Zumeist geht es dabei um die Kleiderordnung. Erst im vergangenen August erklärte das Bundesarbeitsgericht die Abmahnung einer Erzieherin aus Baden-Württemberg für rechtens, die im Kindergarten ihr Kopftuch nicht ablegen wollte (2 AZR 593/09).
Bild: dpa/dpaweb23. Februar 2011, 17:06 2011-02-23 17:06:28