Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten suchen Arbeitgeber mehr als sonst nach Verfehlungen von Arbeitnehmern, um sie loszuwerden.
Gewerkschafter sind empört. Die fristlose Kündigung einer Berliner Supermarktkassiererin, die zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll, verurteilen sie scharf. "Der Arbeitgeber hat einen Grund gefunden, um eine unliebsame Mitarbeiterin loszuwerden", sagt Erika Ritter, die bei der Gewerkschaft Verdi Fachbereichsleiterin für den Handel in Berlin-Brandenburg ist.
(© Foto: AP)
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Die Kassiererin sei Gewerkschaftsmitglied und habe im Herbst 2007 in ihrer Filiale in Berlin einen Streik gegen die Streichung von Schichtzulagen und für mehr Lohn mitorganisiert, erklärt Ritter. Kurze Zeit später habe ihr der Arbeitgeber vorgeworfen, sie habe die Pfandbons falsch abgerechnet.
Ähnliche Kritik äußert auch der Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Das Urteil des Landesarbeitsgerichts sei arbeitnehmerfeindlich und ignoriere die Verhältnismäßigkeit der Mittel, sagt Doro Zinke, die stellvertretende DGB-Vorsitzende im Bezirk Berlin-Brandenburg. Augenscheinlich sei das Interesse des Arbeitgebers stark gewesen, jemanden abzustrafen, der sich als Gewerkschafter eingesetzt habe, so Zinke.
Juristen bestätigen, dass gerade in der Wirtschaftskrise Arbeitgeber mehr als sonst nach Verfehlungen von Mitarbeitern suchen, die sie gerne vor die Tür setzen wollen. "Wenn man jemanden loswerden will, spielt man alle Möglichkeiten durch. Die betriebsbedingte Kündigung ist natürlich der einfachste Weg", erklärt Frank Dahlbender, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Mitarbeiter können betriebsbedingt gekündigt werden, wenn es der Firma wirtschaftlich schlecht geht.
Dann muss der Arbeitgeber die Sozialauswahl berücksichtigen, also etwa auf das Alter, die Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten des Mitarbeiters achten. Allerdings unterliegen Arbeitgeber oft der Versuchung, ältere oder weniger geschmeidige Mitarbeiter betriebsbedingt zu kündigen.
Immer mehr Arbeitnehmer, denen wegen schlechter Auftragslage das Entlassungsschreiben ins Haus flattert, versuchten deshalb, sich gerichtlich gegen die Kündigung zu wehren, beobachtet Joachim Vetter, der Vorsitzende des Bundes der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit. In den Verfahren werde härter gefochten als üblich, weil die Chancen, einen neuen Job zu finden, derzeit schlecht seien.
Wegen der Krise werde derzeit am häufigsten aus betriebsbedingten Gründen gekündigt, sagt Dirk Schreiner, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Attendorn im Sauerland. Normalerweise kündigten Arbeitgeber überwiegend aus Gründen, die im Verhalten des Mitarbeiter liegen, so Schreiner.
Dazu gehört zum Beispiel die angebliche Unterschlagung von Geld, wie im Fall der Berliner Kassiererin. Nach herrschender Rechtsprechung ist die außerordentliche oder fristlose Kündigung auch dann zulässig, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegt, betonen die Arbeitsrechtler. Bei Diebstahl und Unterschlagung spiele es auch keine Rolle, um wie viel Geld es sich handele. Sogar das Klauen von Kleinstbeträgen führe zum Verlust des Arbeitsplatzes.
Immerhin geht es um Vertrauen: "Auf eine Kassiererin muss sich der Arbeitgeber tausendprozentig verlassen können", erklärt Dahlbender. Mit einer fristlosen Entlassung muss auch rechnen, wer seinen Arbeitgeber schlecht macht oder sich durch falsche Zeugnisse den Arbeitsplatz erschlichen hat.
Einer verhaltensbedingten Kündigung von Mitarbeitern - etwa weil die Arbeitsleistungen fehlerhaft oder schlecht sind oder weil Anweisungen nicht befolgt werden - sollten immer ein bis drei Abmahnungen durch den Arbeitgeber vorausgehen, so die Anwälte. "Oft scheitern verhaltensbedingte Kündigungen, weil zuvor nicht abgemahnt wurde", sagt Schreiner.
Er beobachtet, dass Arbeitgeber außerdem vermehrt nach Kündigungsgründen suchen, die in der Person des Mitarbeiters liegen. Dazu zählt vor allem die Kündigung wegen Krankheit. "Die Unternehmen haben in der Vergangenheit zu wenig darauf geachtet, wie oft ihre Mitarbeiter krank waren. Jetzt kommt das auf den Prüfstand", sagt Schreiner.
Die krankheitsbedingte Kündigung ist laut Schreiner bei Mitarbeitern erlaubt, die in den letzten drei Jahren mindestens 30 Arbeitstage pro Jahr wegen Krankheit gefehlt haben. Allerdings zählten dabei nur die Fehltage wegen chronischer Krankheiten.
(SZ vom 25. Februar 2009/odg)
Verkehrssünderdatei in Flensburg
dass die Arbeit an der Kasse enorm schwer und schlecht bezahlt zugleich ist. Das muss sich erstmal jeder rechtlich denkende Mensch kalr machen.
Durch die Ausbeutung dieser menschen sind die Aldi Brüder z.B. zu den reichsten Männern Deutschlands geworden, ist Kaisers Kaffeegeschäfft so profitabel für die Tenegelmann AG.
