Gefeuert wegen einer verspeisten Frikadelle: Sowohl Chef als auch Sekretärin haben sich mittlerweile entschuldigt, doch die Kündigung bleibt bestehen
Der Fall taugte offenkundig zu einer Generalaussprache. Knapp 4,8 Millionen Menschen sahen am Sonntagabend zu, wie bei " Anne Will" darüber debattiert wurde, ob eine neue Eiseskälte in der deutschen Gesellschaft eingezogen sei: "Wegen Frikadelle gefeuert - gnadenlose Arbeitswelt?", lautete der Titel der Sendung. Der Fall einer 59-jährigen Sekretärin, die von ihrem Arbeitgeber, dem Bauverband Westfalen, nach 34 Jahren Tätigkeit wegen einer verspeisten Frikadelle und zwei halber Brötchen fristlos entlassen worden war, hat die Debatte grundsätzlich werden lassen.
Bild vergrößern
Die entlassene Sekretärin soll sich nicht zum ersten Mal am Buffet des Chefs vergriffen haben. (© Foto: iStock)
Anzeige
Dabei hat sich der Hauptgeschäftsführer des Bauverbandes Westfalen, pünktlich zur Sendung, in einem Offenen Brief an Magdalene H., 59, entschuldigt. "Meine Reaktion war menschlich zu hart", heißt es in den Schreiben des Hauptgeschäftsführers Hermann Schulte-Hiltrop, das der SZ vorliegt. "Dafür entschuldige ich mich öffentlich, ich bedaure dies sehr", heißt es weiter. Der Verband versuche nun, "außergerichtlich eine gütliche Einigung zu erzielen" und eine "sozialverträgliche Lösung" finden.
Die 59-jährige Sekretärin hatte für die ehrenamtlichen Sachverständigen, die ins Haus kamen, einen Imbiss zubereitet - eine Brötchenplatte und ein paar Frikadellen. Als sie bei der Zubereitung Hunger bekam, griff sie zu. Zur Kündigung kam es laut Schulte-Hiltrop aber nur, weil die Frau "das über Jahre so gemacht hat", so der Hauptgeschäftsführer gegenüber der SZ. Dies sei für ihn umso unverständlicher, weil die Reste des Imbisses anschließend stets verteilt würden.
Durch ihr "zugestandenes, jahrelanges Fehlverhalten" aber sei ein "irreparabler Vertrauensverlust" entstanden, schrieb Schulte-Hiltrop. Deshalb hält der Bauverband auch - entgegen anderslautender Meldungen - sehr wohl an der "fristlosen, hilfsweise fristgerechte Kündigung" fest. Wäre es eine "einmalige Sache gewesen, hätten wir es sicher bei einer Abfindung bewenden lassen", so Schulte-Hiltrop. So aber sah er sich trotz "einiger schlafloser Nächte" zum Handeln gezwungen. "Wenn Sie einen solchen Vertrauensbruch nicht ahnden, kriegen Sie überhaupt keine Regeln mehr durchgesetzt", sagte Schulte-Hiltrop.
Ziel: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
Man hoffe allerdings, den Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Dortmund am 14. Januar 2010 durch eine finanzielle Einigung obsolet werden zu lassen. Die Anwälte beider Seiten haben bereits einen Verhandlungstermin für Ende Oktober terminiert. Dafür wird der Bauverband im Zweifel tief in die Tasche greifen müssen, schließlich macht sich die 59-Jährigen Sorgen, "keine Arbeit zu finden und in Hartz IV abzurutschen", wie ihr Anwalt Wolfgang Pinkepank mitteilte. Der Jurist begrüßte die Entschuldigung des Bauverbandes, hält eine Abfindungslösung aber für inakzeptabel. "Bisher ist das Ziel meiner Mandantin, wieder das Arbeitsverhältnis fortzusetzen."
Kein Ort sozialer Kälte
Beim Bauverband Westfalen dürfte man zu finanziellen Opfern bereit sein - zu tief sitzt der Schrecken darüber, nun in aller Öffentlichkeit dämonisiert zu werden. "Unser Verband ist ganz sicher kein Ort sozialer Kälte", sagte Schulte-Hiltrop, der gern darauf verweist, dass "die meisten Mitarbeiter hier 25 Jahre und länger beschäftigt sind". Auch mit der betroffenen Sekretärin habe er sich "angenähert", schließlich habe diese sich im Gerichtsaal entschuldigt: "Das fand ich ganz stark", so Schulte-Hiltrop, "und da war mir klar: Jetzt musst du dir auch einen Ruck geben."
