Das Risiko eines öffentlichkeitswirksamen Prozesses war der Firma offenbar zu groß: Sie stellt den Arbeiter, den sie zuvor wegen Stromdiebstahls im Wert von 0,014 Cent entlassen hatte, wieder ein.
Im Streit um eine fristlose Kündigung wegen Strom-Diebstahls hat ein Arbeiter in Oberhausen einen Erfolg erzielt: Der 51-Jährige, der sein Handy am Arbeitsplatz aufgeladen hatte, darf nun doch seinen Job bei einer Firma für Industriedichtungen behalten.
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Kündigung wegen Stromklaus: Die Oberhausener Firma stellt den zuvor gekündigten Arbeiter wieder ein. (© Foto: iStock)
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Das Unternehmen nahm die fristlose Kündigung zurück, wie das Arbeitsgericht der Stadt am Mittwoch mitteilte. Der Arbeiter, der zuvor 14 Jahre in der Firma angestellt war, werde seine Arbeit am Donnerstag wieder aufnehmen. Seine Klage gegen den Arbeitgeber zog er zurück.
Dem Mann war fristlos gekündigt worden, weil er sein Handy im Betrieb aufgeladen hatte. Er soll das Telefon dafür eigens an einer versteckten Stelle platziert haben. Die Kosten für die Akku-Aufladung liegen bei etwa 0,014 Cent.
Das Unternehmen warf dem Mann zudem vor, trotz eines entsprechenden Verbots Fotos von seinem Arbeitsplatz gemacht zu haben. Der 51-Jährige sagte dagegen aus, er habe nur seinem neugierigen Sohn seinen Arbeitsplatz zeigen wollen.
Gerichtskosten soll die Firma tragen
Der 51-Jährige hatte gegen seine Kündigung geklagt. Bei einem Gütetermin hatte der Richter eine Einigung vorgeschlagen: Der Arbeiter sollte weiterbeschäftigt werden, wenn er sich im Gegenzug dazu verpflichte, künftig am Arbeitsplatz weder zu fotografieren noch sein Handy aufzuladen.
Obwohl im Unternehmen andere Kollegen das eigene Radio oder Kaffeemaschinen über das Stromnetz der Firma laufen lassen und dies bisher niemand beanstandet hatte, wäre der Mann zu solch einer Verpflichtung bereit gewesen. Doch das Unternehmen lehnte ab und war zu keiner Stellungnahme bereit.
Das Gericht hatte daraufhin einen Verhandlungstermin Ende Oktober angesetzt. Nach der Rücknahme der Kündigung fällt dieser nun aus. Der Kläger hat beantragt, dem Unternehmer die Gerichtskosten aufzuerlegen.
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(sueddeutsche.de/AP/bön)
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es muesste hier wirklich langsam der Gesetzgeber taetig werden, moeglicherweise mit einer Geringfuegigkeitsklausel oder mit einer Verpflichtung des Arbeitgebers im Arbeitsvertrag, welche Gegenstaende des Unternehmers in keinem Fall "privat" angeruehrt werden duerfen.
(Schreibmaterial zb. ist ein sehr gutes Bsp.; welcher Arbeitnehmer hat nicht schon einmal den Buerokugelschreiber "privat" genutzt.
Die jetzige Rechtsprechung und -lage ist kompletter Irrsinn.
Genauso läuft es ab! Ich kann ihrem Beitrag aus eigener Erfahrung voll und ganz zustimmen.
@Fred2003de, Svensk, Dieter82281
Sind Sie wirklich so naiv? Tut mir leid, aber Sie haben nicht die geringste Ahnung.
Hat da die Firma Jawa weiche Knie bekommen?
Da sollte mehr nachgehakt werden, wie Firmen versuchen auf unlauteren Mitteln Mitarbeiter rauszuwerfen, die auch noch Loyal zum Unternehmen waren.
Ein gewisser Stolz hatte auch dieser Arbeiter, der seinem Sohn zeigen wollte was er täglich macht.
Ist das alles verboten?
Es zeigt sich ganz klar, das diese vom Gesetz gegebene Möglichkeit, auch bei noch so kleinen "Diebstählen" jemanden fristlos zu kündigen, von den Arbeitgebern missbraucht wird um "unliebsame" Arbeitnehmer loszuwerden. Es wird also Zeit hier endlich eine "Bagatelle-Grenze" einzuführen, bis zu dieser der Arbeitgeber "lediglich" abmahnen darf.
Nach einer solchen Abmahnung sieht man dann zumindest als Betroffener ganz klar wessen Geistes-Kind der jeweilige Arbeitgeber ist.
....die spinnen diese deutschen Firmen.
Paging