Andererseits ist es so, dass an diese Menschen ein so strenger Maßstab an Ehrlichkeit angelegt wird wie sonst an keinen anderen Berufsstand. Eine Kassiererin, die kaum genug zum Leben bei einem bescheidenen Job 31 Jahre ins die Geschäftsidee investiierte, reichen 1, 30 EURO für die fristlose Kündigung. Ja, es war nicht einmal nötig, dass die Kassiererin die Tat beging, ein einfaches Mobbing reichte aus.
Wie soll man das bewerten?
Diese armen Menschen haben nichts, aber immerhin ihre Würde.
Würde man sie höher bezahlen, würde man sie auch weniger streng betsrafen.
.... als Mitarbeiter einer Firma gegen meinen eigenen Arbeitgeber streike oder Streiks organisiere, ergo meinen eigenen Arbeitsplatz boykottiere und dann zudem noch so dumm bin, mir illegal einen geldwerten Vorteil anzueignen und dabei ertappt werde, bin ich es selber Schuld wenn ich diesen Arbeitsplatz verliere!!
Aus der Pressemitteilung des Berliner Arbeitsgerichts (Quelle: 3w.berlin.de/sen/arbeit/gerichte/presse/index.html ) geht zudem hervor, dass Frau E. zudem eine unschuldige Kollegin belastet hat. Und sowas ist dann in der Gewerkschaft/Arbeitnehmervertretung?? Pfui!
Und ich mutmaße einmal, dass viele, die jetzt hier gegen das Urteil schimpfen und die Betroffene wegen dieser "Bagatelle" in Schutz nehmen auch die sind, die bei den Zumwinkels und Konsorten als erste nach härtesten Strafen schreien. Diebstahl ist und bleibt nunmal Diebstahl, egal in welcher Form und Höhe.
Ach ja, ich empfinde in diesem Fall rote Beitragsbewertungen als Anerkennung!
Wenn die krankheitsbedingte Kündigung nur rechtens ist, wenn der Mitarbeiter innerhalb von 3 Jahren pro Jahr mindestens 30 Arbeitstage gefehlt hat, wieso zählen dann nur die Fehltage "wegen chronischer Krankheiten"??
Natürlich sind 30 Krankheitstage in einem Jahr viel zu viele und es ist das gute Recht eines Arbeitgebers, dann eine Kündigung zu prüfen. Aber warum werden dann nur diejenigen rausgeworfen, die an einer chronischen Krankheit leiden? Also ausgerechnet diejenigen, die ohnehin mit ihrer Krankheit schon gestraft genug sind und weder deren Verlauf, noch deren Dauer grundlegend beeinflussen können?
Nach meinem Verständnis sind doch vielmehr die Arbeitnehmer verdächtig, die dauerkrank sind mit immer neuen "Krankheiten", denn ein gesunder Mensch hat nun einmal nicht zehnmal im Jahr Grippe oder Magen-Darm. Ein Asthmatiker hingegen kann sich nicht aussuchen, wann und wie oft es ihm dreckig geht.
Und wieder wird Klassenkampf geschuert und Feindbilder geschaffen die das Klima vergiften, was soll das denn? Als haetten Arbeitgeber den ganzen Tag nichts anderes zu tun als sich Schlechtigkeiten gegen ihre Mitarbeiter auszudenken. Die Frau hat wohl geklaut und das im Beruf einer Kassiererin und zudem mit Streiks genervt, ja was erwartet sie denn???? Einen Blumenstrauss? Wer will denn jemanden in der Mannschaft haben der klaut und die Stimmung vergiftet. Gewerkschaftsarbeit gut und schoen, aber am Ende geht es doch darum ob es dem Unternehmen gut geht, wenn es so ist geht es in der Regel auch den Mitarbeitern gut.
Hoert doch bitte mit Klassenkampf auf, gerade in diesen Zeiten ist das echt nicht hilfreich, da muss man halt mal die A****backen zusammenkneifen und durch, alles andere ist nicht hilfreich und macht die Sache noch schlimmer.
Und an all die Herren Richter und Henker, Manager werden auch tagtaeglich gefeuert wenn sie sich daemlich anstellen, also lasst die bloeden Vergleiche.
Nur Blabla und Gerichtschinesisch.
Dies stehe zur Überzeugung des Berufungsgerichts anhand der von der Klägerin selbst eingeräumten Umstände, anhand der weiteren unstreitigen Umstände wie des Kassenjournals und anhand der Zeugenaussagen fest. Die die Klägerin belastenden Zeugenaussagen hat das Gericht als glaubhaft eingestuft.
Nach meiner Überzeugung und anhand der aus der Aktenlage hervorgehenden Erkenntnisse neige ich nach Einschätzung ähnlicher Rechtssprechungen im Auftrag der Unternehmer zu der an Sicherheit grenzenden Annahme, dass das Gericht entsprechend der von dem Juristen selbst formulierten Beschreibungen und der eingeräumten Umstände nicht im Namen des Volkes handelte und damit als Machtinstrument des Staates mein Vertrauen nicht mehr in Anspruch nehmen kann, somit kann ich unabhängig von der Rechtfertigung des Gerichtes dieser Regierung nicht mehr vertrauen und halte eine Stimmabgabe bei der nächsten Bundestagswahl für unzumutbar.
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