Lebenslauf:Die Liste meines Lebens

Vom Turnverein zum Kneipenjob: Was Bewerber alles im Lebenslauf unterbringen können - und worauf sie besser verzichten.

Felix Magin

Er soll kurz und knackig sein, aber zugleich aussagekräftig, formgerecht, aber auch individuell. "Ein gut gemachter Lebenslauf ist wichtiger denn je", sagt Christian Püttjer, Bewerbungscoach aus Bredenbek bei Kiel. Denn an der sogenannten Vita überprüfen Personalverantwortliche stärker als früher zwei Einstellungskriterien: Hat der Bewerber die nötigen Vorerfahrungen? Und kann er diese adressatengerecht aufbereiten? "Viele haben noch nicht begriffen, dass ein Lebenslauf keine bloße Auflistung der Stationen ist", sagt Püttjer.

Lebenslauf, iStock

Lebenslauf: Auch aus einfachen Tätigkeiten lässt sich Kapital schlagen.

(Foto: Foto: iStock)

"Der europäische Standard-Lebenslauf ist ein bisschen öde", meint auch Tim Ackermann, Personalmanager bei Microsoft in Unterschleißheim bei München. Dem Lebenslauf sollte deshalb eher viel Aufmerksamkeit gewidmet werden. Püttjer zufolge gehören in einen aussagekräftigen Lebenslauf alle Tätigkeiten und Erfahrungen des Bewerbers, die für den gewünschten Beruf wichtig sind.

Vorsicht geboten

Der Kneipenjob kann ebenso dazugehören wie die Tätigkeit im Hotel, der Hilfsjob im Einzelhandel, die Mitgliedschaft bei den Pfadfindern oder der Auslandsaufenthalt. "Man muss aus allen Stationen rausholen, was drin ist."

Angaben zu Freizeitbeschäftigungen nehmen Personaler allerdings eher als Grundlage, andere Angaben zu überprüfen. Deshalb ist Vorsicht geboten: "Präsentiere ich mich als großer Team-Player und gebe als meine Hobbys Angeln und Schachspielen an, wird man mir das nicht glauben." Welche Qualifikationen für den angepeilten Beruf gefragt sind, erfahren Bewerber aus der Stellenanzeige oder beim Arbeitgeber direkt, sagt Ackermann.

Wichtig sei, dass Bewerber genau angeben, was sie in den verschiedenen Bereichen gemacht haben - zum Beispiel als Praktikant. Es genügt also nicht zu schreiben, dass sie im Büro gearbeitet haben. Interessanter ist, welche Aufgaben sie genau erledigt haben, etwa Korrespondenz, Auftragsbearbeitung, Recherche oder Projektverfolgung.

Catering-Service statt Eckkneipe

Auch in konservativen Branchen wie dem Anwaltsgewerbe müssen Bewerber nicht unbedingt ihren Kneipenjob verschweigen. Die Formulierung entscheidet allerdings: Arbeit für einen Catering-Service klingt besser als Barkeeper in der Eckkneipe, sagt Püttjer. Auch aus einfachen Tätigkeiten lasse sich Kapital schlagen. Wer bei einem Aushilfsjob im Einzelhandel Plakate oder einen Sonderständer mit Produkten aufgestellt hat, habe immerhin Einblicke in die Preisgestaltung oder Verkaufsförderung erworben.

Gleiches gilt für Hobbys oder den Wehr- und Zivildienst, erklärt Ackermann: Bewerbe ich mich beispielsweise als Erzieher oder Kinderkrankenpflegerin, sollte ich die Mitgliedschaft bei den Pfadfindern angeben. Dies gelte sogar für Manager, die Gruppen führen. Denn die Pfadfindertätigkeit schult ähnlich wie Mannschaftssportarten soziale Fähigkeiten. Einem Bäcker dagegen hilft sie wohl eher wenig und sollte daher nicht in dessen Lebenslauf auftauchen.

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Die Liste meines Lebens

Blender fliegen raus

Bewerber dürfen allerdings nicht nur ihre für den Beruf unerheblichen Lieblingsbeschäftigungen weglassen, sondern auch vermeintlich zentrale Informationen. Das gilt zumindest, wenn diese nichts über ihre Qualifikation für den Job aussagen, erklärt Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund in Berlin. Dazu gehörten Angaben zu Schwangerschaft oder Familienplanung, zur sozialen Herkunft, aber auch zu Alter, Nationalität, Konfession, Geschlecht oder Mitgliedschaft in Parteien oder Gewerkschaften.

Gibt ein Jobsuchender dagegen vor, zum Beispiel sicher auf Englisch verhandeln zu können, und stottert er dann herum, sobald er tatsächlich Englisch sprechen soll, kann er die Stelle in den meisten Fällen abschreiben, sagt Ackermann. Wer mit seinem Lebenslauf noch erfolgreich blende, fliege meist im Job auf. Gegen eine Kündigung könne er sich dann zu Recht nicht wehren.

Selbst ein Bewerbungsfoto ist keine Pflicht, erklärt Püttjer. Er empfiehlt trotzdem, ein Bild auf den Lebenslauf zu kleben, um einen persönlichen Eindruck von sich zu vermitteln. Ob jemand ins Team passt, entschieden Personaler oft auch anhand des Fotos, sagt der Karriereberater. Und auch in diesem Fall sollten sich Bewerber daher von ihrer Sonnenseite zeigen - mit einem Lächeln.

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