Ein Arbeitsgericht erklärte ihre Kündigung für rechtens. Dagegen will die Altenpflegerin, die wegen sechs gestohlener Maultaschen entlassen wurde, jetzt Berufung einlegen.

Der Rechtsstreit über den spektakulären Maultaschen-Fall geht voraussichtlich in eine neue Runde. Die 58- jährige Altenpflegerin wird nach Angaben ihres Anwalts Berufung gegen das Urteil des Radolfzeller Arbeitsgerichts einlegen. Das Gericht hatte ihre fristlose Kündigung für rechtens befunden, weil sie sechs Maultaschen aus der Verpflegung der Altenheimbewohner mitgenommen hatte. Er habe die schriftliche Urteilsbegründung am Montag erhalten und stimme das weitere Vorgehen mit seiner Mandantin ab, sagte ihr Anwalt Klaus Staudacher.

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Kündigung wegen Maultaschenklaus: Die 58-jährige Altenpflegerin will gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes in Berufung gehen. (© Foto: dpa)

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Das Gericht hatte am Freitag die Klage der Mitarbeiterin der städtischen Konstanzer Spitalstiftung abgewiesen. Die Frau hatte sich dagegen gewehrt, nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Die Maultaschen seien übrig geblieben und wären sonst in den Müll gegangen, hatte sie betont.

Dagegen hatte sich das Gericht auf die Seite des Arbeitgebers gestellt und den Rauswurf wegen Diebstahls für rechtens erklärt. Die Spitalstiftung, die in Konstanz das Klinikum sowie mehrere Heime betreibt, sieht das Vertrauensverhältnis zu der Mitarbeiterin nachhaltig gestört.

Seine Mandantin bekomme zwar seit der Kündigung Ende April Angebote der Arbeitsagentur, habe aber noch keine neue Beschäftigung gefunden, sagte Staudacher. Nach der Aufsehen erregenden Entscheidung des Arbeitsgerichts erreichten ihn Reaktionen "zum Teil von wildfremden Menschen", die sich mit der 58-Jährigen solidarisierten. Sie selbst will sich nicht öffentlich äußern.

Das Berufungsverfahren dürfte nach Darstellung des Anwalts noch einige Monate in Anspruch nehmen. Für die Berufung beim Landesarbeitsgericht gelte eine Frist von vier Wochen, erläuterte er. Zwei Monate habe er Zeit, den Antrag zu begründen.

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(sueddeutsche.de/dpa/holz/beu)