Beamter muß jedes Familienmitglied einzeln versichern, d.h. im Gegensatz zur GKV keine kostenfreie Mitversicherung von Kindern oder Ehepartnern. Zuzahlungen muß auch der Beamte leisten, nämlich pro bei der Beihilfe (die den an Beamte nicht geleisteten Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung ersetzt) eingereichten Rechnung 6 Euro. Da kommt man ganz schnell über die GKV-übliche Praxisgebühr hinaus. Bei allen Medikamenten Zuzahlungen/Zahlungsausschlüsse wie bei GKV. Im Alter steigen die Beiträge zur PKV ganz enorm an - tun die GKV-Beiträge nicht.
z.B. "Mit der privaten Kasse nebst Beihilfe gibts keine Solidarkomponente. " stimmt auch nicht, private Kassen zahlen ganz massiv in den Topf ein, dessen Inhalt an die GKV verteilt wird. Und viele Ärzte könnten ihre Praxis nicht mehr finanzieren, wenn sie nicht Privatpatienten hätten, die ein vielfaches der Gebühren zahlen, die ein GKV-Patient zahlt. Dementsprechend höher sind auch die Beiträge zur PKV. Die steuerliche Absetzbarkeit der Sozialversicherungsaufwendungen ist bei Beamten übrigens auch nur begrenzt möglich.
z.B. "Die Pensionsansprüche sind aktuell steuerfrei"
definitiv ein Märchen, daß sie steuerfrei wären - Beamte zahlen schon immer Steuer auf ihre Pension. Und sollte ein Pensionär Ansprüche aus einer Rentenversicherung haben - weil er einen Teil seines Arbeitslebens eine RV-pflichtige Beschäftigutng hatte - wird im diese Rente auf die Pension angerechnet.(d.h. Pension wird vermindert) Rentner kommen erst seit kurzem in die Steuerpflicht - nämlich seitdem das Verfassungsgericht entschieden hat, daß die unterschiedl. Art der Besteuerung der Altersbezüge nicht verfassungsgemäß ist.
z.B. " Der Angestellte wird von der BfA versorgt und kostet das Land nix" - definitiv falsch, fragen Sie mal nach, wie hoch der jährl. Zuschuß des Staates in die Rentenkasse ist (aus unseren und Ihren Steuern) - Sie werden sich wundern.
übrigens - keine "Gejammere" nur Richtigstellung. Schon immer wurden in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Beamten "beneidet" während sie in wirtschaftl. guten Zeiten "belächelt" werden, weil man in der freien Wirtschaft Gehälter erzielen kann, von denen der Durchschnittsbeamte nicht mal träumt.
Es geht nicht darum auf 600 zu verzichten, es sind 600, die der Staat und damit der Steuerzahler und damit auch ich den Beamten hinterher wirft.
Der Trick ist ganz einfach. Beamte zahlen keine Sozialversicherungen. Viele Beamte haben eine Bildung (formal) über dem Durchschnitt. In der Krankenkasse wären die also Nettozahler, da einem hohen Beitrag eine einheitliche Leistung gegenübersteht. Mit der privaten Kasse nebst Beihilfe gibts keine Solidarkomponente. Davon ab ist die Beihilfe für Ehepartner und Kinder höher als 50% und nicht gedeckelt, ganz im Gegensatz zur Zuzahlung des normalen Arbeitgebers zu einer PKV. Ein junger Beamter kostet erst mal wenig Gehalt, hat kaum Lohnnebenkosten und verursacht geringe Beihilfeausgaben.
Die Pensionsansprüche sind aktuell steuerfrei und zukünftig steuerpflichtig. Die Rentenbeiträge eines normalen Angestellten sind aktuell teilweise steuerpflichtig und in etwa 30 Jahren auch faktisch voll steuerpflichtig (Alterseinkünftegesetz). Sozialversicherungen sind bei Einkommen über etwa 30k im Jahr nicht mehr voll von der Steuer absetzbar und quasi Privatvergnügen. Apropos Privatvergnügen - mit etwa 2800 Bruttopension eines Beamten in A13 gegenüber 1800 Bruttorente eines Angestellten ist der Ruhestand unterschiedlich vergnüglich. Damit ist der Beamte heute "cash out" erstmal billiger als sein angestellter Kollege, das ändert sich dramatisch wenn er älter wird und die Pensionen kommen. Der Angestellte wird von der BfA versorgt und kostet das Land nix, der Beamte kassiert weiterhin eine im Vergleich sehr üppige Pension, die Netto höher ist als die gesetzliche Rente maximal erlaubt (mehr als 2200 gesetzliche Rente sind aktuell nicht möglich - ein Einkommen 40 Jahre lang konstant über der Beitragsbemessungsgrenze).
Rechnen Sie durch, wie hoch das Lebensarbeitseinkommen (Netto!) eines A13 Beamten ist und eines Angestellten mit ca 50k mittlerem Jahreseinkommen. Incl. Nettorente / Pension über etwa 17 Jahre. Der Beamte bekommt bei völliger Planungssicherheit seines Jobs über 1/4 Mio Netto mehr als der Angestellte heraus. Das ist ein Einfamilienhaus.
Wenn _Sie_ gerne auf 600 Euro (für die gleiche Arbeit) verzichten können, werden Sie doch Lehrer!
Der Staat braucht so uneigennützuige Menschen wie Sie!
Ich will aber später keine Klagen lesen müssen...
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