Ein Angestellter hat im Internet heftige Kritik an seinem Chef geübt. Darf er deshalb entlassen werden? Das musste jetzt ein Gericht entscheiden.
Auch ein Vorgesetzter muss sich einiges gefallen lassen. Er darf Beschäftigte nicht einfach kündigen, weil sie ihn öffentlich kritisieren. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden- Württemberg in Stuttgart (Az.: 2 Sa 59/09), auf das die Neue Juristische Wochenschrift hinweist. Negative Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet sind demnach kein Kündigungsgrund, wenn sie von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Mitarbeiter verletzten dann mit der Veröffentlichung nicht ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers.
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Im Netz gilt Meinungsfreiheit, Kritik am Chef ist deshalb erlaubt - und kein Kündigungsgrund. (© Foto: AFP)
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Jagd auf Kranke
In dem Fall hatte ein Mitarbeiter in der Autobranche seinem Chef in einem Schreiben "verschärfte Ausbeutung" und "menschenverachtende Jagd auf Kranke" vorgeworfen. Der Arbeitgeber versuchte erfolglos, vor Gericht eine Kündigung wegen der Äußerungen durchzusetzen.
Als der Mitarbeiter seine Kritik online in ähnlicher Form wiederholte, kündigte der Chef ihm erneut. Alternativ beantragte er, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen.
Beides erklärten die Landesrichter aber als unzulässig. Der Internetbeitrag sei vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Auch sei nicht zu erkennen, dass die negativen Äußerungen eine weitere Zusammenarbeit unmöglich machen. Deswegen liege kein Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindung vor.
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(sueddeutsche.de/dpa/holz)
Christopher Lee zum 90.
Da hat ein Arbeitsgericht ordnungsgemäß entschieden, dass die geäußerte Meinung eine vom Grundgesetz abgedeckte war und somit NICHT Ehrverletzend, oder Geschäfts-schädigend und trotzdem muss der Autor dieses Artikels den Artikel mit "Chef-bashing" überschreiben. Ja ham' wir immer noch zuviel Meinungsfreiheit???
Meiner Meinung nach ist die Meinungsfreiheit in diesem lande schon viel zu sehr eingeschränkt. Da dürfen einerseits skrupellose Geschäftemacher für unseriöses "Eventshopping" werben und auf der anderen Seite werden Blogger, die die Masche offen legen, von eben diesen unseriösen Geschäftemachern verklagt! (Das ist lediglich ein einziges Beispiel von Hunderten).
Liebe Journalisten, wollt ihr nicht auch eure Meinung frei äußern können?
der Chef einfach auch bloggen, FBen oder was auch immer und (möglichst suchmaschienenoptimiert) verkünden, dass XYZ ein überforderter Low-Performer ist, der sich bei der jeder Kleinigkeiten Krankheiten simuliert, um seine ausgeprägte Faulheit auf Kosten der Firma und der Kollegen auszuleben. Wenn sowas laut Gericht unter Meinungfreiheit fällt und eine Zusammenarbeit nicht unzumutbar macht, dann wäre doch sicher auch damit alles OK.
ich glaube, es geht um porsche. schreiben sie dem chef doch mal, und erklären ihm die welt. der freut sich bestimmt.
"..warum derjenige seinen Frust nicht einfach in nem "anonymen" Forum ablässt"
sollte das heißen ;)
..warum derjenige seinen Frust nicht einfach in nem "anonymen" ab (so anonym ist das Internet ja dann auch wieder nicht, wenns hart auf hart kommt). Da würde er zumindest dem offensichtlichen Anklagen des Chefs entgehen.
Aber scheinbar ist derjenige eher drauf bedacht, auch aufzufallen, wenn ers schon mündlich und nach Kündigungsversuch auch noch im Inet verkündet.
Fazit:
Ich finds toll, dass ab und zu noch ein bisschen Meinungsfreiheit und überhaupt ominöse Grundrechte (wasn das?) nach Luft schnappen im Lande der Teutschen. (den Gerichten sei Dank)
Paging