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Burka - Verbot in Belgien

Für öffentliche Diskussionen sorgte zuletzt das Ansinnen einer Muslimin, voll verschleiert mit einer Burka in der Frankfurter Stadtverwaltung arbeiten zu wollen. Ihr Arbeitsverhältnis wurde inzwischen einvernehmlich beendet. "Grundsätzlich ist der Arbeitsplatz kein religionsfreier Raum", betont der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing von der Universität Bonn. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass arbeitsvertragliche Pflichten nicht erfüllt werden. "Wie viele Zugeständnisse der Arbeitgeber jedoch machen muss, ist eine Abwägung im Einzelfall." Niemand sei gezwungen, gegen sein Gewissen zu handeln. "Die Frage ist dann immer, kann ich deswegen gekündigt werden, weil ich persönlich ungeeignet bin für die Tätigkeit und ist es dem Arbeitgeber zumutbar, diese Leistungen anderen zuzuweisen."

Bild: ddp

23. Februar 2011, 17:06 2011-02-23 17:06:28

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