Verkaufsverbot fuer Alkohol nach 22.00 Uhr in Baden-Wuerttemberg

Er folgte seinem Gewissen und verlor seinen Job: Ein als Ladenhilfe in Schleswig-Holstein beschäftigter Moslem weigerte sich strikt, alkoholische Getränke in Verkaufsregale zu räumen. Sein Glaube, so begründete er, verbiete ihm jeglichen Umgang mit Alkohol.

Der Mann sollte nach längerer Krankheit erneut im Getränkeverkauf arbeiten. Nach mehreren erfolglosen Aufforderungen setzte der Supermarkt den Mann schließlich im März 2008 vor die Tür. Seither klagt er gegen seinen Rauswurf. An diesem Donnerstag entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über die Kündigung. "

Der Zweite Senat muss prüfen, ob die Arbeitsverweigerung mit religiösen Gründen zu rechtfertigen ist", sagt Inken Gallner, Sprecherin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts. Eine generelle Antwort darauf haben die Juristen allerdings nicht.

Bild: ddp

23. Februar 2011, 17:06 2011-02-23 17:06:28  © sueddeutsche.de/dpa/holz

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