- Kündigung Wende im Fall Frikadelle 12.10.2009
- Kündigung wegen Brötchenraub Verrutschte Maßstäbe 08.10.2009
- Prozess in NRW Brötchen gegessen - Kündigung 06.10.2009
- Kündigungsprozess Vier Maultaschen geklaut - fristlos gekündigt 22.09.2009
- Abfindungen Versüßte Kündigung 17.09.2009
- Urteil zu Bagatellkündigung Keine Kündigung wegen 80 Cent 11.05.2010
- Maultaschen-Klau "Es wurde höchstens die Abfallmenge reduziert" 30.03.2010
(SZ vom 13.10.2009/holz)
Christopher Lee zum 90.
Die Sekretärin wird aufgrund ihres Alters und auch dieser Geschichte keine vergleichbare Arbeitsstelle mehr finden. Ein Weiterarbeiten an der bisherigen Stelle unter diesem Chef ist nicht zumutbar.
Damit lässt sich der durch diesen konstruierten Kündigungsversuch verursachte Schaden recht einfach beziffern: Weiterzahlung des Gehaltes (inkl. der üblichen Lohnsteigerungen) bis zum Renteneintritt.
Zu bezahlen hat das Ganze zuerst der Arbeitgeber und damit der Bauverband. Um einer Strafverfolgung wegen Veruntreuung zu entgehen, werden die dafür beim Bauverband Verantwortlichen den mutwillig verursachten Schaden bei dem Geschäftsführer, der dieses Desaster verantwortet, eintreiben müssen.
Alternativ könnte der Bauverband den Geschäftsführer wegen Verstoßese gegen seine Pflichten anzeigen, da dessen Verhalten von Anfang der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber der Sekretärin nicht entsprochen hat und dieser dafür bereits mit Ausspruch der Kündigung in veruntreuender Weise Verfahrenskosten verursacht hat. Damit zu koppeln wäre zwangsläufig die fristlose Kündigung des Geschäftsführers. Dann könnte die Sekretärin, falls der Schock nicht zu tief gegangen ist, vermutlich auch wieder dort arbeiten.
Eigentlich ganz einfach, wenn dem unser diesbezüglich eher blindes Justizwesen nicht entgegenstehen würde, das die schlimmen Folgen solcher Willkürkündigungen für die davon Betroffenen fast immer ausblendet bzw. bagatellisiert. Würde aber tatsächlich mal eine Geschäftsführung für solches menschverletzendes Tun persönlich in die Haftung genommen und müsste den so angerichteten Schaden aus eigener Kasse bezahlen, dann wäre wohl ziemlich schnell Schluss mit solchen folgenschweren Untaten.
"Zur Kündigung kam es laut Schulte-Hiltrop aber nur, weil die Frau "das über Jahre so gemacht hat",
----------------------
Prima, ist also betriebliche Übung. Viel Spaß im Kammertermin. :-)
@ccmehil: "Wenn es das "Fehlverhalten" bereits gab, warum dann keine Abmahnung vor Jahren?"
Das erinnert mich sehr an die Vorgehensweise meines ehemaligen kirchlichen (katholischen) Arbeitgebers:
Eine Kollegin (examinierte Pflegekraft) lebte unverheiratet schon jahrelang mit ihrem Lebensgefährten zusammen. Dem Arbeitgeber war das natürlich auch bekannt, er hat es "offiziell" aber nicht gewusst.
Als der Arbeitgeber dann plötzlich die Kollegin loswerden wollte, war genau dieses "unverheiratete Zusammenleben" der Kündigungsgrund.
Und da kirchliche Arbeitgeber sogenannte "Tendenzbetriebe" sind, half auch kein Arbeitsgerichtsprozess- die Kollegin musste gehen, natürlich ohne Abfindung etc.
Es bleibt mir unverständlich. Wenn es das "Fehlverhalten" bereits gab, warum dann keine Abmahnung vor Jahren? Warum plötzlich die Entlassung?