Kündigung wegen "Stromklaus":Arbeiter hat Job zurück

Das Risiko eines öffentlichkeitswirksamen Prozesses war der Firma offenbar zu groß: Sie stellt den Arbeiter, den sie zuvor wegen Stromdiebstahls im Wert von 0,014 Cent entlassen hatte, wieder ein.

Im Streit um eine fristlose Kündigung wegen Strom-Diebstahls hat ein Arbeiter in Oberhausen einen Erfolg erzielt: Der 51-Jährige, der sein Handy am Arbeitsplatz aufgeladen hatte, darf nun doch seinen Job bei einer Firma für Industriedichtungen behalten.

Kündigung wegen "Stromklaus": Kündigung wegen Stromklaus: Die Oberhausener Firma stellt den zuvor gekündigten Arbeiter wieder ein.

Kündigung wegen Stromklaus: Die Oberhausener Firma stellt den zuvor gekündigten Arbeiter wieder ein.

(Foto: Foto: iStock)

Das Unternehmen nahm die fristlose Kündigung zurück, wie das Arbeitsgericht der Stadt am Mittwoch mitteilte. Der Arbeiter, der zuvor 14 Jahre in der Firma angestellt war, werde seine Arbeit am Donnerstag wieder aufnehmen. Seine Klage gegen den Arbeitgeber zog er zurück.

Dem Mann war fristlos gekündigt worden, weil er sein Handy im Betrieb aufgeladen hatte. Er soll das Telefon dafür eigens an einer versteckten Stelle platziert haben. Die Kosten für die Akku-Aufladung liegen bei etwa 0,014 Cent.

Das Unternehmen warf dem Mann zudem vor, trotz eines entsprechenden Verbots Fotos von seinem Arbeitsplatz gemacht zu haben. Der 51-Jährige sagte dagegen aus, er habe nur seinem neugierigen Sohn seinen Arbeitsplatz zeigen wollen.

Gerichtskosten soll die Firma tragen

Der 51-Jährige hatte gegen seine Kündigung geklagt. Bei einem Gütetermin hatte der Richter eine Einigung vorgeschlagen: Der Arbeiter sollte weiterbeschäftigt werden, wenn er sich im Gegenzug dazu verpflichte, künftig am Arbeitsplatz weder zu fotografieren noch sein Handy aufzuladen.

Obwohl im Unternehmen andere Kollegen das eigene Radio oder Kaffeemaschinen über das Stromnetz der Firma laufen lassen und dies bisher niemand beanstandet hatte, wäre der Mann zu solch einer Verpflichtung bereit gewesen. Doch das Unternehmen lehnte ab und war zu keiner Stellungnahme bereit.

Das Gericht hatte daraufhin einen Verhandlungstermin Ende Oktober angesetzt. Nach der Rücknahme der Kündigung fällt dieser nun aus. Der Kläger hat beantragt, dem Unternehmer die Gerichtskosten aufzuerlegen.

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