Die Stadt Köln entließ einen Architekten, weil er angeblich nach Schweiß roch und dreckige Hände hatte. Der Mann klagte gegen die Kündigung. Jetzt entschied ein Gericht.
Starker Körpergeruch im Büro ist störend - und kann Folgen haben. Das Arbeitsgericht Köln hat jetzt eine Klage gegen eine Kündigung wegen Schweißgeruchs abgewiesen. Das Gericht begründete dies damit, dass die Kündigung noch in der Probezeit erfolgt sei. In der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen kündigen.
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Er kämpfte vor Gericht um seine Menschenwürde: der Architekt, der wegen Schweißgeruchs entlassen wurde. (© Foto: ddp)
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Mangelnde Körperhygiene
Der 50-jährige Architekt, dem von der Stadt Köln gekündigt worden war, hatte argumentiert, die Kündigung sei unwirksam, weil sie mit mangelnder Körperhygiene begründet worden war. Dies sei unwahr und verletze seine Menschenwürde. "Ich empfinde das als absolut erniedrigend unter gebildeten Menschen", sagte er. Das Gericht vertrat jedoch die Ansicht, dass dies nicht ausreiche, um die Kündigung unwirksam zu machen. So etwas sei nur in Fällen von schwerer Diskriminierung denkbar.
Die Stadt Köln hatte dem Mann in dem Verfahren einen Vergleich angeboten. Sie wollte die Begründung streichen und ihm noch für vier Monate sein Gehalt zahlen. Der 50-Jährige lehnte dies jedoch ab. Es gehe ihm nicht um Geld, sondern um seine Würde, sagte er. Die Leiterin der Denkmalbehörde, die ihm Schweißgeruch und schmutzige Hände nachgesagt hatte, solle sich dafür entschuldigen, forderte er.
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(sueddeutsche.de/dpa/holz)
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Wer in der Probezeit unter Angabe von Gründen kündigt, hat keine Ahnung und ist mit einer Führungsaufgabe offensichtlich hochgradig überfordert.
Wer eine Kündigung, obwohl nicht erforderlich bzw. sogar kontraproduktiv, solcherart persönlich abwertend begründet, offenbart sich als sozial höchst inkompetent und sollte sich dringend in fachärztliche Behandlung begeben. In einer Führungsposition hat so jemand nichts zu suchen.
Wer eine Kündigung, die sich auf demütigende Gründe bezieht, die durch 11 Zeugen widerlegt werden, mit dem Verweis durchgehen lässt, es hätte gar nicht der Angabe von Gründen bedurft, hat keine Ahnung von der obersten Arbeitsrechtssprechung. Denn diese geht grundsätzlich davon aus, dass eine Kündigung, in der Gründe genannt werden, die nicht zutreffen, hinfällig ist. Wer zieht eigentlich solche Richter zur Rechenschaft? Oder reicht es, wenn wir diese bezahlen?
Wer sich, wie der Gekündigte, so etwas nicht gefallen lässt und Wert auf die Achtung seiner Menschwürde legt, passt offenbar nicht in eine Behörde, die Kadavergehorsam verlangt.
Dass da dann auch noch ein Großteil der Foristen über den Mann, der den Mut hat, trotz der demütigenden Begründung, an die Öffentlichkeit zu gehen, ohne Kenntnis der genauen Umstände pauschal herfällt, erinnert an dunkelste deutsche Zeiten.
(Achtung, es folgt zur Verdeutlichung eine ironisierende Übertreibung!:
Wenn jemand schon so stinkt, wie es behauptet wird, könnten dann nicht doch auch die Gerüchte zutreffen, er habe Kinder rituell geschlachtet. Ziemlich sicher ist er jedenfalls ein unzivilisierter Untermensch, man sieht es genau am Gesicht und dem - er hat keine Krawatte an - ungepflegten Äußeren. Gibt es denn kein Lager für solche Stinker, wo sie durch ein Übermaß endlich mal richtiger Arbeit bei wirtschaftlich optimierten Unterbringungskosten und minimaler Verpflegung die kurze noch verbleibende Zeit - vom tollsten Teil der Menschheit abgeschottet - entsorgt werden können? So was hätte es früher jedenfalls nicht gegeben!
Übertreibung aus!
Mich erschrecken die Reflexe, die da so unreflektiert - ohne dafür ausreichende Tatsachen- und Wissensbasis - in grober Weise vorverurteilend auftauchen. Leute, bitte, lasst Euch doch noch etwas Zeit zum Denken und Fühlen, vielleicht sogar zur Vorsicht, zum Nachfragen und zur Differenziertheit. Danke!)
Ab und zu kommt es vor, dass der geneigte Leser zu der Erkenntnis gelangt, dass wir unabhängige Gerichte haben. Dabei scheint es aber - wie im vorliegenden Falle - unwesentlich zu sein, ob diese auch frei irgendwelchem Wissen sind!
Der Witz daran ist doch, daß sogar 11 Kollegen unterschrieben haben, daß er gar nicht gestunken hat.
Weiterhin bedarf es für eine Kündigung in der Probezeit gar keiner Begründung. Die Frage ist, warum dann eine Begründung gegeben wurde.
Mein Fazit: Der Kündigungsgrund ist ganz offensichtlich nur vorgeschoben. Hier soll jemand fertig gemacht werden. Der Arbeitgeber kann den letzten Blödsinn behaupten, sogar 11 Kollegen widersprechen - und dem Arbeitgeber wird immer noch geglaubt.
Jegliche Diskussion über Schweißgeruch am Arbeitsplatz geht hier komplett am Thema vorbei.
Es sollte jeder froh sein, der nicht bei so einem Arbeitgeber arbeiten muss.
wie gesagt klug*** er sollten nicht so viel mit dem mund reden ohne die genaueren hintergründe zu kennen.
@topomoos Alles "Arbeitgeberterror", wenn dieser ein Mindestmaß an Körperhygiene fordert? Müsste ein Arbeitgeber verpflichtet sien, für einen solchen Arbeitnehmer ein Einzelbüro mit Sonder-Entlüftung vorzusehen? Wenn ich solche Phrasen lese, verstehe ich manche Kündigung vieel besser...
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