Weil er eine Karte für ein Bundesligaspiel als Geschenk angenommen hat, verlor ein Personalleiter seinen Job. Mit Recht entschied nun ein Landesarbeitsgericht.
Wer als Arbeitnehmer von einem Kunden ein teures Geschenk annimmt, etwa eine Karte für ein Fußballspiel, muss damit rechnen, seinen Job zu verlieren. Das geht aus einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Das Urteil (Aktenzeichen 9 Sa 572/08) gilt, wenn das Geschenk nicht von geringem Wert ist und es den Eindruck erwecken kann, der Betroffene sei käuflich.
Eine Karte für ein Fußballspiel als Geschenk kann den Job kosten. (© Foto: dpa)
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Das Gericht wies damit die Kündigungsschutzklage eines Personalleiters ab. Dieser hatte von einer Personalvermittlung eine Eintrittskarte für ein Bundesligaspiel im Wert von etwa 250 Euro erhalten. Der Arbeitgeber kündigte dem Kläger daher unter anderem wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Das LAG sah dies als berechtigt an.
Allein der Anschein, dass ein führender Mitarbeiter bei seinen Entscheidungen nicht allein die Interessen seines Arbeitgebers vertrete, sei nicht hinnehmbar. Das sogenannte Schmiergeldverbot verlange nicht, dass der Mitarbeiter sich auch tatsächlich habe beeinflussen lassen, argumentierten die Richter.
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(sueddeutsche.de/dpa/af)
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Bei sämtlichen spektakulären Kündigungsfällen ist anzunehmen, dass der wahre Grund für die Kündigung nicht in der Annahme von Geschenken oder der Verwertung von Pfandbons liegt, sondern dass die Kündigung aus ganz anderen, wahrscheinlich nicht gerichtsfesten Gründen erfolgt ist.
Trotzdem ist die Kündigung im vorliegenden Fall nicht ganz unberechtigt. Es handelt sich hier nicht um eine Kleinigkeit. Vor allem sollten auch die Schenker sich bewusst sein, dass sie mir ihren Geschenken Probleme verursachen können. Die Unhöflichkeit liegt daher beim Schenker, der den Beschenkten zur Ablehnung des Geschenks nötigt.
Langsam wird es lustig. Wenn wir nichts mehr annehmen dürfen, brüskieren wir die Schenker und setzen eine Geschäftsbeziehung wo möglich noch in den Sand. Hat die Betriebsleitung auch mal daran gedacht? Besonders lustig wird es, wenn ich eine Fussballkarte geschenkt bekomme, nicht zu dem Spiel gehe, weil ich Fussball hasse - und dennoch gekündigt bekomme. Ist das dann noch "Bestechlichkeit"? - Abgesehen davon: wie krank muss man sein, für eine Karte für ein Fußballspiel 250 Euro auszugeben? Ich würde dafür höchstens 10 Euro investieren. Hoffentlich schenkt mir nicht jemand eine Fussballkarte. Jedenfalls bin ich jetzt gewarnt.
Das geht aber nur dann, wenns nicht verderblich ist. Letzte Woche hat uns eine Kundin eine Runde Leberkäsesemmeln gebracht ... die haben wir dann sicherheitshalber gleich gegessen.
Aber die Idee mit der Tombola ist sonst auch sehr gut, ja.
Ich kenne Unternehmen, die verfahren so, egal was das für eine Geschenk ist.
Eigentlich ne gute und faire Lösung für jedermann und keiner wird gefeuert.
Ich bin auch der Meinung, dass die Geschenkannahme einen faden Beigeschmack hat. Wir haben in unserem Unternehmen eine Bagatellgrenze eingezogen (Gegenwert 25 EUR) - alles was darüber liegt, darf nicht angenommen werden.
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